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Defekte der Demokratie: Die Mängel im Detail

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Pathologie der Demokratie
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Zusammenfassung

Nachdem nun die Pathologie der Demokratie im Überblick vorgestellt ist, dienen die folgenden Kapitel der schrittweisen Konkretisierung und Ausdifferenzierung dieser Systematik. Die dabei jeweils unterschiedenen Einzeltypen sind induktiv ermittelt und nehmen keineswegs in Anspruch, die jeweiligen Problemfelder erschöpfend zu erschließen; hier birgt die Systematik der Pathologie also noch Ausbaupotential. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass diese Typen zumindest den Kern dieser Problemfelder adäquat erfassen.

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Notes

  1. 1.

    Besonders anfällig für dieses Strukturproblem sind komplexe Mehrebenensysteme, in denen ein weit reichendes Maß an Repräsentation schon aus funktionalen Gründen unabdingbar ist. Gerade die Europäische Union hat daher strukturell mit derartigen Delegationsproblemen zu kämpfen, die nicht zuletzt eine Entfremdung von den politisch Repräsentierten nach sich zieht. In den Worten von Bellamy und Castiglione: „We argue that lack of effective formal channels for authorizing representatives and holding them to account, undermines the substantive representative claims of these agents and agencies to ‚stand‘ or ‚act‘ for the European public“ (Bellamy und Castiglione 2011, S. 102). Ähnlich kritisch auch Bieling (2008). Börzel (2000) hat allerdings gezeigt, dass derartige Strukturprobleme durch eine simultane Vergrößerung regionaler Mitwirkungsrechte innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten zumindest partiell kompensiert werden können. Vgl. dazu auch Zürn (1996). Eine aktuelle Bilanz der generellen Diskussion um „Krise und Reform politischer Repräsentation“ liefern Linden und Thaa (2011).

  2. 2.

    Eine umfassende Erörterung zu den variablen Potentialen moderner Volksvertretungen findet sich in meiner Studie „Die Macht der Parlamente“ (2009), in der ich deren Funktionen und Leistungsprofile in den 23 ‚alten‘ Demokratien der Welt untersuche.

  3. 3.

    Brodocz umreißt diesen komplexen Problemzusammenhang treffend mit folgenden Worten: „Ob ein Verfassungsgericht auf diese Weise die Demokratie bedrohen kann, ist aber nicht allein eine Frage des Verfassungsverständnisses. Damit es seinen Willen gegebenenfalls auch gegen die demokratischen Institutionen durchsetzen kann, braucht es eine entsprechende instrumentelle Gelegenheitsstruktur sowie vor allem starke symbolische Voraussetzungen. Starke symbolische Voraussetzungen sind aber nicht nur eine Bedingung dafür, dass der Demokratie in der Judikative eine Gefahr droht. Sie sind ebenso nötig, damit die Judikative die Demokratie vor einem legislativen oder exekutiven Machtmissbrauch schützen kann. Denn ohne diese Voraussetzungen wird die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht die öffentliche Wertschätzung ausbilden können, die nötig ist, damit die politischen Institutionen die verfassungsgerichtlich gezogenen Schranken nicht einreißen“ (Brodocz 2008, S. 266). Vgl. zu diesem Problemkomplex auch Herrmann (2006) und Vorländer (2006).

  4. 4.

    Die herausragende Bedeutung derartiger Proporzregelungen für heterogen strukturierte politische Gemeinwesen hat Gerhard Lehmbruch mit seiner klassischen Studie „Proporzdemokratie“ am Beispiel Österreichs und der Schweiz schon in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts nachgewiesen (Lehmbruch 1967).

  5. 5.

    Taylor weist mit seiner Warnung vor einer „fragmentierten Gesellschaft“ auf das dahinter stehende, noch wesentlich bedrohlichere Phänomen gesamtgesellschaftlicher Atomisierung hin, für das diese Verbandsvielfalt dann lediglich ein organisatorischer Reflex bzw. Epiphänomen wäre: „Eine fragmentierte Gesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Angehörigen es immer schwerer fällt, sich mit ihrer politischen Gesellschaft als einer Gemeinschaft zu identifizieren. Dieser Mangel an Identifikation spiegelt vielleicht eine atomistische Einstellung, bei der die Menschen dahingelangen, die Gesellschaft rein instrumentell zu sehen. Außerdem trägt dieser Identifikationsmangel aber zur weiteren Verfestigung des Atomismus bei, denn durch das Fehlen wirksamen gemeinsamen Handelns werden die Menschen auf sich selbst zurückgeworfen“ (Taylor 1997, S. 131).

  6. 6.

    Anthony Downs Hinweis auf die interessengeleitete Indifferenz unter der Bürgerschaft, die der politischen Inklusion immer strukturelle Grenzen setzt, hat in diesem Rahmen nichts an ihrer Aktualität verloren und sollte daher vor allzu optimistischen Partizipationsillusionen bewahren: „Wenn Wählen kostenlos ist, dann macht jeder Ertrag, und sei er noch so klein, eine Stimmenthaltung irrational. Daher gibt jeder, der auch nur die geringste Parteipräferenz hat, seine Stimme ab. Andererseits schadet eine Stimmenthaltung den Indifferenten nicht, denn 1) funktioniert die Demokratie, auch wenn die Indifferenten nicht wählen, und 2) treten die Parteien auch für die Interessen der Indifferenten ein, um sich ihre Stimmen für das nächste Mal zu sichern. Daher gibt es keinen Ertrag aus der Stimmenabgabe an sich, und alle indifferenten Bürger enthalten sich der Stimme“ (Downs 1968, S. 268). Erich Fromm fasste es noch plakativer und zugleich desillusionierter: „Bei all unseren Entscheidungen zur Teilhabe des Bürgers an den Entscheidungsprozessen der Gesellschaft hat der einzelne Bürger, wenn man realistisch und konkret ist, nur eine minimale Chance, die Dinge zu beeinflussen. Das Wählen ist sozusagen wie die Wahl zwischen [den Zigarettenmarken] Chesterfield und Camel“ (Fromm 2012/1953, S. 80). Bobbio wendet sich allerdings entschieden gegen einen derartigen Pessimismus: „Ich weiß, daß man die politische Apathie auch wohlwollend interpretieren kann. Aber auch die wohlwollendsten Interpretationen können mir nicht den Gedanken daran rauben, daß sich die großen demokratischen Schriftsteller schwer damit täten, in der Weigerung vieler Bürger, ihr Recht auf politische Beteiligung zu gebrauchen, eine Frucht der Erziehung zur Bürgerschaft zu erblicken“ (Bobbio 1988, S. 25).

  7. 7.

    Auch Moeckli gelangt auf Basis international vergleichender Untersuchungen zu dieser Einschätzung: „It is easy enough to prove empirically that (greater) direct democracy does not lead to greater electoral participation. On the contrary: when coupled with frequent elections and ballot decisions, minority direct democracy turns into a routine procedure and encourages a tendency toward lower voter turnout. Only in isolated cases does minority direct democracy increase institutional political participation when prior attempts at reaching a compromise solution about controversial issues have failed“ (Moeckli 2007, S. 121). „Minority direct democracy“ meint dabei im Unterschied zu der ‚von oben‘ inszenierten „plebiscitary direct democracy“ das ganze Spektrum basisinduzierter Beteiligungsformen (fakultative Referenden, Volksbegehren etc.), die von Moeckli deshalb als authentischer Kern direkter Demokratie betrachtet werden. Eine differenzierte Evaluation von „Nutzen und Risiken direktdemokratischer Instrumente“ liefert auch Abromeit (2003).

  8. 8.

    Dies ist allerdings keineswegs als pauschale Abqualifizierung richterlicher Urteile zu verstehen, sondern diese sollen in rechtspositivistischer Perspektive vor allem der fallbezogenen Konkretisierung und Interpretation vorgegebener Rechtsnormen dienen und nicht der autonomen und weitreichenden Rechtsfortbildung. In Kelsens eigenen Worten haben sie damit durchaus eine wichtige juristische Funktion, aber eben nur in diesen Grenzen: „Die Funktion der sogenannten Rechtsprechung ist vielmehr durchaus konstitutiv, ist Rechtserzeugung im eigentlichen Sinne des Wortes. Denn daß überhaupt ein konkreter Tatbestand vorliege, der mit einer spezifischen Rechtsfolge zu verknüpfen ist, und daß er mit der konkreten Rechtsfolge verknüpft wird, diese ganze Beziehung wird durch das richterliche Urteil erst geschaffen. So wie die beiden Tatbestände im Bereich des Generellen durch das Gesetz, so müssen sie im Bereich des Individuellen durch das richterliche Urteil allererst verknüpft werden. Darum ist das richterliche Urteil selbst eine individuelle Rechtsnorm, die Individualisierung oder Konkretisierung der generellen oder abstrakten Rechtsnorm, die Fortführung des Rechtserzeugungsprozesses aus dem Generellen in das Individuelle“ (Kelsen 2008/1934, S. 90).

  9. 9.

    Welzel definiert die „Ressourcenverfügung“ als „ökonomisches Element“ seines Konzepts der Humanentwicklung, welches darüber hinaus noch eine ethische (Emanzipationsansprüche) und eine institutionelle (Freiheitsrechte) Komponente umfasst. Sein Ressourcenbegriff ist allerdings trotz der etwas irreführenden Charakterisierung „ökonomisch“ ähnlich breit gefasst wie hier, umfasst also auch die Komponente des Humankapitals (Welzel 2002, S. 34–45).

  10. 10.

    Nida-Rümelin hat diesen irritierenden Sachverhalt erst jüngst so charakterisiert: „Das duale System der beruflichen Bildung ist in den letzten Monaten paradoxerweise zu einem Exportschlager geworden, der US-amerikanische Präsident hat ein erstes Berufsbildungszentrum in den USA nach deutschem Muster eingeweiht, in Spanien und anderen Ländern sind ähnliche Projekte auf den Weg gebracht worden, ohne dass es in Deutschland oder in diesen Ländern, die diesen Aspekt des deutschen Bildungssystems loben, eine Diskussion darüber gibt, dass der Erfolg der beruflichen Bildung in Mitteleuropa nur möglich ist, wenn dort die Akademikerquote entsprechend niedriger ausfällt.“ Und warnend setzt er nach: „Bei einer Anpassung an den OECD-Trend mit über 60 % Studierendenquote lässt sich diese Form der beruflichen Bildung in Deutschland nicht aufrechterhalten“ (Nida-Rümelin 2014, S. 214–215).

  11. 11.

    Horn hat das Problemszenario jüngst mit folgenden Worten drastisch erfasst: „Aus der Mottenkiste der 1970er Jahre erhebt sich das ideologische Konzept der Sozialtechnologie zu einer aberwitzigen Renaissance. Der demokratische Steuerungsanspruch steigert sich zu einem technokratischen und detailversessenen Regulierungseifer, dem ganz offenbar die Autonomie der unternehmerischen Hochschule und deren Rückbindung an die Autonomie der Hochschulwissenschaftler gehörig aufstoßen: nämlich als Verlust (partei-)politischer Kontrolle und Macht“ (Horn 2014, S. 725).

  12. 12.

    In einem aktuellen deutschen Standardleitfaden zur Erstellung der Einkommensteuererklärung heißt es dazu: „Zwischenzeitlich werden die meisten Steuererklärungen nicht mehr vollinhaltlich geprüft. Vielmehr findet anhand bestimmter sich immer wieder ändernder Vorgaben eine maschinelle Vorprüfung statt. Der Bearbeiter bekommt die zu prüfenden Bereiche vorgegeben und entscheidet entsprechend den Vorgaben, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind“ (Dittmann et al. 2015, S. 31).

  13. 13.

    Brock hat schon in den neunziger Jahren den globalen Strukturwandel, die Internationalisierung der Politik sowie transstaatliche Formen von Demokratie als zentrale Erscheinungsformen einer „Verweltlichung der Demokratie“ ausgemacht, sieht darin aber letztlich eine Chance: „Die Hauptgefahren für die Demokratie ergeben sich nicht aus einem Zuviel, sondern aus einem Zuwenig an internationaler Politikkoordination“ (Brock 1998a, S. 50). Wolf leitet daraus sogar ein gewagtes „Plädoyer für eine geordnete Entstaatlichung des Regierens jenseits des Staates“ ab (Wolf 2000, S. 213–242). Vgl. zu diesem Problemkomplex auch Archiburgi und Held (1995), Brock (1998b), Kohler-Koch (1998a), Grugel (1999), Anderson (2002), Dryzek (2006) und Plattner (2008).

  14. 14.

    Kohler-Koch diskutierte dazu schon in den neunziger Jahren die Frage, ob eine „Europäisierung nationaler Demokratien“ zu einem „Verschleiß eines europäischen Kulturerbes“ führe und charakterisierte dort das Verhältnis zwischen Demokratie und Entgrenzung aufgrund der komplexen europäischen Mehrebenenarchitektur als „prekäres Verhältnis“ (Kohler-Koch 1998b, S. 263).

  15. 15.

    Zur Herausforderung der ökonomischen Entgrenzung und damit verbundener ökologischer Probleme urteilte Mahnkopf schon in den neunziger Jahren: „Wir haben es also nicht allein mit dem Problem zu tun, daß der Druck global ausgedehnter und deregulierter Märkte auf die begrenzten Räume der Politik in den westlichen Industriegesellschaften zu einer Erosion sozialer und industrieller Bürgerrechte führt und anderswo die Demokratie auf ihren formalen Sinn reduziert bleibt. Die substantiellen Bestandteile der demokratischen Ordnung, verstanden als Ansprüche auf materielle Wohlfahrt und Ressourcenverbrauch, lassen sich auf dem Level des westlichen Produktions- und Konsumstandards gar nicht demokratisieren. Bei der gegebenen ungleichen Verteilung natürlicher Ressourcen und der Ungleichheit, die aus der Organisation der gesellschaftlichen Naturverhältnisse resultiert, ist substantielle Demokratie im Sinne der Selbstbestimmung über die eigene Zukunft also nur durch eine gerechte Verteilung der Ressourcen auf einem begrenzten Niveau vorstellbar. Das kann aber nur heißen: Verlangsamung, Begrenzung und Vermeidung von Wachstum“ (Mahnkopf 1998, S. 73).

  16. 16.

    Zur den vielfältigen Herausforderungen multikultureller Demokratie umfänglich Behr und Schmidt (2001) sowie Greiffenhagen (1998, S. 105–119). Das Spannungsverhältnis zwischen einem bestehenden multikulturellen Wertepluralismus und dem Erfordernis einer diesbezüglich regulierenden Verrechtlichung erörtern Dallmayr (1996) und Becker (2001a).

  17. 17.

    Hidalgo hat darüber hinaus problematische Auswirkungen globaler Demokratie auf die entsprechende „transnational public sphere“ thematisiert, die sinngemäß auch für die hier diskutierte europäische Mehrebenenproblematik gelten: „Today the media presentation of worldwide human suffering and particularly the global coverage of terrorist violence show that the transnational public sphere has long since been reality. However, it has a Janus face, and its affinity to voyeurism is supposed to be at least as high as to global democracy. Therefore, it is a walk on thin ice in order to arrange the transnational public sphere in a morally acceptable manner. The watching of misery and violence against human rights should neither evoke fatalism nor acting for the sake of acting, and the coverage of terror assaults neither produce fascination and passivity nor mass hysteria or arbitrary suspicions. On the other hand, voyeurism is not only the dark side of the global media system but as well a plausible concept to reflect its ambiguity and an ethical measure for both journalists and recipients which may be the behavior to avoid. Of course, the global media and particularly the Internet can be seen as a forum for political action and perhaps even as an agent for global democracy. Merely, we should not believe it could solve all our problems“ (Hidalgo 2011, S. 146). Vgl. zu den vielfältigen Herausforderungen globaler Demokratie Marchetti (2008) und Scholte (2014).

  18. 18.

    Becker weist dabei aber zu Recht auf die Vagheit dieser Vorstellungen hin und damit auf die Notwendigkeit, sie in einer staatlichen Rechtsordnung doch noch zu konkretisieren: „Gegenüber all den auf die Wesensnatur des Menschen gestützten Würde-Begriffen ist schließlich einzuwenden, dass sie, anders als beispielsweise das Recht auf Rechtfertigung, nicht zu konkret (bzw. einseitig), sondern zu abstrakt sind, um alleine, ohne Sekundierung durch präzisierte Grundrechte bestehen zu können. Gerade im Zuge der Diskussion um die Zulässigkeit gentechnologischer Eingriffe, aber auch bei allen anderen Fragen, die an den „Grenzen des menschlichen Lebens“ angesiedelt sind, ist deutlich geworden, dass der Rekurs auf die Würde des Menschen Argumente implizieren kann, die in einem säkularen Staat nicht ohne weiteres verallgemeinerbar sind. Daher ist es, wenn der Würdebegriff als sozusagen ‚höchster‘ normativer Punkt einer Verfassung fungiert, unumgänglich, ihn zu konkretisieren“ (Becker 2001b, S. 65). Weiterführend zum Problemkomplex „Rechtsstaat und Demokratie“ auch Becker, Lauth und Pickel (2001).

  19. 19.

    Der Fischer Weltalmanach für das Jahr 2014 verzeichnet für Frankreich einen Anteil der Katholiken von 64 %. Muslime (4,3 %), Protestanten (1,9 %), Buddhisten (1,0 %) und Juden (0,6 %) spielen demgegenüber nur eine nachrangige Rolle (Fischer Weltalmanach 2013, S. 155). Die auf 100 % fehlende Differenz verweist allerdings auf einen nicht unwesentlichen Anteil religiös ungebundener Franzosen.

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Sebaldt, M. (2015). Defekte der Demokratie: Die Mängel im Detail. In: Pathologie der Demokratie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09518-5_4

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