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Die Umwelterklärung neben anderen Formen betrieblicher Umweltinformation und -kommunikation

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EG-Öko-Audit-Verordnung Umwelterklärung
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Zusammenfassung

Die vorangegangenen theoretischen Überlegungen deuteten an, daß die Umwelterklärung sowohl der Umweltinformation als auch der Umweltkommunikation zugerechnet werden kann Folgend sollen nochmals die begrifflichen Unterschiede herausgestellt werden: In den Sozialwissenschaften wird unter Information ein zweckorientiertes Wissen verstanden. Der Zweck liegt bei der Vorbereitung menschlichen Handelns Die Informationen können durch Übertragung, Aufnahme oder Speicherung verarbeitet werden. Bei der Kommunikation handelt es sich dagegen um Austausch- und Verständigungsprozesse sowie die Über-und Vermittlung von Wissen. Die Kommunikation ist ein Prozeß, der um so effektiver verläuft je mehr Übereinstimmung im Zeichenvorrat zwischen Kommunikator (Sender = Unternehmen) und Rezipient (Empfänger = Anspruchsgruppen) herrscht. Vermittelte oder unvermittelte Kommunikationsprozesse führen zu kommunikativen Wechselwirkungen, also Interaktionen zwischen kommunizierenden Akteuren (vgl. dtv Lexikon 1992). Mit Information ist also eher eine einseitige Mitteilung gemeint, während Kommunikation auf einen wechselseitigen Austausch von Informationen zur Verständigung zielt. Diese bewußte Unterscheidung kann sich auch auf die Gestaltung der Umwelterklärung auswirken:

  • Als Informationsinstrument enthält die Umwelterklärung mindestens die von der Verordnung vorgeschriebenen qualitativen und quantitativen Daten. Es kann sich hierbei um eine einfache Aufzählung handeln. Eine Reaktion vom Informationsnutzer wird nicht explizit erwartet, ein Austausch ist nicht erwünscht. Eine Wirkung der Umwelterklärung wird allenfalls im Sinne einer persuasiven Werbewirksamkeit erwartet, wonach die Gestaltung entsprechend ausgerichtet wird.

  • Wenn die Umwelterklärung zum Kommunikationsinstrument werden soll, dann sind neben der inhaltlichen Minimalerfüllung auch Überlegungen zur Informationsaufbereitung notwendig. Da von vornherein eine Reaktion des Informationsnutzers erwartet und erwünscht wird, muß der Kommunikationsprozeß effektiv vorbereitet werden. Das bedeutet, daß ein möglichst großer übereinstimmender Zeichenvorrat erarbeitet werden muß, der das gegenseitige Verständnis erhöht und so eine möglichst umfangreiche Verständigungsbasis zwischen den Akteuren ermöglicht. Dies erfordert eine Bereitschaft zum Dialog, die noch erweitert werden kann, indem der Vermittler z. B. explizit zu einer Reaktion des Rezipienten aufruft. Ein engagiert geführter Austausch über Umweltthemen führt zur Erweiterung des gemeinsamen Zeichenvorrats, also wiederum zur Verbesserung der Kommunikationsbedingungen. Auf dieser Grundlage können die konfligierenden Akteure nicht nur über ihre Wahrnehmungen und Bewertungen der Umweltprobleme kommunizieren, sondern auch Kräfte vereinen, um gemeinsam Ziele und Programme zu entwickeln.

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© 1995 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Vollmer, S.A.M. (1995). Die Umwelterklärung neben anderen Formen betrieblicher Umweltinformation und -kommunikation. In: EG-Öko-Audit-Verordnung Umwelterklärung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-79596-1_3

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