Zusammenfassung
Die natürliche Person ist der Mensch. Die Persönlichkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tode. Die Geburt muß vollendet sein, d. h. das Kind muß nach der Trennung vom Mutterleibe gelebt haben. Ausnahmsweise hat ein Kind schon Rechte, bevor es geboren wird. Es ist vom Zeitpunkt der Empfängnis an unter dem Vorbehalt rechtsfähig, daß es lebendig geboren werde. Trifft diese Voraussetzung zu, so kann z. B. ein Kind, das erst nach dem Tode des Vaters geboren wird, diesen beerben.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Curti, A. (1927). Anfang und Ende der Persönlichkeit. In: Englands Privat- und Handelsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94339-3_8
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