Zusammenfassung
Wechsel und Scheck sind sogenannte Hilfszahlungsmittel. Sie stellen Anweisungen auf Zahlungen dar. Der Wechsel ist das ältere Hilfszahlungsmittel; der Scheck hat sich erst im Laufe der Zeit aus dem Wechsel entwickelt. Während beim Wechsel als Bezogener jede natürliche oder juristische Person fungieren kann, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Scheck nur auf ein Geldinstitut gezogen werden. Bis weit in die Neuzeit war der Wechsel fast ausschließlich Zahlungsmittel (Vgl. Bd. I, S. 3 ff.; Bd. II, S. 120 ff.). Später entwickelte er sich infolge der Sicherheit, die in den Unterschriften der Wechselpersonen ihren Ausdruck fand, mehr und mehr zu einem Kreditpapier, so daß gegenwärtig die Bedeutung des Wechsels im Zahlungsverkehr geringer als die des Schecks ist.
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Mellerowicz, K. (1952). Hilfszahlungsmittel (Geldersatzmittel). In: Der Zahlungsverkehr in Deutschland. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99068-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99068-6_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98335-0
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