Zusammenfassung
Das Arzthaftungsrecht ist von der medizinischen Ausbildung her ein „Stiefkind der Rechtsmedizin“. Rechtsmedizin wird zum Medizinrecht. Als Teil des Medizinrechts, zu dem beispielsweise auch das kassenärztliche Vertragsrecht, das öffentliche Gesundheitsrecht, das Arztstrafrecht und Disziplinarrecht zählen, gehört es im engeren juristischen Sinne zum Vertragsrecht und zum Haftpflichtrecht. So wie jeder von uns für die Folgen eines schuldhaft herbeigeführten Verkehrsunfalles haften muss, so wie beispielsweise auch der Rechtsanwalt für eine Pflichtverletzung im Rahmen des Mandatsverhältnisses und einen dadurch verursachten Vermögensschaden des Mandanten zu haften hat, so haben auch der Arzt oder der Träger des Krankenhauses für einer fehlerhafte Behandlung des Patienten und dadurch verursachten Gesundheitsschaden einzustehen. Dass daneben auch noch eine strafrechtliche Verantwortung oder disziplinarrechtliche Maßnahmen in Frage kommen, soll an dieser Stelle nur erwähnt sein.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2004 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Bergmann, KO. (2004). Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers. In: Die Arzthaftung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06629-4_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-06629-4_1
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-06630-0
Online ISBN: 978-3-662-06629-4
eBook Packages: Springer Book Archive