Zusammenfassung
Wohl kein anderer Satz eines Staatsrechtslehrers wird auch außerhalb des Fachs so oft zitiert wie der Böckenfördes, daß der moderne freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne, ohne seine Freiheitlichkeit in Frage zu stellen. Mit dem Zitat beruhigen Politiker ihr Amtsgewissen, wenn sie heiklen Entwicklungen der Gesellschaft tatenlos zusehen, selbst dann, wenn die ethischen Grundlagen des Gemeinwesens in Gefahr geraten. In der Tat begrenzen die Grundrechte die Mittel des Staates. Doch verurteilen sie ihn nicht zum Fatalismus. Vielmehr bleibt seine Letztverantwortung für das Gemeinwohl bestehen.
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Isensee, J. (2014). Letztverantwortung des Staates für das Gemeinwohl. In: Gemeinwohl und öffentliches Amt. Otto von Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03472-6_10
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