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Prostitution im Quartier – Entwicklungskonzepte für eine Gestaltung im öffentlichen Raum

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Soziale Arbeit und Prostitution

Zusammenfassung

Christiane Howe verweist in ihrem Beitrag „Prostitution im Quartier – Entwicklungskonzepte für eine Gestaltung im öffentlichen Raum“ anhand des Quartiers Berlin-Schöneberg auf die unterschiedliche Nutzung eines dicht besiedelten Raumes und welche Rolle hierbei das Thema Prostitution spielt. In einer durchgeführten Untersuchung wurden AnwohnerInnen, Akteure aus unterschiedlichen Bereichen, Prostituierte und Freier des Quartiers interviewt und nach Konflikten und Lösungsstrategien befragt. Die Ergebnisse wurden zusammengetragen und in deren Folge eine Bürgerausstellung gemeinsam mit Künstlern entwickelt. Eine zentrale Fragestellung bei der Untersuchung war unter anderem, wie ein konstruktives Miteinander in einem durchaus spannungsgeladenen Quartier mit einer hohen Prostitutionsproblematik aussehen kann. Vorerst werden die Begrifflichkeiten wie Prostitution, Menschenhandel und Quartier erläutert.

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Notes

  1. 1.

    Ich verwende – in der Überzeugung, dass gesellschaftliche Identitäten, Kategorien und Verhältnisse auch durch Sprache (re)produziert werden – im Weiteren das *Sternchen als Gendergap und nicht das generische Maskulinum, um explizit sowohl weibliche und männliche als auch trans-/intergeschlechtliche Gruppenangehörige erkennbar zu machen als auch Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen können oder wollen. Wenn von Frauen, Sexarbeiterinnen etc. die Rede ist, so verstehen sich die Benannten als Frauen bzw. werden gesellschaftlich als solche angesehen.

  2. 2.

    Die Interviews wurden nach der Methode des problemzentrierten Interviews, leitfadengestützt geführt und inhaltsanalytisch ausgewertet. 22 Gespräche waren zwischen 10–30 min lang, 38 Gespräche zwischen 45 min und mehr als zwei Stunden, durchschnittlich etwa eine Stunde. Von den 76 insgesamt geführten Gesprächen wurden 32 digital mit einem Recorder aufgenommen. 13 Gespräche wurden ausgewählt, komplett verschriftet und 9 zusammengefasst. 4 weitere Gespräche wurden nur zusammengefasst. 28 Gespräche sind auf Wunsch der Interviewten oder auf Grund der Umstände nicht aufgenommen worden und konnten nur während oder nach den Gesprächen protokolliert werden. In die Auswertung wurden die Aussagen in Bezug auf die bestehenden Probleme und die Lösungsvorschläge aus allen Gesprächen berücksichtigt.

  3. 3.

    Von 110 anwesenden BürgerInnen haben 43 ausgefüllte Fragebögen zurückgegeben (Rücklaufquote: 39 %). Nach vorsichtigen Schätzungen sind etwa 20–25 % der AnwohnerInnen nur Beschwerdeführer. 75 % aber durchaus an Informationen, Diskussionen, Lösungen interessiert und eher pragmatisch ausgerichtet. 20–25 % an einer weiteren Mitwirkung interessiert.

  4. 4.

    Seit dem 1. Januar 2014 gilt für sie die volle Freizügigkeit innerhalb der EU. Für die Behauptung, dass aus Bulgarien und Rumänien vor allem Armutsflüchtlinge kämen, gibt es keine Belege (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB Kurzbericht 16/2013). Bulgarische (145.000) und rumänische (262.000) Staatsangehörige machen etwa 5,5 % der ausländischen Bevölkerung in Deutschland aus, in Spanien und Italien leben jeweils eine Million von ihnen (Bundestag 2013/Drucksache 18/223, S. 4). Laut Bundesregierung ist nach den Erfahrungen mit der bisherigen Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-8-Staaten „nicht davon auszugehen, dass erhebliche Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt hervortreten werden“ (ebd., S. 6).

  5. 5.

    Im Bereich des Menschenhandels (§ 232 StGB) besteht allerdings eine Schutzaltersgrenze von 21 Jahren, die unüblich, d. h. im Rechtsrahmen „systematisch unverständlich ist“ (Frommel 2007, S. 2).

  6. 6.

    Für diese Straftaten – von der Körperverletzung bis zur Vergewaltigung – bräuchte es keine neuen Gesetze, da diese bereits bestehen und nur angewendet werden müssten (Howe 2007).

  7. 7.

    Die Zahlen beruhen auf sechs bestehende Untersuchungen zu Freiern (Hydra 1991; Kleiber 1994; Velten 1994; Rothe 1997; Grenz 2005; Gerheim 2012). Kunden von Prostituierten sind diejenigen, die relativ regelmäßig, d. h. zwischen einem Mal im Jahr bis zu zwei Mal wöchentlich Prostituierte aufsuchen.

  8. 8.

    Die Prostitution galt seit 1901 offiziell als sittenwidrig (Gewerbsunzucht) und überdauerte alle Gesetzesnovellen und politischen Umwälzungen. Erst im Januar 2002 trat das ‚Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten‘ in Kraft, das eine Veränderung brachte (Schmitter 2004).

  9. 9.

    Reguläre Migration wird durch restriktive Einwanderungspolitiken und Gesetze verhindert. Ein illegalisierter oder unsicherer Aufenthaltsstatus macht Migranten und Migrantinnen verletzlich und ausbeutbar. „Dies wurde bereits von verschiedenen internationalen Gremien festgestellt und auch gerügt. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2010 in einem Verfahren gegen Zypern und Russland festgestellt, dass die Staaten aus Artikel 4 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit) nicht nur verpflichtet sind, ausreichend effektive Gesetze zu schaffen, um Menschenhandel zu verfolgen sowie Opferschutz und Prävention zu gewährleisten. Auch Rechtsvorschriften aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Ausländerrecht, sind so zu gestalten, dass sie Menschenhandel nicht begünstigen“ (Rabe 2013, S. 19).

  10. 10.

    Z. B. Freier als alt, fett, hässlich, debil und einsam zu beschreiben oder als gefühllos und beziehungsunfähig sowie sex- und machtgeil. Frauen und insbesondere Migrantinnen, die in der Prostitution tätig sind, werden dazu korrespondierend gerne als Opfer der Umstände oder gewaltvoller Umstände beschrieben, als Ausgebeutete oder als in defizitären/prekären bis gewaltvollen Verhältnissen Aufgewachsene.

  11. 11.

    Gründe hierfür waren ein rasches Bevölkerungswachstum (zwischen 1816 und 1865 um 60 % im Deutschen Reich, verursacht u. a. durch den Wegfall feudaler ehebeschränkender Vorschriften und einer verbesserten Hygiene) und vor allem der zunehmenden Industrialisierung (Häußermann und Siebel 1987, S. 106).

  12. 12.

    „Die sich bereits im 19. Jahrhundert etablierenden (räumlich orientierten) Kontrollstrategien zur Prostitution zielten überwiegend auf eine Ausgrenzung des als ‚unsittlich‘ stigmatisierten Geschehens aus dem bürgerlich-sittlichen Alltagsleben. Ein veränderter Umgang mit dem Prostitutionsgeschehen hing dabei grundsätzlich mit Strukturveränderungen der rasch wachsenden Städte zusammen. Er rekurriert aber auch auf eine seit dem 18. Jahrhundert verstärkt feststellbare allgemeine ‚Ausgrenzung‘ der Sexualität bzw. des Körpers aus dem (städtischen) Alltagsleben, die deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede zeigt“ (Ruhne 2006, S. 201 ff.) „und der sich neu herausbildenden ‚bürgerlichen Geschlechterordnung‘.

  13. 13.

    Nach Dr. Hans Peter Hauschild, 1990 bis 1993 Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe, angelehnt an das Konzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach Gesundheit Rahmenbedingungen voraussetzt, die es den Einzelnen ermöglichen, ihre gesund erhaltenden Potenziale selbstbestimmt zu nutzen.

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Howe, C. (2015). Prostitution im Quartier – Entwicklungskonzepte für eine Gestaltung im öffentlichen Raum. In: Albert, M., Wege, J. (eds) Soziale Arbeit und Prostitution. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00545-0_3

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