Zusammenfassung
Unter dem Begriff Entwicklungshilfe werden private, bilaterale und multilaterale Leistungen an Entwicklungsländer zusammengefaßt, wobei die Frage ist, warum der Staat Entwicklungshilfe leisten sollte. Eine ökonomische Rechtfertigung staatlicher Entwicklungshilfe zeigt, daß es zwar theoretische Gründe für eine Zentralisierung von Entwicklungshilfe gibt, daß diese jedoch empirisch nicht relevant sind, Die Entwicklungshilfe der EU kann sogar häufig nicht einmal theoretisch gerechtfertigt werden. Eine Zentralisierung von Entwicklungshilfe ist nur effizient, wenn die Mitglieder einer gemeinsamen Entwicklungspolitik eine optimale Gebergruppe repräsentieren. Eine Gebergruppe ist optimal, wenn es keine Ländergruppe mit gleicher oder größerer Anzahl an Mitgliedern gibt, deren Präferenzen fiir die regionale oder sektorale Verteilung oder für den Instrumenteneinatz homogener sind. Die EU ist keine solche optimale Gebergruppe.
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© 1995 Physica-Verlag Heidelberg
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Kaltefleiter, V. (1995). Fazit. In: Die Entwicklungshilfe der Europäischen Union. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 112. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51531-6_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-51531-6_9
Publisher Name: Physica-Verlag HD
Print ISBN: 978-3-7908-0838-4
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