Zusammenfassung
Da es einen allgemeingültigen Maßstab der Arbeit nicht gibt, bestimmt HEFA mittels Zeitstudien die Zeitdauer, während der die Arbeitskraft zur Leistungserstellung genutzt wird, und gelangt so zu einem unter bestimmten Vorbedingungen geltenden Hilfsmaß. Voraussetzung derartiger Messung bildet die Unterteilung der in die Fertigung gegebenen Aufträge in die zu ihrer Ausführung notwendigen Arbeitsverrichtungen und die Erstellung von Fertigungsplänen zur Festlegung der Untergruppen und Einzelteile der zu fertigenden Leistung: Eine hierauf sich stützende weitere Zergliederung des Fertigungsablaufs zur Herstellung bzw. Be- oder Verarbeitung der Einzelteile ergibt den sogenannten Arbeitsplan, in dem alle für die Erstellung erforderlichen Arbeitsgänge in Arbeitsstufen, Arbeitsverrichtungen und in Arbeitselemente als kleinste in organischem Zusammenhang erfaßbare Tätigkeiten aufgegliedert sind (vgl. Tafel VI).
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Frühwald, A. (1955). Die Leistungserfassung in der praktischen Anwendung des REFA-Gedankengutes. In: Das REFA-Gedankengut. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98827-0_4
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