Zusammenfassung
Das REFA-Ziel, die Schaffung von Grundlagen für sachgemäße Lohnermittlung, besagt, daß von vornherein die Bindung an eine bestimmte Lohnform nicht beabsichtigt war. Welche Lohnform daher im Einzelfall Anwendung findet, richtet sich nach den jeweils im Betrieb vorliegenden besonderen fertigungs- und arbeitstechnischen Gegebenheiten. Die REFA-Grundsätze sollen demnach nur dazu dienen, die anzuwendende Lohnform sachgemäß zu gestalten und zu begründen. Unter diesem Blickpunkt sind die nachfolgend anzustellenden Überlegungen als sowohl auf dem REFA-Gedankengut als auch auf betriebstechnischen und lohnpolitischen Erwägungen beruhend anzusehen. Behandelt werden nur die beiden Grundlohnformen Akkord-und Zeitlohn, da alle anderen Formen als Abarten dieser beiden zu betrachten und aus ihnen albzuleiten sind.
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Frühwald, A. (1955). REFA-Gedankengut und betriebliches Rechnungswesen. In: Das REFA-Gedankengut. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98827-0_5
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