Zusammenfassung
Zielorientierungen in der Rehabilitation Behinderter hängen in hohem Maße davon ab, wie das Phänomen Behinderung gesehen wird. Behinderung stellt keinen überprüfbaren objektiven Tatbestand dar. Es unterliegt der Konsensbildung, wann ein Sachverhalt als Behinderung bezeichnet wird, d. h. wann von Behinderung gesprochen wird und wann nicht, was eine Behinderung ausmacht oder welche Relevanz sie für einen Menschen besitzt. Welche Interventionen für wichtig erachtet werden, um der Entstehung von Behinderung vorzubeugen bzw. den Grad der Behinderung zu mindern, hat darum zu tun mit dem Verständnis dessen, was Behinderung sei. Es sind nicht weiter begründbare grundsätzliche Annahmen, sog. Paradigmen, die mit darüber entscheiden, welche Ziele sich die Rehabilitation Behinderter setzt. Je nach vorherrschendem Paradigma können dann sehr unterschiedliche Zielsetzungen als richtig angesehen werden (s. hierzu Ding 1989a).
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Ding, H. (1995). Aural-ganzheitliches Verfahren. In: Aurale Rehabilitation Hörgeschädigter. Rehabilitation und Prävention, vol 35. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79779-8_4
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