Zusammenfassung
Die Indikation zur Anwendung der Kontrastmittelmethoden ergibt sich immer dann, wenn ein Krankheitsbild einen raumfordernden oder schrumpfenden Prozeß vermuten läßt, beim Verdacht auf ein Angiom, Aneurysma oder den Verschluß eines größeren Gefäßes und schließlich bei völlig unklaren Hirnprozessen zum Ausschluß grober morphologischer Veränderungen. Eine verhältnismäßig kleine Zahl von Tumoren bildet eine Ausnahme von dieser Regel, weil sie bereits aus dem klinischen Syndrom und dem Röntgenbild des Schädels auch ohne Verwendung von Kontrastmitteln ausreichend genau diagnostiziert werden kann. Hierher gehört die Mehrzahl der Kleinhirnbrückenwinkel-Geschwülste und der Hypophysentumoren.
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Kautzky, R., Zülch, K.J. (1955). Die Indikation zu Pneumographie und Angiographie. In: Neurologisch-Neurochirurgische Röntgendiagnostik und Andere Methoden zur Erkennung Intrakranialer Erkrankungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25260-4_5
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