Zusammenfassung
Die Singularität von Kernwaffen lässt sich völkerrechtlich dann behaupten, wenn Kernwaffen einen Sondertatbestand darstellen, also nicht oder nur in begrenztem Maße den für andere Waffenkategorien geltenden (allgemeinen) völkerrechtlichen Regeln unterworfen sind. Im Folgenden soll die Singularitätsthese aus der Perspektive des Völkerrechts kritisch hinterfragt werden, indem zunächst der Begriff der Singularität für das (Völker-) Recht entfaltet wird, dann das völkerrechtliche Waffenrecht erläutert und die Herausbildung spezifischer völkerrechtlicher Verträge für Kernwaffen dargelegt werden, bevor schließlich nach einer nuklearwaffenspezifischen Auslegung der allgemeiner Regeln gefragt wird.
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© 2012 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Marauhn, T. (2012). Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und die Singularität von Kernwaffen. In: Eisenbart, C. (eds) Die Singuläre Waffe. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18730-3_12
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Online ISBN: 978-3-531-18730-3
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