Zusammenfassung
Wie die Ausführungen zu den Schadenssummen schon deutlich machen, liegt hier eine erhebliche Beeinträchtigung und Schädigung des Wirtschaftslebens und der Allgemeinheit vor; auch wenn diese Schadensbeträge bei einer Verhinderung nicht in die Überlegungen zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen werden können, so wirken sie doch direkt oder indirekt auf die Allgemeinheit: Einmal gehen z. B. durch Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug Einnahmen bzw. (über die Ausgaben) Vermögenswerte der Allgemeinheit direkt verloren. Andererseits wird durch betrügerische Machenschaften zwar nicht unmittelbar die Allgemeinheit geschädigt, jedoch gehen Einnahmen Dritter verloren; diese können dann selbst wiederum in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, was eine Sog- und Spiralwirkung auslösen kann, die dann letztendlich auch zu erheblichen Verlusten von Einnahmen oder verstärkten Ausgaben für die Allgemeinheit führen. Auch darf nicht vergessen werden, dass solche Handlungen z. B. zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, was wiederum nicht nur Dritte zu Geschädigten macht, sondern auch die Allgemeinheit, die aufgrund der Zunahme von Transferleistungen einen Schaden erleidet. So wurden z. B. bereits in den 1980er-Jahren von Kriminologen Aussagen dahingehend getätigt, dass jeder Steuersatz um 50 % gesenkt werden könnte, wenn es zu einer Verbesserung der Strafverfolgung in den betreffenden Bereichen kommen würde. Weiterhin darf nicht vergessen werden, dass auch die immateriellen Schäden für die Allgemeinheit erheblich sind. So kann es zu enormen Vertrauensverlusten in den Rechtsstaat und seine Organe kommen, wenn es nicht zu einer effektiven und schnellen Strafverfolgung – aber auch zu präventiven Maßnahmen kommt. Es besteht auch die Gefahr einer sogenannten Normerosion – also einer Verhaltensänderung, da die Meinung vorherrscht, dass man sowieso nichts gegen die „richtigen Kriminellen“ unternimmt – was zur Folge hat, dass die Allgemeinheit dann weitere Schädigungen erleidet, in dem z. B. Transferzahlungen beantragt werden, obwohl einem diese nicht zustehen o. ä. Auch das Stichwort Politikverdrossenheit darf in diesem Zusammenhang nicht fehlen. In der Öffentlichkeit manifestiert sich dies oft in dem Ausspruch: „Die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man“.
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Liebl, K. (2016). Auswirkungen der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität und die Probleme ihrer Bekämpfung. In: Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13142-5_7
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