Zusammenfassung
Unter Verlobung versteht man das gegenseitige Versprechen eines Mannes und einer Frau, eine Ehe zu schließen. Die Personen, welche sich die Ehe versprochen haben, sind verlobt, und das gegenseitige Verhältnis, das durch dieses Eheversprechen begründet wird, ist das Verlöbnis. Eine besondere Form für die Verlobung ist nicht vorgeschrieben. So ist Ringwechsel nicht üblich.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Curti, A. (1927). Das Verlöbnis. In: Englands Privat- und Handelsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94339-3_11
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