Zusammenfassung
Man prüfe die zu verwendenden Reagenzien und nehme hierzu nicht zu kleine Mengen. Von arsenfreier Salzsäure und von Schwefel-barium zur Entwicklung von reinem H2S halte man sich einen eisernen Bestand. Ebenso von arsenfreiem Zink. Man hat dann im Bedarfsfall die reinen Präparate sofort zur Hand. Die Apparate, Schalen usw. reinige man womöglich selbst und beachte, daß es häufig arsenhaltige Glassorten gibt. Äther, Amylalkohol, Benzin, Chloroform usw. müssen rein und vollkommen, ohne Rückstand zu hinterlassen, flüchtig sein (Alkaloidprüfung).
Außer den in nachstehenden Abschnitten behandelten Arbeiten können vom Gerichtschemiker auch photographische Aufnahmen von Blutflecken, Handwerkszeug, des Tatortes selbst, Fingerabdrücke usw. verlangt werden. Wichtige Anhaltspunkte für die Ausführung solcher Arbeiten finden sich in Baumerts Lehrb. d. gerichtl. Chem. Bd. 2, bearbeitet von Dennstedt und Voigtländer, 1906.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
Kratter, Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1907. Suppl. 119. „Über Giftwanderung in Leichen und die Möglichkeit der Giftnachweise bei späterer Enterdigung“. 1. In den Leichnam eingeführte Gifte, namentlich Arsenik werden nach längerer Zeit auch in benachbarten Organen nachweisbar. 2. Leicht bewegliche Gifte sind Pflanzengifte (Strychnin, Atropin; Morphin dagegen nicht!); schwer bewegliche Gifte sind Metallgifte. 3. Für die Pflanzenalkaloide kommen Blut, Nieren und Harn, für die Metallgifte vor allem die Leber als größtes Giftfilter in Betracht. Bei Ausgrabungen sind Kleider und Sargboden für die Untersuchung wichtig (sobald die Körperhöhlen geöffnet und der Körper zerfallen ist!).
Gegebenenfalls in geeigneter Weise, namentlich durch Einpacken in Eis, zu konservieren.
Vertikale Stellung des Destinationsapparates mit doppelt gebogenem Ableitungsrohr.
Unterphosphorige Säure reduziert Silberlösung.
Vorschrift zur Herstellung: 1 Teil Hg wird in 2 Teilen HNO3 (s = 1,42) zuerst kalt und dann warm gelöst und 1 Volumen der Lösung mit 2 Volumen Wasser verdünnt; man läßt nun einige Stunden absitzen und gießt die Flüssigkeit klar ab. Das Reagens dient sonst namentlich als Identitätsreaktion für Eiweiß.
Diese saure Flüssigkeit kann auch in Weingeist lösliche Gifte wie HgCl2 As, Br und J-Verbindungen, Metallazetate, Oxalsäure usw. enthalten. Von deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein muß man sich durch vorzunehmende qualitative Reaktionen überzeugen.
Macht man die noch warme Flüssigkeit alkalisch, so können sich manche Alkaloide (z. B. Strychnin) kristallinisch ausscheiden, in welcher Form sie in Äther schwer löslich sind.
Hat man nur auf Apomorphin Rücksicht zu nehmen, so wird man einen größeren Uberschuß von NaOH zu vermeiden haben, Morphin dagegen verlangt einen solchen.
Besser mit heißem Chloroform (Authenrieth, Ber. d. deutsch. pharm. Ges. 1901, 494) oder mit Isobutylalkohol (Nagelvoort).
Allgemeine und spezielle Alkaloidreagenzien. 1. Platinchloridlösung: 1: 20. 2. Quecksilberchlorid lösung: 1: 20. Goldchloridlösung: 1: 30. 4. Jod-Jodkaliumlösung (Lugolsche): 1 Teil Jod, 2 Teile Jodkalium, 50 Teile Wasser. 5. Kalium quecksilberjodidlösung (Mayers Reagens): 1,35 g HgCl2, 5 g KJ, 100 g Wasser. 6. Wismutjodidjodkaliumlösung (Dragendorffs Reagens): Man löst Wismutjodid in einer warmen konzentrierten wässerigen Lösung von Jodkalium auf und setzt das gleiche Volumen der Jodkaliumlösung hinzu. 7. Phosphormolybdänsäurelösung (Sonnenscheins Reagens): Man sättigt eine wässerige Lösung von Natriumkarbonat mit reiner Molybdänsäure, fügt auf 5 Teile der Säure 1 Teil kristallisiertes Dmatriumphosphat hinzu, verdunstet zur Trockne, schmilzt und löst den Rückstand in Wasser. Zu der abfiltrierten Flüssigkeit setzt man soviel Salpetersäure, bis die Lösung gelb gefärbt erscheint. 8. Phosphorwolframsäurelösung (Scheiblers Reagens): Zur wässerigen Lösung von wolframsaurem Natrium setzt man wenig 20% ige Phosphorsäure. 9. Gerbstofflösung: 1:8. 10. Pikrinsäurelösung (wässerig konzentriert). 11. Erdmanns Reagens (salpeterhaltige Schwefelsäure): 20 ccm konzentrierte Schwefelsäure versetze man mit 10 Tropfen einer Lösung von 6 Tropfen konzentrierter Salpetersäure in 100 ccm Wasser. 12. Fröhdes Reagens (Lösung von Molybdänsäure in konzentrierter Schwefelsäure): Vor dem Gebrauche stets neu herzustellen 1 g Natriummolybdat oder Ammon- in 100 ccm konzentrierter Schwefelsäure gelöst. 13. Vanadinschwefelsäure (Mandelins Reagens): Lösung von vanadinsaurem Ammoniak in konzentrierter Schwefelsäure (1: 200).
Kreis, Chem.-Ztg. 23, 1899. Näheres in Baumert, Gerichtl. Chem. 1907. S. 386.
Zeitschr. f. analyt. Chem. 1903. 42. 232–276.
Pharm. Zentralhalle 1899. 40. 703.
Ebenda 1905. 46. 252 u. 309.
Zeitschr. f. analyt. Chem. 1898. 37. 345.
Über die Möglichkeit des Nachweises von Strychnin in Leichenteilen bei fortgeschrittener Verwesung siehe Ibsen, Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1894. S. 1.
Chem.-Ztg. 1904. 28. 977.
Bull. Soc. Pharm. Bordeaux, 1903. 97. (Durch Baumerts Gerichtl. Chem. Braunschweig 1907.)
Chem.-Ztg. 1899. 23. 4.
Boll. chirur. farmac. 1894. 33. 103.
Chem.-Ztg. 1904. 28. 1048.
Pharm. Ztg. 1905. 50. 314.
Pharm. Ztg. 1903. 48. 667.
Vgl. die Fußnote
Zeitschr. f. analyt. Chem. 1903. 42. 95.
S. 528. Siehe auch Gadamer, Chem. Toxikologie. Göttingen 1909.
Vgl. Dragendorff, Die gerichtI.-chem. Ermittelung von Giften in gerichtlichen Fällen. 4. Aufl.
Baumert, Gerichtl. Chem. Braunschweig 1907. S. 273.
Hat man z. B. Brot oder Mehl auf eine Beimischung von Alkaloiden zu untersuchen, so erhält man im Gange mit den Alkaloidreagentien häufig Niederschläge (Proteine).
Siehe auch S. 522 betr. Vorprüfung und Beurteilung der Befunde.
Vgl. S. 483.
Derselbe muß arsenfrei sein. Man entwickelt den H2S daher im Kippschen Apparat aus reinem arsenfreiem Schwefelbarium.
C. Mai und H. Hurt (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 193) haben ein elektrolytisches quantitatives Verfahren angegeben.
Da As auch im Erdboden vorkommt und von da aus auch in Leichenteile gelangt, so hat man bei exhumierten Leichen stets darauf Rücksicht zu nehmen. Vgl. darüber auch H. Lührig, Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 277 sowie Pharm. Zentralh. 1909. 50. 63.
Siehe auch A. F. Schulz, Arbeit. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamt 1915, 48, 303; über den Arsengehalt moderner Tapeten und seine Beurteilung vom hygienischen Standpunkte.
Spezialliteratur: Baumert, Lehrb. d. gerichtl. Chem., Verlag F. Vie-weg u. Sohn, Braunschweig; Dennstedt u. Voigtländer, Verlag von F. Vieweg u. Sohn, Braunschweig; A. H. Schmidtmann, Handb. d. gerichtl. Med., Verlag A. Hirschwald, Berlin; H. Marx, Praktikum d. gerichtl. Med., derselbe Verlag; P. Uhlenhuth u. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausführung des biologischen Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag G. Fischer, Jena 1909.
1g Hämatoxylin in 6 ccm absolutem Alkohol warm lösen und filtrieren, mit 15 g Ammoniakalaun in 100 ccm destillierten Wassers zusammengießen. Mischung bleibt 3 Tage im offenen Gefäße am Licht stehen, wird filtriert und mit 25 ccm reinem Glyzerin und 25 ccm Methylalkohol versetzt. Nach wiederum 3 Tagen ist diese filtrierte Mischung für lange Zeit gebrauchsfähig.
Siehe auch den physik.-chem. Teil.
Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. III. F., Bd. 4. 1892. S. 62: Über den Wert des Hämatoporphyrinspektrums für den forenseschen Blutnachweis.
Ebenda. 1896. Bd. 12. Supplem. S. 103.
Außer dem üblichen Spektroskop eignet sich für die Blutuntersuchungen auch besonders das Mikrospektroskop nach Abbé.
P. Uhlenhuth u. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausfünrung des biologischen Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag von G. Fischer. Jena. 1909. S. 33.
Präzipitine dieser Art sind die Agglutinin, entstanden im Serum von Tieren, die mit spezifischen Bakterienkulturen immunisiert sind (siehe bakt. Teil S. 622).
Praktische Anleitung zur gerichtsärztl. Blutuntersuchung mittels der biologischen Methode, Zeitschr. f. Medizinalbeamte 1903, Nr. 5 u. 6; siehe ferner: P. Uhlenhuth u. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausführung des biologischen Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag G. Fischer, Jena 1909; § 16 Abs. 3 der Anlage und zu den am 1. April 1908 erlassenen Ausführungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz siehe S. 720 dieses Hilfsbuches. Uhlenhuth, Weidanz u. Wedemann, Arb. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte, Bd. 28; O. Weidanz, Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhygiene, 1907. 18. 33; Viertel-jahrsschr. f. gerichtl. Med. 1909, Bd. 37, 2. Suppl.-Heft; siehe im übrigen auch S. 143.
Über die Leistungsfähigkeit des Uhlenhuthschen serodiagnostischen Verfahrens bei Anwendung der Kapillarmethode. Festschrift für J. Rosenthal 1906.
Zur Technik der Untersuchung kleinster Blutspuren. Arbeiten ans dem Kaiserl. Gesundheitsamte 1907. 27. Heft 2.
Biochem. Zeitschr. 1908. 14. 294 u. Chem. techn. Rep. der Chem.-Ztg.
Authenrieth, Die Auffindung der Gifte 1903.
Bericht d. deutsch. chem. Ges. 1901. 34. 1426.
J. J. Hofmann, Rev. intern. fals. 1898, 11, 89–92 und 130 bis 133 und Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 511. Näheres siehe Denn stedt und Voigtländer, Der Nachweis von Schriftfälschungen, Blut, Sperma, Braunschweig 1906.
Vgl. auch W. Hannikirsch, Ein Beitrag zur Erkennung von Schriftfälschungen. Z. f. U. N. 1917. 33. 74.
Erkennung von Klebstoff auf Briefen siehe A. Heiduschka, Zeitschr. f. öff. Chem. 1916. 193.
Bruff, Wiederherstellung der Schriftzüge in verkohlten Dokumenten, Chem. Ztg. 1916. 84. 596; Pharm. Zentralh. 1916. 586. Rückfärbung erloschener Urkunden; s. Sauter, Pharm. Zentralh. 1914. 212.
Literatur: Hahn-Holfert-Arends, Verlag von J. Springer; Veröffentlichungen des Kaiserl. Gesundheitsamtes betr. Geheimmittel, deren öffentliche Anpreisung verboten ist. Zahlreiche Hinweise über die Zusammensetzung von Arznei- und Geheimmitteln finden sich in der Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm., der Pharmaz. Zentralhalle, der Pharm. Ztg. u. a. (Siehe namentlich die Originalarbeiten von C. Griebel.)
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1920 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Baier, E. (1920). Gerichtliche Chemie. In: Bujard-Baiers Hilfsbuch für Nahrungsmittelchemiker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25587-2_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-25587-2_6
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-23515-7
Online ISBN: 978-3-662-25587-2
eBook Packages: Springer Book Archive