Zusammenfassung
Wir wären schlecht beraten beim Versuch, die Prinzipien des gerichtlichen Verfahrens aus der Logik und nur aus ihr heraus zu gewinnen. Würden wir aus logischen Zusammenhängen auf andere als logische Zusammenhänge schließen wollen, insbesondere auf die Prinzipien des gerichtlichen Prozesses, so verführen wir schon logisch fehlerhaft 1. Es kommt vielmehr darauf an, das gerichtliche Verfahren zunächst einmal der Sache nach insoweit, wenn auch nur insoweit zu beschreiben, als es eines der logischen Analyse überhaupt erst zu unterwerfenden sachlichen Stoffes bedarf.
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© 1973 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg
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Rödig, J. (1973). Insbesondere der Prozeß um das Recht vor Gericht. In: Die Theorie des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-65598-2_3
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