Zusammenfassung
Einen weiteren zentralen Unterscheidungspunkt zwischen Militär und Polizei bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen (legal characteristics, vgl. Tab. 5.1). Nach Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta ist den Staaten die Androhung und Anwendung von Gewalt untersagt. Das Gewaltverbot gilt als elementare Norm des Völkerrechts.
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Notes
- 1.
Diese gehen auf den damaligen UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld zurück (Kreß 2013, S. 3).
- 2.
Im Anschluss an James Sloan (2011, S. 51 ff.) spricht Claus Kreß (2013, S. 4) einerseits von „Quasi-Zwangsmaßnahmen“ (die typischerweise mit der Zustimmung des Gebietsstaates erfolgen), andererseits von militarisierten friedenserhaltenden Missionen.
- 3.
Auch die folgenden Dokumente wie die Capstone-Doctrine (UN 2008) oder auch das Civil Affairs Handbook (UN 2012) folgen dieser Ausrichtung.
- 4.
Bei einer Organleihe wird das Organ eines Hoheitsträgers für einen anderen Hoheitsträger tätig und tritt dabei nach außen als Organ des entleihenden Hoheitsträgers auf. Eine Organleihe darf nur erfolgen, wenn die rechtsstaatlichen Grundsätze übereinstimmen und ein vergleichbarer Grundrechtsschutz gewährleistet ist (Brakemeier und Westphal 2013, S. 61).
- 5.
Zur Polizei im Auslandseinsatz vgl. auch die Ausführungen bei Mehler (2013).
- 6.
Vergleichbare Paragrafen finden sich auch in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer sowie der Bundespolizei.
- 7.
Prinzipiell gilt ein Handeln als verhältnismäßig, wenn es 1) einen legitimen Zweck verfolgt (Willkürverbot), 2) geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen bzw. zu fördern, 3) erforderlich ist, d. h. es keine für die Belasteten mildere Maßnahmen gibt, die in gleicher Weise geeignet sind, und 4) sich unter Abwägung der betroffenen Rechte, Güter und Interessen als angemessen bzw. als im engeren Sinne verhältnismäßig erweist (Schröder 2015, S. 327).
- 8.
Demgegenüber vertritt Thorsten Stodiek (2002, S. 43 f.; 2004, S. 71 f.) eine andere Position. Er negiert gänzlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim militärischen Handeln.
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Werkner, IJ. (2017). Rechtliche Rahmenbedingungen. In: Militärische versus polizeiliche Gewalt. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17831-4_5
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