Auszug
Validieren (lat. valere: gelten, geeignet sein, Einfluss haben) bedeutet „etwas für rechtsgültig erklären, geltend machen, bekräftigen“ (Duden 1990: 807). Valdidierung kann in diese Sinne verstanden werden als die Überprüfung der Gültigkeit einer Aussage. Öffentlichkeit erfüllt Validierungsfunktion, wenn sich die Beteiligten einer öffentlichen Debatte kritisch miteinander auseinandersetzen und die Gültigkeit der vertretenen Standpunkte in Frage stellen oder bekräftigen.73 Die Erfüllung der Validierungsfunktion hängt ab von dem Ausmaß und der Form, in dem eine öffentliche Auseinandersetzung stattfindet. Aus konflikttheoretischer Perspektive interessiert, welchen Akteuren es gelingt, ihren Standpunkten Geltung zu verleihen, und ob bestimmte Gruppen von der Auseinandersetzung ausgeschlossen werden, die Öffentlichkeit also exklusiven und damit dysfunktionalen Charakter hat (vgl. Münch 1993: 20).
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© 2006 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Bedingungen der Validierung. In: Konflikt als Motor europäischer Öffentlichkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90009-4_6
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14945-5
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