Zusammenfassung
Im Rahmen effektiver Strafverfolgung werden durch die verantwortlichen Behörden alle für den jeweiligen Fall relevanten, ihr zugänglichen Informationen zusammengetragen. Dazu werden Daten neu erhoben, es wird recherchiert, welche Informationen beispielsweise über den mutmaßlichen Täter bereits in den eigenen Datenbanken und Archiven vorliegen, und es werden andere Behörden um hilfreiche Informationen ersucht. Seit es in der Europäischen Union möglich ist die Binnengrenzen ohne Kontrollen zu passieren, haben sowohl potentielle Straftäter als auch Opfer oder Tatgegenstände die Möglichkeit, sich unkontrolliert im gesamten Unionsgebiet zu bewegen, mit der Folge, dass die Anzahl von Straftaten mit grenzüberschreitendem Bezug immer größer wird.
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Schmidt, M. (2018). Datenübermittlungen zu Strafverfolgungszwecken in der Europäischen Union – eine Übersicht über die aktuelle Rechtslage. In: Der Grundsatz der Verfügbarkeit. DuD-Fachbeiträge. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22243-7_2
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