Zusammenfassung
Ein „und“ allein ist unvollkommen, ihm fehlt der Sinn. Doch setzt es sich zwischen zwei Begriffe, dann kann es Welten zusammenfügen, die sonst getrennt betrachtet werden, kann Verbindungen herstellen, die Neugierde wecken, worin solch Allianz begründet liegt. So ergeht es auch dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wenn es mit einem „und“ die Frauen an seine Seite gestellt erhält. Was hat das BVerfG mit den Frauen zu tun, was haben die Frauen mit diesem Gericht gemein, stellt sich damit die Frage. Nicht allzu lange muss man hier suchen, um beide auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen: die Gleichberechtigung. Sie ist das Banner, unter dem Frauen einst antraten und sich auch heute noch vereinen, um für sich gleiche Rechte und Positionen in Staat, Familie und Beruf zu reklamieren, sie war der Schlüssel, der ihnen die Tore ins Berufsleben und zum Studium öffnete, und sie machte ihnen damit auch den Weg zum Richteramt bis hin zum BVerfG frei, sodass einige von ihnen dort Platz nehmen konnten.
Der Beitrag ist von der 1. Auflage unverändert übernommen.
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van Ooyen, R., Möllers, M. (2015). Das Bundesverfassungsgericht und die Frauen. In: van Ooyen, R., Möllers, M. (eds) Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05703-9_25
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