Zusammenfassung
Die gleiche Spannung, die in der Verfassungstheorie zwischen Recht und Politik entsteht, zeigt sich auch wieder im Begriff der Verfassung selber. In der Rede von der „konstitutionellen Verfassung“ im 19. Jahrhundert wird der Übergang vom älteren politischen Zustandsbegriff zum jüngeren auf die Schriftlichkeit des Dokuments abzielenden Konzept deutlich.1 Bis heute hat sich, nicht nur in England der ältere Begriff gehalten, der den Allgemeinzustand mit der spezifischen Form der verfassten Ordnung in der jüngeren Bedeutung des Begriffs in Beziehung setzt.2 Die bis heute anhaltende Verwirrung, ob England nun eine Verfassung habe oder nicht, zeigt die Dominanz, die der jüngere Begriff in der Verfassungsdiskussion ausübt.3 Der ältere Begriff bezeichnet mit Verfassung das umfassende Programm des politischen Gesamtzustands, während der jüngere Begriff den Aspekt der spezifischen politischen Ordnungsform ins Zentrum stellt. Ohne die Garantie von Grundrechten und Gewaltenteilung, so der apodiktische Satz aus der Französischen Revolution, hat ein Staat keine Verfassung.
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Schmidt, R. (2012). Elemente einer politischen Theorie der Verfassung. In: Verfassungskultur und Verfassungssoziologie. Verfassung und Politik, vol 1. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19646-6_2
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