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Ökonomische Theorie als theoretischer Bezugsrahmen

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Gebrauchsüberlassung komplexer Konsumgüter

Part of the book series: Markt- und Unternehmensentwicklung ((MAU))

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Zusammenfassung

In diesem Abschnitt wird der Umgang der neoklassischen Theorie mit der privaten Nachfrage von Konsumgütern dargestellt. Durch die ihr zugrunde liegenden Annahmen und auch aufgrund ihrer Problemstellung vermag es die Theorie nicht, reale Phänomene befriedigend zu erklären und differenzierte Gestaltungsempfehlungen für den Absatz von Produkten zu geben. Allerdings zeigen neoklassische Modellvariationen wichtige Problemfelder auf und entwickeln Begriffe, auf die im Laufe der Arbeit aufgebaut werden soll.

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Literatur

  1. Vgl. Schauenberg (1993), S. 4171–4172. “[...] der Gleichgewichtszustand ist der Zustand, bei dem alles Handeln vollkommen koordiniert ist, in dem jeder Marktteilnehmer seine Entscheidungen genau an die Entscheidungen angepaßt hat, die andere Marktteilnehmer treffen werden und die er (mit vollständiger Genauigkeit) antizipiert. Die Vollkommenheit des Wissens, die den Gleichgewichtszustand defmiert, sichert die vollständige Koordination individueller Pläne.” Kirzner (1978), S. 176. Vgl. in diesem Zusammenhang auch Richter/Furubotn (1996), S. 1.

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  2. Als Ausnahmen gelten die Arbeiten von Chamberlin (1933), Robinson (1933), Commons (1934) und Coase (1937). Vgl. dazu Bamey/Ouchi (1986), S. 6.

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  3. Die Tendenz zu Gleichgewichtszuständen stellt eher eine theoretische als empirische Annahme dar. Vgl. Teece (1988), S. 12–14. Richardson (1960) schließt aus, daß eine in einem Zustand vollkommener Konkurrenz befmdliche Wirtschaft zu einem Gleichgewichtszustand gravitieren würde, zumal dazu notwendig wäre, daß die Produzenten die Investitionspläne der Konkurrenz kennen müßten. Außer weitreichenden Absprachen kann nur eine allgemeine Eingebung einen solchen Zustand produzieren. Vgl. Richardson (1960), S.1–11. Vgl. auch Teece (1988), S. 14.

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  4. Vgl. Böventer (1991), S. 30–37; vgl. Franck (1995), S. 20. Der klassische oder neoklassische Mensch wird zugleich als maximierend beschrieben. Vgl. Gümbel/Stadler (1988), S. 183.

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  5. Vollkommene Voraussicht’ bedeutet nicht notwendigerweise, daß damit ausgestattete Akteure in die Zukunft sehen können. Statt dessen wird unterstellt, daß ein Individuum alle zukünftig möglichen Ereignisse und deren Wahrscheinlichkeiten kennt. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 10.

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  6. Vgl. Williamson (1984), S. 197; vgl. Williamson (1993a), S. 11. Nachfragern wird unterstellt, eine maximale Bedürfnisbefriedigung durch Güterverzehr anzustreben, während von den Anbietern das Streben nach Gewinnmaximierung angenommen wird. Gemäß dem Verständnis der utilitaristischen Ethik stand dieses Eigennutzstreben dem Gemeinwohl nicht entgegen sondern fördert dieses via der unsichtbaren Hand. Vgl. Smith (1986); vgl. Franck (1995), S. 59–61; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 40.

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  7. Abbott (1958) weist darauf hin, daß die Vorstellung von identischen Gütern und zahlreichen Wettbewerbern nicht sehr tief (erst seit Cournot 1897) in der Wirtschaftswissenschaft verwurzelt ist. In der wirtschaftswissenschaftlichen Klassik waren nicht die Zahl der Verkäufer und die Homogenität der Güter zentrale Fragestellungen, sondern der Grad der Freiheit des Wettbewerbs. So beschrieben Smith (1776), Ricardo (1821) und Jevons (1879) ein Wirtschaftssystem, in dem `vollkommene Freiheit’ herrscht. Vgl. dazu Abbott (1958), S. 113. Die Konzeption eines freien Wettbewerbs wurde in der theoretischen Literatur erst im 20. Jahrhundert durch den reinen oder vollkommenen Wettbewerb abgelöst. Vgl. Abbott (1958), S. 114.

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  8. Vgl. Teece (1988), S. 13–14. Die Beschränkung der Neoklassik erinnert an die von Keynes (1936) geäußerte Kritik an der klassischen Theorie: “Ich werde darlegen, daß die Postulate der klassischen Theorie nur in einem Sonderfall, aber nicht im allgemeinen gültig sind, weil der Zustand, den sie voraussetzt, nur ein Grenzpunkt der möglichen Gleichgewichtslagen ist. Die Eigenheiten des von der klassischen Theorie vorausgesetzten Sonderfalles weichen überdies von denen unserer gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse ab, und ihre Lehren werden daher irreführend und verhängnisvoll, wenn wir versuchen, sie auf die Tatsachen der Erfahrung zu übertragen.” Keynes (1936), S. 3; zitiert nach Richter/Furubotn (1996), S. 477.

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  9. So nähert sich z.B. nach Cournot der Marktpreis dem Durchschnittskostenminimum asymptotisch, wenn die Zahl der Marktteilnehmer gegen unendlich strebt. Vgl. Heuß (1988), S. 680. Femer entwirft Coase (1960) em transaktionskostenloses Ideal, um reale Abweichungen davon (Transaktionskosten) bewußt zu machen.

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  10. Vgl. Sraffa (1926); vgl. Robinson (1933); vgl Chamberlin (1948). Herstellern dauerhafter Güter in Markten mit unvollkommenem Wettbewerb wird vor allem im Kontext der Diskussion über geplante Obsoleszenz unterstellt, die Lebensdauer ihrer Güter zu verkürzen, um die Konsumenten zu Ersatzkäufen zu veranlassen. Vgl. dazu Abschnitt í1:I.2.1.2.4.

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  11. Vgl. Lancaster (1966a); vgl. Lancaster (1966b); vgl. Lancaster (1971). Auf der Grundlage des sog. Lancaster-Ansatzes wurden später von Muellbauer (1974), Rosen (1974) und Lucas (1975) implizite oder `hedonistische’ Preise für einzelne Gütereigenschaften ermittelt. Vgl. dazu Harbrecht (1993), S. 275–276.

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  12. Vgl. Becker (1965). Vgl. dazu auch Luckenbach (1988), S. 310.

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  13. Vgl. Standop (1989), S. 338. Generell vertritt die Monopoltheorie jedoch auch unter der Annahme, daß ein Monopolist keine temporäre Preisdiskriminierung durchführen kann, die Ansicht, daß Monopolpreise die Preise im Wettbewerbsmarkt übersteigen.

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  14. Die Coase Conjecture wurde von Stockey (1981) und Bulow (1982) für spezielle Nachfragefunktionen und Gleichgewichte bewiesen. GullSonnenschein/Wilson (1986) erbrachten den Nachweis fir allgemeine Nachfragestrukturen. Vgl. dazu Tirole (1988), S. 180.

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  15. Vgl. zu dauerhaften Gütern, die im Gegensatz zu Verbrauchsgütern mehrfach gebraucht werden können und daher ein prinzipiell teilbares Nutzungspotential aufweisen Wienke (1990), S. 1, sowie die dort angegebene Literatur.

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  16. Diese Annahme macht Martin (1962) in seinem Aufsatz, der die Theorie der Dauerhaftigkeitsplanung (Durability Theory) begründete. Als Ursprung der Namengebung nennt Heidrich (1981) das Gedicht ‘The Deacon’s Masterpiece, or the wonderful one-hoss shay’ des Dichters O.W. Holmes, in dem eine Einspännerkutsche 100 Jahre lang bei gleicher Leistung ihren Dienst tut, und deren Einzelteile schließlich alle zeitgleich zerfallen. Vgl. Heidrich (1981), S. 22, Fußnote 11.

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  17. Heidrich (1981) weist darauf hin, daß durch die ‘one-horse shay’-Annahme hinsichtlich der Lebensdauer heterogene Güter in jeweils auf einzelne Zeitperioden bezogene homogene Einheiten aufgelöst werden können. Dadurch wurde es möglich, das auf vollkommene Märkte zugeschnittene methodische Instrumentarium auf Märkte für homogene Leistungseinheiten anzuwenden. Vgl. Heidrich (1981), S. 22–23.

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  18. Dabei wird femer eine Konstani der Nacbfragerpräferenzen, die gleiche Zeitpräferenz der Nachfrager sowie ein vollkommener Kapitalmarkt unterstellt. Vgl. Heidrich (1981), S. 25–26.

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  19. Vgl. Martin 1962; vgl. Kleinmann/Ophir (1966); vgl. Levhari/Srinivasan (1969); vgl. Schmalensee (1970). Vgl. dazu auch Epple/Zelenitz (1977), S. 277.

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  20. Vgl. zur monopolistischen Verkürzung der Dauerhaftigkeit ausführlich Heidrich (1981), S. 27–30.

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  21. Vgl. zu den vorgefundenen Fehlspezifikationen Bulow (1986), S. 729, Fußnote 2; vgl. Heidrich (1981), S. 30–33; vgl. Swan (1970); Swan (1971); vgl. Swan (1972); vgl. Sieper/Swan (1973); vgl. Swan (1977).

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  22. Vgl. zur Planung der optimalen Dauerhaftigkeit Heidrich (1981), S. 30–33.

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  23. Vgl. Swan (1970). Jedoch äußert sich ein Monopoleinfluß in einer geringeren gewinnmaximalen Ausbringungsmenge und einem höheren Stückpreis. Vgl. zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den jeweils zugrunde liegenden Modellannahmen Heidrich (1981), S. 23–43.

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  24. Zu den Arbeiten mit qualitätspolitischen Problemstellungen zählen z.B. Barro (1972); Levhari/Peles (1973); Parks (1974); Ramm (1974); Auernheimer/Saving (1977); Schmalensee (1979); Abel (1983); Bond (1986); Bulow (1986); Rust (1986); Standop (1989).

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  25. Vgl. dazu die Übersicht bei Standop (1989), S. 337–338; vgl. weiter Heidrich (1981), S. 34–42.

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  26. Vgl. Barro (1972); vgl. Ramm (1974); vgl. Parks (1974); vgl. Raviv/Zemel (1977). In diesen Arbeiten findet jedoch die Risikoallokation keine Berücksichtigung.

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  27. Vgl. Schmalensee (1974). Vgl. auch Epple/Zelenitz (1977); vgl. Standop (1989), S. 338.

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  28. Vgl. Schmalensee (1974); vgl. Parks (1974); vgl. Su (1975).

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  29. Werden die Produkte jedoch vermietet und trägt der Anbieter im Monopolfall oder unter Konkurrenzbedingungen sowohl die Produktions-als auch die Unterhaltskosten, ergibt sich das Swansche Unabhängigkeitsergebnis. Vgl. Heidrich (1981), S. 35.

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  30. Die Unterscheidung zwischen ‘constant efficiency type’ und ’diminishing efficiency type’ geht nach Heidrich (1981) auf F. und V. Lutz (1951) zurück. Vgl. Heidrich (1981), S. 58.

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  31. Vgl. zu dem Optimierungsproblem des Haushaltes auch Green (1971).

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  32. Letztlich ist diese Frage des optimalen Absatzmengenverhältnisses eine spezielle Variante der Monopoltheorie. Vgl. Heidrich (1981), S. 43.

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  33. Vgl. Miller (1974). Vgl. auch die Analysen von Liebowitz (1972); Benjamin/Kormendi (1974); Heidrich (1981); Bulow (1982); Rust (1986). Eine kritische Darstellung des Millerschen Modells findet sich bei Heidrich (1981), S. 44–50.

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  34. Vgl. auch die Diskussion der Modellannahmen bei Heidrich (1981), S. 44–50.

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  35. Heidrich (1981) weist auf methodische Probleme bei den Wissensanforderungen der Secondhand-Market Theory hin. Ursprünglich wird in den Modellen zur Dauerhaftigkeitsplanung unterstellt, daß die Angebotsseite über das Wissen verfügt, welche Mengen bei bestimmten Preisen nachgefragt werden und daß in allen Perioden die gleiche Nachfragestruktur nach einzelnen Leistungseinheiten anzutreffen ist. Dabei wird nicht vorausgesetzt, daß die Nachfrager untereinander Kenntnis über ihre gegenseitigen aktuellen und zukünftigen Handlungsabsichten haben. Nur der Anbieter hat Wissen über die Zukunft. In der Theorie der Gebrauchtgütermärkte wird jedoch angenommen, daß Neugutkäufer den späteren Wiederverkaufspreis des von ihnen nachgefragten Produktes kennen. Heidrich legt dar, daß es in einer solchen Situation vollkommener Voraussicht zum Morgenstemschen Paradoxon kommt “Immer liegt eine unendliche Kette von wechselseitig vermuteten Reaktionen und Gegenreaktionen vor. Diese Kette kann niemals durch einen Akt der Erkenntnis, sondem immer nur durch einen Willkürakt, durch einen Entschluß abgebrochen werden. Dieser Entschluß müßte aber von den betrachteten zwei oder mehr Individuen auch wieder vorausgesehen werden, wodurch bewiesen ist, daß das Paradoxon bestehen bleibt, wie immer man die Sache auch wenden und drehen mag.” Morgenstern (1934); zitiert nach Heidrich (1981), S. 53, im Original teilweise kursiv. Vgl. auch die Bezugnahme Williamsons auf Morgenstem bei Williamson (1984), S. 204. Heidrich (1981) weist darauf hin, daß in den vorliegenden Secondhand Market-Modellen dieses Informationsproblem durch modellexogen vorgegebene willkürliche Nachfragefunktionen bzw. der Annahme bestehender Gleichgewichte zwischen Neu-und Gebrauchtgütermärkten gelöst wurde. Vgl. Heidrich (1981), S. 52–53.

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  36. Weiter untersucht Miller, ob sich durch die Existenz eines Gebrauchtmarktes die preispolitischen Einflußmöglichkeiten eines Monopolisten verändern. Vgl. dazu ausführlich Heidrich (1981), S. 45.

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  37. Vgl. zu einer Kritik der Gleichgewichtsbetrachtung Heidrich (1981), S. 47–50.

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  38. Epple/Zelenitz (1977) betrachten auch den Fall einer staatlichen Festsetzung von Preisen (Regulierung), der hier nicht behandelt werden soll.

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  39. Epple/Zelenitz (1977) unterscheiden von der Vermietung weiter den Verkauf von Nutzen, der hier nicht behandelt werden soll. Dabei erwerben Kunden den vom Gut ausgehenden Nutzen zu einem festen Preis pro Nutzungseinheit, während der Anbieter die Nutzungsintensität bestimmt und die Betriebskosten trägt.

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  40. Vermietung kann auch als kontrollkostensenkende Institution, als Weg zur Bereitstellung von Transfomiationsleistungen oder als Weg zur Steigerung von Faktoreffizienz erklärt werden. Vgl. dazu die Abschnitte III.3.2 und III.3.3; vgl. Franck/Bagschik/Opitz (1997). Epple/Zelenitz (1977) vermuten, daß sich die meisten Vermietungsmärkte als Konsequenz unvollkommener Gebrauchtgütermärkte entwickelt haben und weisen auf die hohen Transaktionskosten für Kurzzeitbesitz hin. Vgl. Epple/Zelenitz (1977), S. 286.

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  41. Bamey/Ouchi (1986) zufolge kommt jede traditionell mikroökonomische Untersuchung über die Ursachen der Existenz von Untemehmen zu dem Schluß, daß es sie gar nicht geben dürfte, da sich im Fall der Abwesenheit von Transaktionskosten alle Transaktionen effizient über Märkte ausführen lassen. Vgl. Bamey/Ouchi (1986), S. B.

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  42. An dieser Stelle soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß z.B. Williamson (1993a) hofft, daß eine Vielzahl transaktionskostenökonomischer Elemente in eine `erweiterte’ neoklassische Analyse integriert werden: “Die Fähigkeit der neoklassischen Ökonomie, ihre Grenzen auszudehnen, ist in dieser Hinsicht äußerst bemerkenswert.” Williamson (1993a), S. 75. Auch andere Vertreter der Neuen Institutionenökonomik vertreten die Auffassung, daß das neoklassische Modell durch die Einführung zusätzlicher Nebenbedingungen neuen Erkenntnissen Rechnung tragen könnte. Vgl. Abschnitt II.2.; vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 482–493.

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  43. Der Begriff geht auf Williamson zurück. Vgl. Williamson (1975), S. 1. Vgl. auch die Überblicke bei Coase (1984); Hutchinson (1984); Richter (1991), S. 4–5; Richter (1990); Williamson (1990a), S. 64; Picot (1991 a).

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  44. Vgl. Ordelheide (1993), S. 1840–1841. “Das neoinstitutionalistische Konzept ist im Vergleich dazu [zur Neoklassik, d.V.] atomistischer und wesentlich allgemeiner. Die Interaktion wird zur Transaktion und damit von der neoklassischen `Fixierung’ auf den Markt befreit. Die Entscheidungseinheiten werden allgemein zu Transakteuren, die ihren Nutzen subjektiv maximieren, womit die `Fixierung’ auf neoklassische Unternehmen und Haushalte überwunden wird.” Franck (1995), S. 75.

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  45. Gegenüber den innerhalb der Institutionenökonomik zugrunde gelegten begrenzt rationalen Akteuren, werden die objektiv rationalen Akteure der Neoklassik teilweise als superrational oder hyperrational bezeichnet. Vgl. Teece (1988), S. 17.

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  46. Vgl. Levin (1935); vgl. Simon (1957); vgl. auch Simon (1959); vgl. Cooper (1951); vgl. Cyert/March (1963). Vgl. zur Transformation vom homo oeconomicus zum homo transigens G imbel/Stadler (1988), S. 182.

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  47. Vgl. Simon (1957). In den fünfziger Jahren befaßten sich an der Carnegie-Mellon-University Simon, March, Cyert und Williamson mit Entscheidungsverhalten und beschränkter Rationalität. Vgl. Barney/Ouchi (1986), S. 73; vgl. DeAlessi (1983), S. 65–66; vgl. Franck (1995), S. 21–22; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 40–42.

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  48. Außerdem unterstellt Simon (1957), daß Individuen bei konfliktären Zielvorstellungen nach Anspruchsbefriedigung streben. Vgl. dazu den Überblick zu beschränkter Rationalität bei Selten (1990). Durch die Berücksichtigung satisfizierenden Verhaltens und die Anpassung an Anspruchsniveaus wurde von Simon jedoch die Maximierungsannahme in Frage gestellt. Da die Neue Institutionenökonomik jedoch individuelle Nutzenmaximierung unterstellt, übernimmt sie Simons Konzept der beschränkten Rationalität unvollständig und blendet satisfizierendes Verhaltens aus. Vgl. Abschnitt í1I.2.2.2.

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  49. Simon (1961), S. xxiv; übersetzt von Williamson (1993a), S. 6. Vgl. auch Simon (1976), S. XXVIII. Während die Maximierungshypothese der Neoklassik als extreme Version des Rationalverhaltens die Kenntnis aller Handlungsalternativen und aller Handlungsergebnisse voraussetzt, wird nunmehr unterstellt, daß ein Akteur zwar eine vollständige Optimierung anstrebt aber sie lediglich im Rahmen seiner unvollständigen Rationalität zu erreichen vermag. Vgl. Tietzel (1981b), S. 123.

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  50. “Akteure, deren Wahrnehmung der Welt mehr oder weniger unzutreffend sein kann, sind nicht mehr automatisch vollständig informiert. Ihr Optimierungsverhalten läßt sich nicht mehr als objektiv rational beschreiben, denn ihre Entscheidungen sind ja allenfalls im Hinblick auf ihre begrenzte Weltsicht (also auf ihr verfügbares Wissen) optimal. Ihre Rationalität ist daher keine inhaltliche, sondern lediglich eine verfahrensmäßige.” Franck (1995), S. 22. In der Literatur wird darauf hingewiesen, daß das Konzept der formalen Rationalität für das modifizierte Menschenbild nicht aufgegeben werden muß, da ein Akteur, der mit einem gegebenen Mittelvorrat den größtmöglichen Nutzen anstrebt oder ein vorgegebenes Ziel mit minimalem Mitteleinsatz zu erreichen sucht, entsprechend dem betriebswirtschaftlichen Rationalprinzip handelt. Vgl. dazu Gutenberg (1929); vgl. Heinen (1968); vgl. Kappler (1993), S. 3649. Williamson (1984) unterscheidet von der vollkommenen und der beschränkten Rationalität ferner eine schwache Form, die er Prozeß-oder organische Rationalität nennt. Vgl. Williamson (1984), S. 198.

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  51. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 4. Vgl. zu Transaktionskosten Abschnitt I1.2.2.1.

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  52. Akteuren werden klar definierte Ziele unterstellt und als individuelle Nutzenfunktionen beschrieben. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 39–40.

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  53. Die logische Konsistenz und empirische Tragfähigkeit einer derart weiten Zielfunktion ist umstritten. Gerum (1988) weist darauf hin, daß bei Annahme der Nutzenmaximierung keine nicht-nutzenmaximierenden Verhaltensmuster maximiert werden können. Vgl. Gerum (1988), S. 33; vgl. auch Leibenstein (1979). Steinmann/Schreyögg (1984) zufolge helfe auch die Definition von altruistischem Verhalten als egoistische Haltung nicht weiter, da damit das Individuum der Freiheit beraubt würde, zwischen eigennützigem und uneigennützigem Verhalten zu wählen. Vgl. Steinmann/Schreyögg (1984), S. 280. Vgl. zu der Interpretation von altruistischem Verhalten als egoistische Haltung Alchian/Allen (1974); Margolis (1982); Schanz (1983), S. 266; Gäfgen (1984). Diese Definition halten Leibenstein (1979) und Gerum (1988) wiederum für inkompatibel mit der individualistischen Grundposition der Neuen Institutionenökonomik (bzw. der Property-Rights-Theorie). Vgl. Leibenstein (1979); vgl. Gerum (1988), S. 33. Die Offenheit der Nutzenfunktion gefährde darüber hinaus die Stellung der Theorie der Verfügungsrechte als empirische Theorie, da jedes beobachtete Entscheidungsverhalten nachträglich durch die Konstruktion einer geeigneten Nutzenfunktion erklärt werden kann. Vgl. dazu Gerum (1988), S. 33; vgl. Tietzel (1981a); vgl. auch Tietzel (198 lb). Vgl. zum Konzept der individuellen Nutzenmaximierung kritisch Riekhoff (1984).

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  54. Vgl. Becker (1957). Die Property-Rights-Theorie geht damit über die Erklärung rein wirtschaftlich definierter Verhaltensweisen hinaus und impliziert eine allgemeine Verhaltenstheorie. Vgl. Braun (1988), S. 332. Eine derart offene Nutzenfunktion wird teilweise als problematisch angesehen. Kritiker bemängeln, daß sich jedwede empirische Beobachtung auf die Besonderheiten einer Nutzenfunktion zurückführen ließe: Werden die Argumente der Nutzenfunktion ad hoc eingeführt, degeneriert der Erklärungsansatz zur Tautologie und wird empirisch gehaltlos. Vgl. Tietzel (1981a), S. 219–220. Dagegengehalten wird, daß bei korrekter Anwendung, nämlich einer genauen und nicht ad hoc vorgenommenen Spezifizierung der Nutzenfunktion, “die Property Rights-Analyse nicht zu leerem Formalismus” führt. Furubotn/Pejovich (1974c), S. 301, zitiert bei Tietzel (1981a), S. 220.

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  55. Traditionell ist die Gewinnmaximierung des Produzenten Gegenstand der Untemehmenstheorie. Die Nutzenmaximierung der Haushalte wird in der Entscheidungstheorie behandelt. Vgl. Gerum (1988), S. 33. Vgl. zur offenen Nutzenfunktion einer erweiterten Neoklassik DeAlessi (1983), S. 66.

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  56. Ebenso von dem Anspruchsniveauanpasser Simons oder dem Abschlaffer Hirschurans. Vgl. Simon (1959); vgl. Hirschman (1974), S. 7–26. Vgl. dazu Tietzel (1981a), S. 218.

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  57. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 40. Williamson beschreibt Opportunismus als “the incomplete or distorted disclosure of information, […] calculated efforts to mislead, distort, disguise, obfuscate, or otherwise confuse.” Williamson (1985), S. 47.

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  58. “[…] a variety of self-interest seeking but extends simple self-interest seeking to include self-interest seeking with guile.” Williamson (1986), S. 125, Fußnote 2; vgl. Williamson (1990b), S. 54.

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  59. Milgrom/Roberts (1992), S. 42. Vgl. zum Einbezug moralischer Werte in das neoklassische Menschenbild auch Bagschik (1996), S. 225, sowie die dort angegebene Literatur.

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  60. “[…] even among the less opportunistic, most have their price”. Williamson (1986), S. 125, Fußnote 2. Vgl. auch Goshal/Moran (1996), S. 19.

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  61. In einer frühen und bedeutenden Arbeit mit asymmetrisch verteilten Informationen beschreibt Arrow (1963) Konsequenzen unvollständiger und unsicherer Informationen am Versicherungsmarkt. Die ursprünglich in den Gleichgewichtstheorien durch die Unterstellung eines einheitlichen Informationsstandes vernachlässigten Erwartungs-und Informationsprobleme behandeln z.B. Hirshleifer/Riley (1979).128 Während in anderen Sozialwissenschaften Begriffe sozialer Institutionen existierten, fehlte der Neoklassik auch ein Institutionenbegriff Vgl. Elsner (1986), S. 199. Coase (1937) zeigte zudem am Beispiel des Unternehmens, daß Institutionen allenfalls wie ein deus ex machina in das neoklassische Modell eingeführt werden können. Der sonst allseitig optimierende homo oeconomicus macht vor Institutionen halt. Vgl. dazu Franck (1995), S. 21.

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  62. Vgl. Picot (1991a), S. 144. Vgl. zur Dogmengeschichte des institutionellen Denkens in den europäischen, besonders in den deutschen Wirtschaftswissenschaften Hutchinson (1984); vgl. Meyer (1983). Eine Übersicht zu älterer US-amerikanischer Institutionenökonomik findet sich bei Rutherford (1983); vgl. auch Richter/Furubotn (1996), S. 38–41.

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  63. Vgl. Franck (1995), S. 3. In einer Definition von Ordelheide (1993) heißt es dazu: “Eine Institution ist eine Menge sanktionierter Verhaltensregeln, die in mehrpersonellen, häufig längerfristigen Entscheidungs-oder Handlungssituationen soweit allg. Anerkennung erlangt hat, daß die Individuen daraufhin bestimmte wechselseitige Verhaltenserwartungen besitzen, weil von den Institutionen vorhersehbare Anreize zum Handeln oder zum Unterlassen ausgehen.” Ordelheide (1993), S. 1839; Abkürzung im Original, im Original teilweise kursiv. Ähnlich heißt es bei Picot/Dietl/Franck (1997): “Institutionen sind sanktionierbare Erwartungen, die sich auf die Verhaltensweisen eines oder mehrerer Individuen beziehen.” Picot/Dietl/Franck (1997), S. 11, im Original teilweise fett gedruckt. Elsner (1986) beschreibt Institutionen als reziproke interindividuelle Regeln oder Verhaltenserwartungen. Vgl. Elsner (1986), S. 204–205.

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  64. Der konstruktivistische Rationalismus geht auf Hayek zurück. Vgl. Hayek (1973). Vgl. zur Emergenz und Evolution von Institutionen Elsner (1986), S. 203–205; vgl. Furubotn/Richter (1991), S. 3; vgl. Dietl (1993), S. 67–84.

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  65. Picot/Schneider (1988), S. 111. Generell gilt, daß Transaktionen die Entstehung von Institutionen erklären können. Transaktionen sind aber gleichzeitig selbst institutionalisiert, womit sich das Erklärungsproblem als ein infmiter Regreß darstellt. Vgl. Elsner (1986), S. 101–202, sowie die dort angegebene Literatur.

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  66. Der Einbezug von sozialen Normen, Sprache, Geld oder Verfassungen neben Märkten und Unternehmen wird auch als eine weite Auslegung des Institutionenbegriffes bezeichnet. Picot/Dietl (1990), S. 178; vgl. Dietl (1993), S. 35–39.

    Google Scholar 

  67. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 13, mit Verweisen auf Ferguson (1767) und Hayek (1969a).

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  68. Vgl. Richter (1990), S. 572. “Die Analyse von Strukturen, mit deren Hilfe notwendige Anpassungen, die Beilegung von Streitigkeiten, das Schließen von Lücken usw. erleichtert werden können, sind ein Teil des Problems ökonomischer Organisation geworden.” Williamson (1993a), S. 6.

    Google Scholar 

  69. Richter/Furubotn (1996), S. VI. Vgl. zur vertraglichen Perspektive auch Hart/Holmström (1987); vgl. Hart (1988).

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  70. Über diese Hauptbestandteile hinaus weist die Neue Institutionenökonomik noch weitere Strömungen auf. So analysiert beispielsweise die Ökonomische Analyse des Rechts rechtliche Sachverhalte hinsichtlich ihrer ökonomischen Konsequenzen. Vgl. dazu grundlegend Posner (1972). Das Forschungsprogramm der Institutional Choice wendet die Denkmodelle und Instrumente der Neuen Institutionenökonomik auf gesellschaftliche Institutionen an. Vgl. dazu Schenk (1982). Der informationsökonomische Ansatz schließlich befaßt sich vor allem mit Informationsasymmetrien auf Märkten und dem Informationsbeschaffungsverhalten der beteiligten Akteure. Vgl. dazu Stigler (1961); vgl. auch Abschnitt III.2.3.3. Vgl. zu den Spezialgebieten der Neuen Institutionenökonomik auch Richter/Bindseil (1995), S. 322–325.

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  71. Richter/Furubotn (1996), S. 493. An anderer Stelle sprechen die Autoren von einer graduellen Verfeinerung neoklassischer Modelle, besonders hinsichtlich der Rolle von Institutionen in ökonomischen Systemen. Vgl. Furubotn/Richter (1991), S. 2. Allerdings vertreten Richter/Furubotn (1996) die Auffassung, daß “ein Versuch, neoinstitutionalistische Phänomene in neoklassischer Manier zu behandeln, nur zu Inkonsequenz und Verwirrung führen kann.” Richter/Furubotn (1996), S. 481. Insbesondere werden von ihnen neoklassische Hybridmodelle kritisiert, die nicht konsequent einen Standpunkt vertreten, sondern eine Mischung aus beibehaltenen neoklassischen Annahmen und neuen Begriffen darstellen. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 483. Dabei kommen beispielsweise `teilweise allwissende Akteure’ zum Einsatz: “Nur allzu oft springt die technische Diskussion zwischen verschiedenen Abstraktionsgraden wahllos hin und her.” Richter/Furubotn (1996), S. 486. Da jedoch kognitive Beschränktheit Entscheidungskosten verursacht und jedwedes ökonomisches Handeln menschliche Entscheidung voraussetzt, müssen Richter/Furubotn zufolge Transaktionskosten universell positiv sein. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 488. Die oft wirklichkeitsfremden Annahmen von Hybridmodellen veranschaulichen Richter/Furubotn mit einer Analogie: “Die Newtonsche Mechanik kann die Gleichung fir die Bahn eines Geschosses aufstellen. Die Analyse kann mit erheblichen Vereinfachungen vorgenommen werden - z.B. kann das Geschoß als Massepunkt gedacht werden, der einen friktionslosen Raum durchquert. Vereinfachungen dieser Art verändern die wesentlichen Ergebnisse oder Vorhersagen der Geschoßbahngleichung nicht. Mit anderen Worten: Die Annahme einer Luftreibung von null verändert die Ergebnisse nicht grundlegend. Die Stärke der Luftreibung ist keine fir die grundsätzlichen Ergebnisse wesentliche Annahme. Wird hingegen der Gravitationskoeffizient mit null angenommen, so bedeutet das eine grundlegende Veränderung der Geschoßbahngleichung, und diese liefert uns daher keine nützliche Information mehr über das Verhalten des Geschosses in der physischen Welt, die uns interessiert.” Richter/Furubotn (1996), S. 485. Mit der Aufgabe der Möglichkeit einer gleichzeitigen Existenz von positiven Transaktionskosten und Transaktionskosten von null wird Richter/Furubotn zufolge die Annahme vom vollständig rationalen Individuum zwangsläufig geändert und ein Paradigmawechsel unumgänglich. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 488.

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  72. Ebenso können industrieökonomische Arbeiten, die auf dem neoklassischen Denkmodell aufbauen, als eine teilweise komplementäre Sichtweise zur Institutionenökonomik charakterisiert werden. Die Industrieökonomik befaßt sich mit Institutionen zum Aufbau und Erhalt von Marktmacht. Vgl. z.B. Porter (1980), der anhaltenden Erfolg von Unternehmen mit dem Aufbau und dem Erhalt von Marktmacht erklärt. Franck (1995) sieht deren Verdienst darin, sozusagen in einem Versuchsaufbau mit objektiv rationalen Akteuren besonders die Rolle marktmachtsteigernder Institutionen zu analysieren. Vgl. dazu Franck (1995), S. 6367; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 42. In dem Modell vollständigen Wettbewerbs werden überdurchschnittliche Profite eines Unternehmens entweder durch temporäre Marktungleichgewichte, staatliche Intervention oder wettbewerbswidriges Verhalten erklärt. Aufgrund der neoklassischen Erklärung der Unterschiede zwischen dem theoretischen Ideal und der Realität als Folge monopolistischen oder monopsonistischen Verhaltens wird zur `Heilung’ real vorfmdbarer Ineffizienzen `mehr Wettbewerb’ empfohlen. Mittels der Institutionenökonomik läßt sich jedoch zeigen, daß u.U. statt `mehr Markt’ `mehr Hierarchie’ in Form transaktionskostensenkender Institutionen (z.B. komplexe Tauschformen) zum gewünschten Erfolg führen kann. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 161, S. 346; vgl. Williamson (1985), S. 27.

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  73. Vgl. Monissen (1977). In diesem Zusammenhang vertritt Coase (1984) die Auffassung, daß nicht die Neoklassik selbst unbefriedigend ist, sondern die Art und Weise ihrer Nutzung: “The objection essentially is that the theory floats in the air. […] Firms have no substance. Markets exist without laws and therefore without any clear specification of what is bought and sold. What distinguishes the modem institutional economists is not that they speak about institutions, the American institutionalists after all did this, nor that they have introduced a new economic theory, although they have modified the existing theory in various ways, but that they use standard economic theory to analyse the working of these institutions and to discover the part they play in the operation of the economy.” Coase (1984), S. 230.

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  74. Vgl. Furubotn/Richter (1991), S. 1; vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 477. Vgl. zum Gedanken der Reintegration von Institutionen in die theoretische Analyse Budäus/Gerum/Zimmermann (1988), S. 9.

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  75. Tietzel (198 lb) schreibt, daß das Konstrukt des homo oeconomicus lange Zeit bedenkenlos hingenommen wurde und erst die historische Schule der Nationalökonomie, der Institutionalismus und die moderne Psychologie in den USA zu der Forderung nach einem `realistischeren’ Menschenbild in der Ökonomie führten. Vgl. Tietzel (1981b), S. 116.

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  76. Überwiegend wird die Property-Rights-Theorie als über die traditionelle Neoklassik hinausgehend, aber nicht im Widerspruch mit dem neoklassischen Paradigma stehend angesehen. Vgl. DeAlessi (1980), S. 147; vgl. DeAlessi (1983), S. 65–66; vgl. Noll (1992), S. 50.

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  77. Vgl. zum Anspruch der Property-Rights-Theorie auf Weiterentwicklung und Vertiefung der neoklassischen Theorie Furubotn/Pejovich (1974b); vgl. Buhbe (1980), S. 3; vgl. Braun (1988), S. 331. Hauptansatzpunkt dabei sind die übermäßig vereinfachten und idealisierten Bedingungen, die aus Sicht der Property-RightsÖkonomen die Erklärungskraft der mikroökonomischen Theorie beschränken. Vgl. Tietzel (1981a), S. 209. Richter (1990) beschreibt die Property-Rights-Theorie als eine Reaktion auf die rigorose Form der stark vereinfachenden Gleichgewichtstheorie der 50er Jahre. Vgl. Richter (1990), S. 576.

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  78. Vgl. Furubotn/Pejovich (1974a), S. 1. Vgl. zur Dogmengeschichte des institutionellen Denkens in der deutschen Wirtschaftswissenschaft Meyer (1983).

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  79. Vgl. vor allem Coase (1960), Demsetz (1964), Alchian (1965a), Demsetz (1967a), Alchian/Demsetz (1972). Alchian und Demsetz gelten als `Gründungsväter’ des Property-Rights-Ansatzes und haben wichtige Beiträge von Coase und Becker aufgegriffen und weiterentwickelt. Vgl. Tietzel (1981a), S. 208. Zu den grundlegenden Arbeiten zählen ferner Alchian (1950); Alchian (1959); Alchian (1961); Alchian/Kessel (1962); Demsetz (1966); Alchian (1967); Alchian (1969); Furubotn/Pejovich (1972); Alchian/Demsetz (1973); Furubotn/Pejovich (1974b); McKean (1974); Alchian/Allen (1974); Leipold (1978); Tietzel (1981a); Picot (1981); Demsetz (1983); Meyer (1983); Alchian (1984); Gäfgen (1984); Picot (1984); Picot/Michaelis (1984); Barzel (1989). Vgl. zu unterschiedlichen Anwendungsgebieten z.B. Alchian (1965b); DeAlessi (1969); Cheung (1969); DeAlessi (1974); Agnello/Donnelley (1975a); Agnello/Donnelley (1975b); Budäus (1988); Libecap (1989); Picot/Kaulmann (1989).

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  80. “All private owners have strong incentives to use their property rights in the most valuable way.” Alchian/Demsetz (1973), S. 22.

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  81. Allgemein beschränkt sich die Property-Rights-Theorie jedoch nicht auf juristische Eigentumsrechte an Gütern, sondern behandelt sämtliche Handlungsrechte und -verbote, die sich auf Eigentum beziehen. Das betrachtete Eigentum kann materieller oder immaterieller Natur (z.B. Menschenrechte) sein. Vgl. Buhbe (1980), S. 3.

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  82. Die Vorteilhaftigkeit von Tauschsystemen bzw. der Erwerb von Verfügungsrechten als überlegene Alternative zu gewalttätigen Konflikten dürfte der Menschheit um 8.000 v. Chr. bewußt geworden sein. Vgl. Gümbel/Stadler (1988), S. 174; vgl. Wittmann (1982), S. 12–17; vgl. Boulding (1968), S. 77–86.

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  83. “Property rights are understood as the sanctioned behavioral relations among men that arise from the existence of goods and pertain to their use.” Furubotn/Pejovich (1974a), S. 3. “Property rights are relations among men that arise from the existence of scarce goods and pertain to their use.” Pejovich (1990), S. 27.

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  84. Vgl. Zimmermann (1988), S. 200. In der Literatur wird besonders auf die Bedingung der sozialen Akzeptanz der Ansprüche auf ökonomische Güter hingewiesen, da letztlich der verfügende Wille einer Person den Willen anderer Personen dominiert. Vgl. Demsetz (1967a), S. 347; vgl. Minkler (1988), S. 5; vgl. Meyer (1983), S. 19.

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  85. Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1139. Richter (1990) erweitert die Definition der Verfügungsrechte um eine Verhaltensanforderung in Bezug auf einen anderen Menschen. Vgl. Richter (1990), S. 571. Vgl. auch Fischer (1994), S. 316; vgl. Minkler (1988), S. 5. Wenger (1993) fuhrt in diesem Zusammenhang aus: “Ein Verfügungsrecht im Sinne des property-rights-Ansatzes begründet für seine(n) Inhaber einen gesellschaftlich sanktionierten Anspruch darauf, aus einer abgegrenzten Menge von Handlungsmöglichkeiten nach eigenen Vorteilsabwägungen auswählen zu dürfen, während die übrigen Mitglieder der Rechtsgemeinschaft zur Duldung der getroffenen Auswahl verpflichtet sind.” Wenger (1993), S. 4495.

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  86. Letztlich werden durch Eigentumsrechte die Handlungsfreiräume verschiedener Eigentümer gegeneinander abgegrenzt. Vgl. Buhbe (1980), S. 65. In der Demokratie stellt Eigentum nicht nur ein Ausschlußrecht gegenüber anderen, sondern auch gegenüber dem Staat dar. Vgl. Leisner (1994), S. 18.

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  87. Zwar kann eine derartige Ordnung vollkommen innerlich (in Form von Religion, Wertrationalität usw.) existieren, doch geht die Institutionenökonomik davon aus, daß sie durch die Erwartung bestimmter externer Konsequenzen aufrecht erhalten wird. Vgl. dazu auch Weber (1918/1990), S. 17. Grundlegend wird die Existenz eines Staates angenommen, der Verfügungsrechte definiert und über Streitigkeiten richtet. Vgl. Williamson (1985); vgl. Richter (1990), S. 572.

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  88. Wenger (1993) weist darauf hin, daß die Aufspaltung ökonomischer Güter bereits bei Böhm-Bawerk (1881) nachgewiesen werden kann. Böhm-Bawerk faßt Sachgüter als Komplexe einzelner Nutzleistungen auf, die abhängig von der rechtlichen Zuordnung von verschiedenen Personen genutzt werden können. Die Gutsqualität wird durch diese Zuordnung determiniert. Vgl. Wenger (1993), S. 4499; vgl. Böhm-Bawerk (1881); vgl. auch Meyer (1983), S. 8–10.

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  89. Teilweise werden die Veräußerungsrechte unter ‘Abusus’ subsumiert. Minkler (1988) gliedert die Verfigungsrechte in Usus (das Recht, ein Gut zu nutzen), Fructus (das Recht auf die Früchte eines Gutes) und Abusus. Unter Abusus versteht Minkler das Recht, sich eines Gutes durch Veräußerung (in Form einer Eigentumsübertragung durch Verkauf oder Vermächtnis), Wertminderung (in Form eines Substanzverlustes durch Verbrauch oder Abnutzung) oder Zerstörung zu entledigen. Vgl. Minkler (1988), S. 5; vgl. auch Furubotn/Pejovich (1974a).

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  90. Vgl. Wenger (1993), S. 4500. Pejovich (1976) zufolge konstituieren letztlich die Rechte, ein Gut zu verändern und transferieren zu dürfen, Eigentum, da sie Wertänderungen des Gutes gestatten. Pejovich spricht in diesem Zusammenhang von “fundamental components of the right of ownership”. Pejovich (1976), S. 3. Im Zusammenhang mit Volleigentum wird auch von ‘uneingeschränkter Privatheit’ gesprochen, was der impliziten Rechtslage der Neoklassik entspricht. Vgl. Buhbe (1980), S. 65.

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  91. Die Intemalisiemng negativer extemer Effekte wirkt generell handlungsbeschränkend, während die Internalisiemng positiver externer Effekte zusätzliche Handlungsanreize schafft. Vgl. dazu Died (1993), S. 59.

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  92. Treffen externe Effekte alle Akteure und liegt eine Nichtausschließbarkeit und Nichtrivalität in Genuß und Schaden vor, handelt es sich um ein perfekt öffentliches Gut, fir das kein Markt existiert und das vom Staat zur kostenlosen Nutzung bereit gestellt wird. Vgl. Böventer (1993), S. 1002.

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  93. Coase (1960) wendet sich mit seinen Ausführungen gegen Pigou, der vorschlägt, Extemalitäten (willkürlich) nach dem Verursacherprinzip zu subventionieren bzw. zu sanktionieren. Vgl. Pigou (1920). Die von Pigou entwickelte und nach ihm benannte Steuer erzwingt eine Berücksichtigung extemer Effekte mit der Folge eines Umstrukturierungsprozesses zugunsten von Produktionsprozessen mit geringeren negativen externen Effekten. Vgl. dazu auch Buhbe (1980), S. 89.

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  94. Die Coasesche Folgerung, in der transaktionskostenfreien Welt sei es unerheblich, wer letztlich das Eigentum an Ressourcen hält, da Verhandlungen stets zu einem effizienten Output führen, war Anlaß zu heftiger Kritik. Vgl. Demsetz (1988a), S. 14–16. Zwar ergibt sich zunächst kein Unterschied zu Folgerungen der neoklassischen Preistheorie: Der Wettbewerb alloziiert Ressourcen - unabhängig von der Identität der Eigentümer - effizient. In der traditionellen Mikroökonomie wird durch das Ausblenden von Institutionen stets explizit oder implizit davon ausgegangen, daß alle Verfügungsrechte an Ressourcen vollständig zugeteilt sind, privat gehalten werden und freiwillig ohne Transaktionskosten getauscht werden. Vgl. DeAlessi (1980), S. 2. Existieren für alle Güter vollkommene Märkte, fallen einzel-und gesamtwirtschaftliche Kosten zusammen und das Internalisierungsproblem stellt sich im pareto-optimalen Konkurrenzgleichgewicht nicht. Vgl. Böventer (1993), S. 1002. Coase folgert jedoch darüber hinaus, daß völlig unabhängig davon, wem die Verfügungsrechte ursprünglich zugeteilt werden, ein effizienter Output zustande kommt und daß der erreichte Output-Mix stets gleich, nämlich optimal, sein wird. Neben der Abwesenheit von Transaktionskosten (und damit auch der Abwesenheit opportunistischen Verhaltens) und entsprechend erschöpfend definierter Verfügungsrechte unterstellt Coase Wettbewerbsbedingungen und schließt Einkommenseffekte aus. Kritiker halten dagegen, daß unterschiedliche Verfügungsrechteverteilungungen notwendigerweise Einkommenseffekte nach sich ziehen und daß vom Standpunkt der Verteilung gesehen die ursprüngliche Verteilung von Verfügungsrechten zweifellos wesentlich sei. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 105. Sobald für die betrachteten altemativen Halter der Rechte unterschiedliche Grenzraten der Substitution für Güter existieren, ergeben sich aufgrund der geänderten Nachfragefunktion entgegen Coase’ Vorstellung auch unterschiedliche effiziente Outputs. Demsetz (1988a) weist darauf hin, daß Coase diese Effekte ausschließt, indem er die beteiligten Akteure (Bauern, Viehzüchter, Eisenbahngesellschaften) primär als Produzenten ansieht und etwaige Präferenzen dieser Akteure im Konsum unberücksichtigt läßt. Vgl. Demsetz (1988a), S. 15.

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  95. Diese zentrale Idee wurde erstmals von Stigler (1966) als Coase-Theorem bezeichnet. Vgl. Stigler (1966). Vgl. auch Picot/Dietl/Franck (1997), S. 57.

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  96. Coase (1960), S. B. “If one assumes rationality, no transaction costs, and no legal impediments to bargaining, all misallocations of resources would be fully cured in the market by bargains.” Calabresi (1968); zitiert bei Teece (1980), S. 227. Die Übertragbarkeit von Verfügungsrechten bei vollkommener Konkurrenz führt dazu, daß alle vertraglichen Alternativen und alle möglichen Verwendungsformen von Gutem bekannt sind. Ohne Tauschkosten sorgt der Preismechanismus dafür, daß von diesen Alternativen stets die wertvollste genutzt wird. Darüber hinaus sorgt der Wettbewerb dafür, daß die Kosten der Vertragsdurchsetzung reduziert werden, da die im Wettbewerb stehenden Akteure ähnliche Bedingungen anbieten oder akzeptieren werden. Vgl. Cheung (1970), S. 64; vgl. Pejovich (1976), S. 1.

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  97. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Möglichkeit zum Handel mit Verfügungsrechten externe Effekte tendenziell reduziert. “Some costs and benefits are not taken into account by users of resources whenever externalities exist, but allowing transactions increases the degree to which internalization takes place.” Demsetz (1967a), S. 348.

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  98. Vgl. Coase (1960), S. 8; vgl. Demsetz (1967a), S. 348. Vgl. dazu auch Picot/DietliFranck (1997), S. 57.

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  99. Ein perfektes Eigentumsrechtssystem läßt sich charakterisieren durch vollständige Zuordenbarkeit (alle aus der Existenz von Gütern entstehenden Handlungsalternativen können Eigentümern zugeordnet werden), vollständige Spezifizierbarkeit (die zugeordneten Handlungsaltemativen sind beliebig genau spezifizier-bar), vollkommene Exklusivität (der Ausschluß von Nichteigentümern wird durch vollständige Zuordnung und Spezifizierbarkeit möglich), vollständige Kontrollierbarkeit (eine genaue Überwachung der Beachtung der Verfügungsrechte ist möglich) und vollkommene Sanktionierbarkeit (Verfügungsrechte können uneingeschränkt durchgesetzt werden). Vgl. Buhbe (1980), S. 72–73; vgl. Tietenberg (1992), S. 45–47.

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  100. Teilweise wird von einer vollständigen Spezifizierung von Property Rights ausgegangen, wenn ein Individuum über alle Nutzungsrechte eines Gutes de lege und de facto verfügt. Vgl. z.B. Tietzel (1981a), S. 215. Da aber eine vollständige Spezifizierung die Abwesenheit externer Effekte zur Folge hat, müßte eine vollständige Spezifizierung m.E. neben allen aktuellen auch alle derzeit unbekannten sowie alle zukünftigen externen Effekte umfassen.

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  101. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 96. Richter/Furubotn weisen auf Effizienzprobleme im Fall prohibitiver Kosten der Spezifizierung und/oder Überwachung/Durchsetzung hin.

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  102. Neben einer Steigerung der Anzahl rechtmäßiger Nutzer einer Ressource nimmt die Verdünnung von Verfügungsrechten auch zu, wem Nichtberechtigte nicht von der Nutzung der Ressource ausgeschlossen werden können. Vgl. Zimmermann (1988), S. 200.

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  103. Tietzel (1981a), S. 216, Fußnote 46. DeAlessi (1980) nennt als Beispiel ein Mietshaus: Mieter und Vermieter haben verschiedene Rechte inne und Dritte haben z.B. das Recht, über das Haus hinwegzufliegen, es mit Rauch zu bewehen, in der Nähe Lärm zu produzieren oder einen Schatten darauf zu werfen. Vgl. DeAlessi (1980), S. 3–4. Furubotn/Pejovich (1974) verstehen unter einer Verdünnung die Einschränkung von Nutzungsaltemativen. Als Referenzzustand dient ihnen eine Verteilung von Eigentumsrechten an private Eigentümer.

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  104. Individuen, die ihr persönliches Einkommen aus einer Ressource maximieren, werden gleichzeitig den Wert der Ressource maximieren. Vgl. Gurkov (1998), S. 1. So beobachtet Knight (1961): “The future value (of a farm) will usually be affected by the use made of the property, or its treatment in use - presumably less favorable if the operator is not the titular owner”. Knight (1961), S. 279–280, zitiert bei Flath (1980), S. 253. Unter Berufung auf Aristoteles sah bereits von Aquin die Anreizwirkung privaten Eigentums darin, daß einzelne auf ihr Eigentum mehr Sorgfalt verwenden als auf gemeinschaftlichen Besitz. Vgl. Einert/Schrader (1996), S. 6; mit Verweis auf Brocker (1992), S. 42.

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  105. Diese Art von Trittbrettfahrerproblem tritt besonders im Fall von Teamproduktion und Gemeinschaftsbesitz auf. Für Teammitglieder, die aufgrund von Meßbarrieren diskretionäre Verhaltensspielräume besitzen, ergeben sich Anreize zur Drückebergerei (shirking): Die Vorteile eines verminderten Arbeitseinsatzes kommen aufgrund von Meßproblemen dem Drückeberger in voller Höhe zugute, während die Nachteile (Outputbeeinträchtigung) auf alle Teammitglieder verteilt werden. Vgl. dazu Alchian/Demsetz (1972).

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  106. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 289; vgl. grundlegend Grossman/Hart (1986). Vgl. zu Problemen aus residualen Rechten im Fall des Eigentumserwerbs Abschnitt í1:I.2.1.2.3.

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  107. In diesem Zusammenhang erscheint Selbstbetrug uninteressant. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 116.

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  108. Das Vorgehen ist dabei in den meisten Fällen heuristischer Natur, da eine optimale Struktur der Verfügungsrechte nicht ermittelt werden kann, wenn die in einer Konstellation anfallenden Transaktionskosten nicht genau bestimmbar sind. Vgl. Zimmermann (1988), S. 212. Ähnlich verhält es sich mit der Höhe der externen Effekte und deren Internalisierbarkeit. Herrscht hinsichtlich der Effizienzkriterien Unsicherheit, muß die Auswahl einer effizienten Verteilung vorläufig bleiben und ggf. durch trial and error verbessert werden.

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  109. Dieser Sachverhalt ergibt sich beispielsweise bei der Übernahme der Verfassung einer Aktiengesellschaft. Teilweise erhebliche Kontrollprobleme werden regelmäßig von Spezialisierungsvorteilen überkompensiert. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997).

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  110. Vgl. Tietzel (1981a), S. 213. Dabei wird grundlegend angenommen, daß Individuen stets zwischen verschiedenen Verfügungsrechtestrukturen wählen können und daß unterschiedliche Arrangements erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundenen Transaktionskosten haben. So kann die Existenz alternativer Vertragsbündel aufgrund der jeweiligen Transaktionskostensituation erklärt werden. Das Rechtebündel `Unternehmung’ vermag beispielsweise das Shirking-Problem bei Teamproduktion zu lösen. Vgl. Alchian/Demsetz (1972); vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978); vgl. DeAlessi (1980), S. 5.

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  111. Demsetz (1967a) führt dazu aus: “property rights develop to internalize externalities when the gains from internalization become larger than the costs of internalization.” Demsetz (1967a), S. 350.

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  112. Dabei kann es zu einer Wahl sozial ineffizienter Institutionen kommen, “wenn die institutionelle Konkurrenz durch staatliche Regulierung und Privilegierung verzerrt und geschwächt wird”. Vgl. Schüller (1983), S. 160.

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  113. Pejovich (1972) zufolge schaffen Änderungen im Faktorpreisverhältnis Anreize, bestehende Verfigungsrechtestrukturen zu ändern oder neue Verfügungsrechte einzuführen. Vgl. Pejovich (1972), S. 315; vgl. auch Tietzel (1981a), S. 214. Demsetz (1967a) weist jedoch darauf hin, daß Extemalitäten bei der Lösung von Problemen natürlich nicht immer im Vordergrund stehen, sondern daß sich Eigentumsrechte auch über ‘hit-and-miss procedures’ entwickeln. Vgl. Demsetz (1967a), S. 350; vgl. zur Entstehung von Institutionen Abschnitt II.2.

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  114. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 62. Auf einer Makroebene wird dieser Sachverhalt z.B. an den Transformationsprozessen in Osteuropa in den 90er Jahren deutlich. Wenger (1993) weist darauf hin, daß die Herausbildung von Privateigentum an Grund und Boden aufgrund sich ändernder Knappheitsverhältnisse keine originäre Erkenntnis der Property-Rights-Theorie ist, sondern daß bereits im letzten Jahrhundert in Deutschland die These von der “wirtschaftsgesetzlichen Notwendigkeit des Hindrängens zum Privateigentum” (Wagner (1894), S. 413, S. 417) aufgestellt wurde. Vgl. Wenger (1993), S. 4499.

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  115. Vgl. Demsetz (1967a), S. 350; vgl. Pejovich (1976), S. 4; vgl. auch Rawls (1971). Auf der Mikroebene werden Veränderungen bestehender Rechte prognostiziert, wenn durch die Reallokation der Rechte einedie Kosten der Änderung übersteigende Nutzenerhöhung erwartet wird. Wie North/Thomas (1973) überträgt Pejovich (1990) diese Deutung auf die Makroebene: “If the prevailing institutional structures are poorly attuned to circumstances and fail to embrace such contracts, utility-seeking individuals will generate spontaneous pressure to modify the rules of the game in order to embrace the novelty.” Pejovich (1990), S. 5. Vgl. zur makroanalytischen Anwendung der Theorie der Verfügungsrechte auch Anderson/Hill (1975); vgl. Röpke (1983); vgl. Kieser (1988).

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  116. Der Transaktionskostenansatz zur Analyse von Organisationen geht auf Cosse (1937) zurück. Cosse bemerkte angesichts der Vielfalt von Organisationsformen im realen Wirtschaftsgeschehen, daß der Grad der vertikalen Integration zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmen differiert. Er setzte sich daher zum Ziel, die vorfmdbare Organisationsvielfalt zu erklären und die verschiedenen Organisationsformen auf ihre Zwecke hin zu analysieren. Vgl. Cosse (1937), S. 388–389. Vgl. zu Transaktionskosten auch Commons (1934); vgl. Alchian/Demsetz (1972); vgl. Spence (1975); vgl. Williamson (1975); vgl. Williamson (1979); vgl. Hirshleifer (1980); vgl. Barzel (1982); vgl. Picot (1982).

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  117. Vgl. Picot/Schneider (1988), S. 110–111; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 61–62.

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  118. In der Property-Rights-Theorie wird die Übertragung von Verfügungsrechten als Transaktion bezeichnet. Vgl. Picot (1991a), S. 147. Vgl. ursprünglich Commons (1931), S. 652; vgl. Commons (1934), S. 58. Vgl. auch Picot/Dietl/Franck (1997), S. 66; vgl. Picot/Dietl (1990), S. 178.

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  119. Vgl. Picot (1982), S. 269. Altemativ definiert Williamson Transaktionen als Transfers von Gütem oder Dienstleistungen über technologisch reparierbare Schnittstellen. Vgl. Williamson (1981a), S. 552.

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  120. Vgl. Bössmann (1983), S. 105. Innerhalb des Ansatzes unterteilen sich die Arbeiten in Analysen auf einer Makroebene, die sich vor allem mit der institutionellen Umwelt beschäftigen und Analysen auf der Mikroebene, die vor allem unvollständige Verträge und ex post-Lösungen von Transaktionsproblemen behandeln. Vgl. zur Makroanalytik vor allem North/Thomas (1973). Vgl. zu dieser Unterscheidung Williamson (1993b), S. 457; vgl. Williamson (1990a), S. 68. Die in der Literatur behandelten Anwendungsfelder sind sehr vielfaltig und beinhalten u.a. Untersuchungen zur vertikalen Integration, Analysen von Arbeitsverhältnissen, Beiträge zur intemen Organisationsgestaltung und transaktionskostentheoretische Betrachtungen von Wettbewerbsprozessen. Vgl. Williamson/Wachter/Harris (1975); vgl. Picot/Wenger (1988); vgl. Williamson (1981b); vgl. Picot (1990); vgl. Kirzner (1978). Vgl. zu dieser Übersicht Picot/Dietl (1990), S. 182. Vgl. zum Stand der empirischen Forschung Picot/Franck (1993), S. 190–213; vgl. Klein/Shelanski (1994).

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  121. Coase (1937), S. 390. In seinen Reflektionen über ‘The Nature of the Firm’ nennt Coase als Grund für die Entstehung von Unternehmen “the avoidance of the costs of contracting between factors of production”. Cosse (1988), S. 40.

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  122. Vgl. Williamson (1985), S. 47–50; vgl. Abschnitt II.2.

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  123. Der Absicherung gegen Opportunismus sind jedoch technologische und ökonomische Grenzen gesetzt. Im Fall überhöhter Absicherungen sollten diese abgebaut werden und die eingesparten Kosten verteilt werden.

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  124. Vgl. Picot (1982), S. 270; vgl. Picot (1991b); vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 66. Die Operationalisierung oder Monetarisierung dieser Kostenarten gestaltet sich als problematisch. Für komparative Institutionenanalysen reichen jedoch nominale oder ordinale Messungen oder auch nur grobe Schätzungen i.d.R. aus. Vergleiche zur Kritik der weiten begrifflichen Fassung der Transaktionskosten und der Gefahr der Tautologisierung des Ansatzes Gerum (1988), der auch das Fehlen eines unabhängig konzipierten Maßstabes im Transaktionskostenansatz bemängelt. Vgl. Gerum (1988), S. 35–36.

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  125. Vgl. Arrow (1969), S. 48. Die hohe absolute Relevanz der Transaktionskosten belegt eine Studie, die den Anteil der Transaktionskosten am Bruttosozialprodukt der USA auf 50% schätzt. Vgl. North (1984), S. 7. Vgl. auch Wallis/North (1986).

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  126. Vgl. grundlegend Coase (1937). Vgl. Williamson (1993a), S. 27. Neben Vorteilen aus der Einsparung von Transaktionskosten können jedoch auch weitere Grunde für eine vertikale Integration sprechen. Dazu gehören technische Effizienzvorteile, die Vermeidung staatlicher Belastungen (z.B. Steuern oder Regulierung) und Vorteile aus Monopoleffekten (z.B. die Möglichkeit, absatzseitig Monopolpreise zu setzen oder inputseitig Monopolpreise zu vermeiden. Vgl. Shepherd (1990), S. 365–369). Die Größe eines Unternehmens ist nach Coase (1937) durch abnehmende Grenzerträge bei der Untemehmensfiührung begrenzt. Vgl. Coase (1937), S. 395.

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  127. Vgl. dazu Bamey/Ouchi (1986), S. 72. Vgl. auch die Übersicht zu vertikaler Integration bei Picot/Franck (1993) und Richter/Furubotn (1996), S. 359–372.

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  128. Dieses sogenannte Markt-Hierarchie-Paradigma ist seitdem situations-und entscheidungsabhängig weiter konkretisiert worden. Vgl. z.B. Michaelis (1988), S. 123. Vgl. die Übersichten bei Gerum (1988), S. 28–29; Picot/Dietl (1990), S. 178.

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  129. Williamson (1975) resümiert den Transaktionskostenansatz wie folgt: “The general approach to economic organization employed here can be summarized compactly as follows: (1) Markets and firms are alternative instruments for completing a related set of transactions; (2) whether a set of transactions ought to be executed across markets or within a firm depends on the relative efficiency of each mode; (3) the costs of writing and executing complex contracts across a market vary with the characteristics of the human decision makers who are involved with the transaction on the one hand, and the objective properties of the market on the other; and (4) although the human and environmental factors that impede exchanges between firms (across a market) manifest themselves somewhat differently within the firm, the same set of factors apply to both.” Williamson (1975), S. 8; im Original teilweise kursiv.

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  130. Für die Erklärung der Existenz von Unternehmen ist Williamson zufolge die Opportunismusannahme elementar. Erst die Vorteile der Hierarchie, mit der menschlichen Opportunismusneigung umzugehen, erklären letztlich die Existenz von Organisationen. Ohne Opportunismus würden komplexe marktliche Vertragsarrangements Organisationen die Existenzberechtigung entziehen. Vgl. Williamson (1993c), S. 97. Transaktionskostenökonomisch haben Untemehmen also nur dann ein Existenzrecht, wenn sie in ihrem Binnenbereich Koordinationsprobleme (und/oder Motivationsprobleme) besser zu lösen vermögen, als es ceteris paribus über den Marktmechanismus möglich wäre. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 78. Die Substitution von Transaktionskosten ist schon früh zur Gewinnlegitimation bemüht worden. So rechtfertigte bereits Platon dadurch die selbständige Institution der Händler am Markt. Vgl. G imbel/Stadler (1988), S. 174; vgl. Platon (1973), S. 52.

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  131. Begrenzte Rationalität wird grundsätzlich erst zu einem ökonomischen Problem, wenn ihre Grenze überschritten wird. Ausschlaggebend dafiir ist jedoch oft Unsicherheit. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 68; vgl. Ochsenbauer (1989), S. 197–199.

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  132. Während z.B. ein Würfelspiel als unsicher anzusehen ist, ist ein Schachspiel als komplex aufzufassen. Vgl. Picot/Dietl (1990), S. 178. Vgl. zu Unsicherheit bzw. Komplexität und unvollständigen Verträgen Abschnitt II.2.4.1.2.

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  133. Daraus ergeben sich sogenannte Quasirenten. Vgl. ursprünglich Marshall (1898), S. 706. Vgl. auch Klein/Crawford/Alchian (1978). Die Existenz von Faktorspezifitäten stellt eine Abweichung von den technologischen Annahmen der Neoklassik dar und wurde zunächst als ‘non salvageable capital costs’ (vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978)) und später als ’asset specificity’ (vgl. z.B. Williamson (1985)) zur Erklärung alternativer Organisationsformen in die transaktionskostentheoretische Diskussion eingebracht. Spezifische Investitionen wurden zunächst im Zusammenhang mit Humankapital von Becker (1964) thematisiert und von Klein/Crawford/Alchian (1978) und Williamson (1979) ausgebaut. Vgl. Becker (1964); vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978); vgl. Willamson (1979). Vgl. dazu auch Milgrom/Roberts (1992), S. 322; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 69–70.

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  134. In diesem Zusammenhang wird auch von dem Idiosynkrasiegrad von Transaktionen gesprochen. Vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978). Ein sehr hoher Spezifitätsgrad vermag monopolartige Austauschbeziehungen hervorzubringen. Williamson nennt derartig wettbewerbsarme, monopolartige Situationen ‘SmallNumbers-Situations’ und schätzt aufgrund höherer Erfolgsaussichten opportunistischen Verhaltens die dabei anfallenden Transaktionskosten höher ein als unter Wettbewerbsbedingungen. Vgl. Picot/Dietl (1990), S. 179.

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  135. Vgl. z.B. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 70. Als Beispiel für spezifisches Sachkapital beschreiben z.B. Klein/Crawford/Alchian (1978) die Konstellation einer am Meer gelegenen Ölraffinerie und einen Pipelinebetreiber. Letzterer muß spezifisch in den Pipelinebau investieren, während die Raffinerie auch durch Öltanker versorgt werden kann. Humankapitalspezifität wird auch von der Hamankapitaltheorie behandelt. Vgl. dazu Becker (1964); vgl. Mincer (1970); vgl. Mincer (1976).

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  136. Ohne Spezifität wäre hingegen eine Vielzahl vertraglicher Absicherung überflüssig und könnte eingespart werden. Vgl. Williamson (1984), S. 202.

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  137. Soziale Rahmenbedingungen können beispielsweise in der Form differierender Werthaltungen zu Unterschieden im opportunistischen Verhaltenspotential führen. So können atmosphärische Rahmenbedingungen wie Altruismus oder Würde eine transaktionskostensenkende Rolle spielen. Vgl. Williamson (1975), S. 37; vgl. Williamson (1984), S. 210; vgl. Gerum (1988), S. 29. Vgl. zu Altruismus in der ökonomischen Theorie Margolis (1982). “Using hierarchy involves additional bureaucratic costs that do not have to be borne by actors who tacitly agree to cooperate and trust each other.” Hill (1990), S. 508. So haben beispielsweise seit vielen Jahren befreundete Transaktionspartner, die ihre Freundschaft als `Wert an sich’ (und gleichsam als Pfand) ansehen, wesentlich leichtere Transaktionsbedingungen als anonyme Akteure. Vgl. Williamson (1975), S. 37. Vgl. zum Pfandmechanismus Abschnitt II.2.4.2.2. Vgl. auch Abschnitt íII.2.3.3.6.1. In der Organisationslehre findet eine Koordination über gemeinsame Werte und Normen durch den von Ouchi (1980) eingefiihrten Begriff der `Clan-Organisation’ Berücksichtigung. Vgl. Ouchi (1980), S. 137; vgl. Williamson/Ouchi (1981); vgl. Wilkins/Ouchi (1983). Über die Steuerung durch Unternehmenskultur hinaus können Werte und Normen auch in einem erweiterten sozialen Kontext die Durchführung von Transaktionen begünstigen. Hindernisse aufgrund einer fehlenden Wirtschaftskultur wurden besonders in den Transformationsphasen der Lander des ehemaligen Ostblocks in den 90er Jahren deutlich. Vgl. Luchterhandt (1998).

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  138. Neben sozialen Rahmenbedingungen können technologische Rahmenbedingungen die Möglichkeiten rationalen Handelns erweitern (z.B. Rechnerleistung nebst Software), Informationen und deren Übertragung verbilligen oder die Spezifitätsgrade bestimmter Leistungen verändern. Vgl. Picot/Diet1 (1990), S. 180; vgl. Picot (1991a), S. 148; vgl. Picot/Franck (1992); vgl. Franck (1997).

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  139. Vgl. dazu Picot (1991b), S. 340; vgl. Picot/Franck (1992); vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 79–81.

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  140. Neben Spezifität und Unsicherheit wird teilweise die strategische Bedeutung als ein dritter Umweltfaktor herangezogen. Vgl. Picot (1991b), S. 347. Die strategische Bedeutung wird als hoch eingeschätzt, wenn mit Hilfe der zu erbringenden Leistung kritische Erfolgsfaktoren unterstützt werden oder der Branchenwettbewerb verändert wird. Da nicht jede spezifische Leistung strategische Bedeutung hat, sind Handlungsempfehlungen aufgrund von Spezifität anhand der strategischen Relevanz zu relativieren. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 80–81.

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  141. Auch eine strategische Bedeutung oder größere Häufigkeit würde fiür eine Integration sprechen, während die Verfügbarkeit von Know-how und Kapital die Funktion einer Integrationsbarriere erfüllt. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 81. Im Fall eines privaten Akteurs werden derartige Integrationsbarrieren offensichtlich. Zu der mangelnden Verfügbarkeit von Know-how und Kapital kommt meist auch eine geringe Häufigkeit und entsprechend fehlende Skalenvorteile. Eine vertragliche Abwicklung stellt daher meist die effizientere Lösung dar, da der kommerzielle Anbieter in den meisten Fällen Skalenvorteile realisieren kann. Zwar kann beispielsweise die spezifische, unsichere und strategisch bedeutsame Transaktion `Bau eines Eigenheimes’ als `Transaktionskostensumpf bezeichnet werden, doch besteht die Lösung meist nicht in einer vertikalen Integration (Kauf der Baufirma), sondern im Abschluß von Verträgen, ggf. unter Einsatz von Anreiz-, Sanktion-und Schlichtungsinstitutionen.

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  142. So finden beispielsweise bei der Beurteilung einer mikroökonomischen Vertragsgestaltung die Kosten der Rechtsinstitutionalisierung keine Beachtung. Vgl. Picot/Dietl (1990), S. 178 Vgl. zur Unterscheidung zwischen versunkenen und laufenden Transaktionskosten Wegehenkel (1981), S. 21.

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  143. In der Regel wird angenommen, daß dies unter den Bedingungen eines effizienzorientierten Wettbewerbes der Fall ist.

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  144. Da Transaktionskosten i.d.R. nicht monetarisierbar sind, gestaltet sich die Bestimmung der Gesamtkosten problematisch. Vgl. Picot (1982), S. 271.

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  145. Williamson (1984), S. 206. Williamson (1984) weist darauf hin, daß stets zu untersuchen ist, ob nicht Transaktionskosten zu Lasten von Skalen-und Verbundvorteilen eingespart werden. Vgl. Williamson (1984), S. 206–207.

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  146. Liegen hingegen verschiedene Spezialisierungsstrukturen mit identischer Arbeitsproduktivität vor, sollte darauf geachtet werden, daß Interdependenzen zwischen den Teilaufgaben und der Aufwand für Wissenstransfer zwischen den spezialisierten Akteuren minimiert werden. Vgl. zum Konzept der wissensökonomischen Reife grundlegend Dietl (1993), S. 171–179. Vgl. auch Picot/Dietl/Franck (1997), S. 73–74.

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  147. Vgl. in diesem Zusammenhang zur Kritik des Nirvana-Ansatzes Demsetz (1967b).

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  148. Die transaktionskostentheoretische Markt-Hierarchie-Dichotomie kann zunächst nur grobe Hinweise zu effizienten Kooperationsformen geben. Differenziertere Aussagen und Gestaltungshinweise über Kooperationsformen bietet das vertragliche Instrumentarium der Institutionenökonomik. Vgl. Wolff (1994), S. 36.

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  149. Vgl. grundlegend die Arbeiten von Alchian/Demsetz (1972); Ross (1973); Mirrlees (1974); Stiglitz (1974); Mirrlees (1976); Jensen/Meckling (1976); Holmstrom (1979); Shavell (1979); Fama (1980); Holmstrom (1982); Grossmann/Hart (1983); Fama/Jensen (1983a,b); Arrow (1985); Pratt/Zeckhauser (1985); Rees (1985); Spremann (1987); Spremann (1988); Spremann (1990); Richter/Furubotn (1996); Picot/Dietl/Franck (1997), S. 40. Während die positive Agency-Theorie deskriptiv und weniger mathematisch ausgerichtet ist, gibt die normative Principal-Agent-Theorie meist formale Empfehlungen fir effiziente ex ante-Gestaltungen von Vertragsbeziehungen. Vgl. Arrow (1985), vgl. Pratt/Zeckhauser (1985), vgl. Spremann (1987). Die Grundlage der positiven Ausrichtung der Principal-Agent-Theorie bilden die Artikel von Jensen/Meckling (1976), Fama (1980) und Fama/Jensen (1983a,b). Gegenstand der normativen Agency-Theory sind Optimalitätsbedingungen fir Verträge, durch die ein Auftragnehmer motiviert werden soll, seine Handlungsspielräume bei der ihm übertragenen Aufgabe so auszunutzen, daß der Nutzen des Auftragnehmers aus der Aufgabenerfillung möglichst groß wird. Vgl. Ordelheide (1993), S. 1844; vgl. Fischer/Hüser/Mühlenkamp/Schade/Schott (1993), S. 452; vgl. Fischer (1995), S. 320.

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  150. Vgl. Picot (1991a), S. 154. Es kann jedoch von einer engen Verwandtschaft der Principal-Agent-Theorie mit der Transaktionskostentheorie gesprochen werden. Entsprechend schnell fand das Forschungsprogramm Eingang in die Neue Institutionenökonomik. Verschiedentlich wird die Principal-Agent-Theorie im Kontext mit der Theorie der Unternehmung betrachtet. Fischer (1995) sieht speziell das Delegationsproblem von Verfügungsrechten in Organisationen als Anwendungsfeld der Theorie, die aus dieser Sicht einen Teilaspekt der Property-Rights-Theorie zum Gegenstand hat. Vgl. Fischer (1995).

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  151. Vgl. Jensen/Meckling (1976); vgl. Fama (1980); vgl. Grossmann/Hart (1983); vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 82.

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  152. Vgl. zu Kritik an der Principal-Agent-Theorie Perrow (1986); vgl. auch Hirsch/Michaels/Friedman (1987).

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  153. Das dieser Betrachtung zugrunde liegende Basismodell wird bei Demski/Feltham (1978); Harris/Raviv (1978); Holmström (1979) und Shavell (1979) dargestellt.

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  154. Begrenzte Rationalität wird in der Principal-Agent-Theorie durch die Annahme unvollständiger Information ausgedrückt. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 84.

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  155. Vgl. zum Menschenbild des ‘resourceful, evaluating, maximizing man’ (REMM) Meckling (1976). Vgl. auch Abschnitt II.2.

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  156. Wäre der Agent stets in der Lage, sich wie gewünscht zu verhalten und wäre dieses Verhalten vom Principal beobachtbar, könnte die Entlohnung des Agent auf seinem Verhalten basieren, ohne daß er ein Risiko übemimmt. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 207.

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  157. Der neoklassischen Empfehlung, Individuen entsprechend ihres Wertgrenzproduktes zu entlohnen und sie individuell maximieren zu lassen, kann in der Realität meist nicht gefolgt werden, da sich das Wertgrenzprodukt eines Individuums in den seltensten Fällen feststellen läßt. Vgl. PratUZeckhauser (1985), S. B.

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  158. Vgl. zum Problem der Meßbarkeit und Validität von Bemessungsgrundlagen für Anreize Laux (1990).

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  159. Milgrom/Roberts (1992) unterscheiden neben exogenen Faktoren aus der generellen Umwelt Faktoren, die die Leistungsfähigkeit des Agent beeinflussen, wie z.B. Krankheit. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 208. Hier sollen derartige Einflüsse unter den vom Agent nicht kontrollierbaren exogenen Faktoren subsumiert werden.

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  160. Milgrom/Roberts (1992) weisen darauf hin, daß eine Quelle von Zufälligkeit in der Art der Messung des Ergebnisses liegen kann. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 208.

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  161. Die Agency-Theorie ging aus der Literatur über Risikoteilung hervor. Vgl. dazu Wilson (1968); vgl. Arrow (1970); vgl. Zeckhauser (1970); vgl. Spence/Zeckhauser (1971); vgl. Pauly (1974).

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  162. Auch wenn dem Principal die Wahrscheinlichkeitsverteilung dieses Risikos bekannt ist, kann das Eintreten/Nichteintreten des Risikos verborgen bleiben. In einem solchen Fall kann nicht valide zwischen exogenen (Risiko) und endogenen (Opportunismus) Ursachen für unbefriedigende Ergebnisse unterschieden werden.

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  163. Ist ein Akteur risikoavers, wird er ein sicheres Einkommen einem unsicheren Einkommen mit dem Erwartungswert des sicheren Einkommens vorziehen. Die Summe, die ihn bewegen würde, vom sicheren Em-kommen zum unsicheren zu wechseln, wird als die mit dem unsicheren Einkommen assoziierte Risikoprämie bezeichnet und hängt von der Höhe des Risikos und vom Grad der individuellen Risikoaversion ab. Wird diese Risikoprämie vom unsicheren Einkommen abgezogen, verbleibt ein Einkommen, das der risikoaverse Akteur als äquivalent zu einem sicheren Einkommen ansieht (das sog. Sicherheitsäquivalent einer Wahrscheinlichkeitsverteilung). Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 210.

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  164. Eine effiziente Aufteilung von Risiken würde bedeuten, daß der risikoneutrale Akteur sämtliche Risiken übernimmt, da bei ihm keine Risikoprämie anfällt, während der risikoaverse Akteur aufgrund der entstehenden Kosten keinerlei Risiko übernimmt.

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  165. Vgl. zur Teilung von Risikoübemahme und Entscheidungsfunktionen Fama/Jensen (1983a); vgl. Laux (1990).

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  166. Es wird davon ausgegangen, daß der Agent auf eine Anreiz-oder Kompensationsstruktur in nutzenmaximierender Weise reagieren wird. Die Motivation des Agent, gesetzte Verhaltensnormen zu erfüllen, hängt von den Konsequenzen ab, die er bei altemativen Verhaltensweisen erwartet. Vgl. dazu Laux (1990), S. 4. Kontrollen, verbunden mit Belohnungen und Bestrafungen können die Motivation beeinflussen. In der Regel wird innerhalb der Principal-Agent-Theorie unterstellt, daß dem Principal bei dem Entwurf einer Anreiz-oder Kompensationsstruktur die Nutzen-und Kostenfunktionen des Agent bekannt sind. Eine Diskussion praktischer und theoretischer Aspekte von Entlohnungs-und Anreizsystemen findet sich bei Baker/Jensen/Murphy (1988). Vgl. auch Sappington (1991).

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  167. Vgl. ausführlich Laux (1990). Derartige Optimierungen liefert die auf Bernoulli und von Neumann/Morgenstern basierende Entscheidungstheorie. Vgl. Bernoulli (1954); vgl. Neumann/Morgenstern (1944). Vgl. hierzu den Überblick bei Milgrom/Roberts (1992), S. 241. Wesentliche Weiterentwicklungen und Operationalisierungen erfolgten durch Pratt, Arrow und Kreps. Vgl. Pratt (1964); vgl. Arrow (1970); vgl. Kreps (1988).

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  168. Optimale Anreizsysteme wurden seit den siebziger Jahren für verschiedene Anwendungsfelder untersucht. Vgl. dazu z.B. die Übersichten bei Milgrom/Roberts (1992), S. 241, sowie bei Eisenhardt (1989), S. 57. Die Anwendungsfelder sind sehr umfassend. Vgl. z.B. zu Versicherungen Spence/Zeckhauser (1971). Vgl. auch die Überblicke bei Borch (1990). Vgl. zu Farmpacht Stiglitz (1974). Vgl. zu Steuern Mirrlees (1971). Vgl. zu Buchhaltung Demski/Feltham (1978). Vgl. zu Finanzierung Fama (1980); vgl. Argawal/Mandelker (1987). Vgl. zu Marketing Basu/Lal/Srinivasan; vgl. Staelin (1985). Vgl. zu Organisation Amihud/Lev (1981); vgl. Anderson (1985); vgl. Eisenhardt (1985); vgl. Kosnik (1987); vgl. Eisenhardt (1988). Vgl. zu Managerentlohnung Ross (1973); vgl. Conlon/Parks (1988). Vgl. zu Soziologie Eccles (1985); vgl. White (1985).

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  169. In diesem Zusammenhang wird eine Vereinbarung über die Durchführung einer Transaktion - unabhängig vom rechtlichen Status der Vereinbarung - als Vertrag bezeichnet. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 127. Da alle Vereinbarungen von kooperativem Verhalten unabhängig von ihrem rechtlichen Status als Verträge aufgefaßt werden können, erscheint es müßig, an dieser Stelle verschiedene neoinstitutionenökonomische Ansätze als eine Vertragstheorie zu definieren. In der Literatur gibt es verschiedene Auffassungen dazu. So vereinigt Richter/Furubotn (1996) zufolge die Vertragstheorie als Teil der Institutionenökonomik Elemente der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie und befaßt sich mit Anreizproblemen und asymmetrischen Infomrationsverteilungen. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 35–36. Werin/Wijkander (1992) hingegen weiten die Vertragstheorie auf vier Hauptzweige aus. Diese sind a) die Behandlung von Verträgen innerhalb der Allgemeinen Gleichgewichtstheorie (Walras-Arrow-Debreu-Modell), b) die Neue Institutionenökonomik (vor allem die Property-Rights-Theorie und die Transaktionskostentheorie), c) Modelle asymmetrischer Information (welche von b. anhand der formalen analytischen Methoden unterschieden werden) und d) die Schnittstelle zwischen Recht und Ökonomie. Vgl. Werin/Wijkander (1992), S. 2.

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  170. Vgl. Williamson (1990a), S. 61. Williamson spricht an anderer Stelle von spontanen, unendlich schnellen und tauschkostenlosen marktlichen Transaktionen mit homogenen Gütern. Vgl. Willamson (1990c). Im Gegensatz zur neoklassischen Sichtweise, die den Markt mit Hilfe der Haushalte und der Unternehmen als Elementarfunktionen beschreibt, kann der Vertrag als die Elementarinstitution der Neuen Institutionenökonomik bezeichnet werden. Vgl. Ordelheide (1993), S. 1840–1841.

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  171. Eine Ausnahme bildet die Principal-Agent-Theorie, die Kooperationen in ihrer Gesamtheit ex ante festzulegen und etwaige Vertragsprobleme ex ante durch Verhandlungen zu lösen sucht. Aufgrund der Annahme vollkommener Voraussicht entstehen perfekte Konditionalverträge, die zudem als gerichtlich kostenlos durchsetzbar angenommen werden. Vgl. Müller (1995), S. 64–65; vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 242. Vgl. auch Abschnitt II.2.4.2.

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  172. In frühen Arbeiten differenziert Macneil ‘discrete’ und ’relational transactions’. Später werden klassische, neoklassische und relationale Verträge unterschieden. Vgl. Macneil (1974), S. 738–740; vgl. Macneil (1978), S. 902–905; vgl. Macneil (1980).

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  173. Richter (1990) nennt den klassischen Vertrag ein juristisches Korrelat zur Null-Transaktionskosten-Welt. Vgl. Richter (1990), S. 583.

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  174. Richter/Furubotn (1996), S. 507. “Vollständige Verträge sind explizit vereinbarte Verträge mit symmetrischer Information. Sie sind in einem im vorhinein (sic!) eindeutig defmierten Sinn verbindlich, gleichgültig, ob es sich dabei um formale (schriftlich abgefaßte) oder informelle (mündliche) Vereinbarungen handelt. Sie können langfristig oder kurzfristig sein, Standardform haben oder komplex sein. Sie werden mit Hilfe Dritter durchgesetzt, das heißt, ihre relevante Information ist durch die Gerichte überprüfbar.” Richter/Furubotn (1996), S. 160; im Original teilweise fett und kursiv.

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  175. Bamey/Ouchi (1986) nennen dafür als Beispiele den Handel von Kaffeebohnen und einen punktuellen Leistungsaustausch zwischen Fremden. Vgl. Bamey/Ouchi (1986), S. 18.

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  176. Milgrom/Roberts (1992) zufolge sind nahezu vollständige Verträge auf spotmarktähnlichen Märkten möglich. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 131. Idealtypische Spotmärkte wurden bereits in den Ausführungen zur Transaktionskostentheorie vorgestellt. Eine vollständig vertikale Desintegration durch klassische Verträge beschreibt den Gegensatz zur Hierarchie.

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  177. Vgl. Abschnitt í1:.2.4.2.1. Ein Beispiel für eine mittelfristige Beziehung, die auf einem neoklassischen Vertrag basiert, ist ein Bauvertrag, der mit hohen Unsicherheiten behaftet ist und bei dem oftmals eine Schlichtung durch sachverständige Dritte vorgesehen ist. Vgl. Macneil (1978), S. 866; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 19.

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  178. Prinzipiell ist auch eine Bindung an die Kosten der liefemden Partei denkbar, es ergeben sich jedoch Probleme der Manipulierbarkeit (Angabe überhöhter Kosten). Ein neoklassischer Vertrag kann auch die Form eines Optionskontraktes annehmen. Dabei zahlt eine Partei eine Prämie, um zu einem späteren Zeitpunkt eine einseitige Entscheidung treffen zu dürfen. Schließlich kann ein neoklassischer Vertrag in Verbindung mit einer Shotgun-Klausel auch eine Vertragskündigung ohne Angabe von Gründen ermöglichen: `Einer teilt den Kuchen, der andere darf sich sein Stück zuerst aussuchen.’ Vgl. dazu Wolff (1994), S. 38–40.

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  179. Richter/Furubotn (1996) bezeichnen relationale Verträge als implizit, informell und nicht rechtsverbindlich und betonen die Bedeutung der Selbstdurchsetzung. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 173. Vgl. auch Abschnitt II.2.4.2.1.

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  180. Vgl. zur Bedeutung persönlicher Beziehungen zwischen den Vertragsparteien Dietl (1993), S. 114; vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 20.

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  181. Diese Verfahren können auch als der Entwurf einer Beziehung aufgefaßt werden. Statt für das Eintreten bestimmter Ereignisse spezifische Aktionen zu vereinbaren, werden Prozeduren zur Konfliktlösung verabredet bzw. Sanktion-und Belohnungsgefüge vereinbart vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 132.

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  182. Implizite Verträge beinhalten nicht artikulierte aber angenommenerweise geteilte Erwartungen der Akteure über ihre Beziehung. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 132; vgl. zur Unsicherheitsverringerung durch Institutionen via Erwartungsbildung und -stabilisierung Dietl (1993), S. 86–89. Implizite Verträge sind eng mit der `Kultur’ oder Transaktionsatmosphäre verbunden. Vgl. dazu die Ausführungen zur `Clan-Organisation’ in Abschnitt II.2.2.2.1. Generell steigt die Relevanz impliziter Verträge mit der Dauer und dem Ausmaß der Unsicherheit, in die das Vertragsverhältnis eingebettet ist. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 132.

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  183. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 259; vgl. Abschnitt II.2.2. Coase (1937) erklärt die Untemehmensentstehung durch die Vorteilhaftigkeit relationaler Verträge gegenüber klassischen Verträgen. Durch die Entstehung eines Unternehmens als Netzwerk relationaler Verträge wird die Zahl der abzuschließenden Verträge gegenüber der altemativen marktlichen Koordination erheblich reduziert. Später nennt Coase als Grund für die Nutzung von Langzeitverträgen auch divergierende Risikoneigungen der Akteure: “I argue that a long-term contract may be chosen to avoid the additional costs that would result from a series of short-term contracts or because it may suit the risk preferences of the parties involved.” Coase (1988), S. 40–41.

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  184. Wolff (1994) weist darauf hin, daß in bestimmten Fällen keine Vollständigkeit von Verträgen angestrebt wird, da eine zu große Spezifizierung vertraglicher Regelungen von der Gegenseite als (unerwünschtes) Zeichen des Mißtrauens gedeutet werden kann. Vgl. Wolff (1994), S. 47, mit Verweisen auf Macauly (1963); Macauly (1985); Macneil (1974).

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  185. Vgl. Grossman/Hart (1983). Existiert ein Moral hazard-Risiko, sind Verträge notwendigerweise unvollständig, da Vereinbarungen über nicht beobachtbares Verhalten nicht durchsetzbar und damit sinnlos sind. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 168.

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  186. Ursprünglich stammt der Ausdruck aus der Versicherungsindustrie und beschreibt z.B. den Umstand, daß Versicherungsnehmer oftmals keine wie in der Gesamtbevölkerung vorfmdbare Verteilung aufweisen. Vielmehr besitzen sie private Informationen über ihre Eigenschaften, aufgrund derer sie überdurchschnittliche Zahlungen von der Versicherung erwarten. Milgrom/Roberts (1992) führen als Beispiel eine Versicherung an, die die Kosten von Schwangerschaften und Entbindungen übernimmt. Eine derartige Versicherung würde überproportional von Frauen mit Nachwuchsplänen in Anspruch genommen werden. Da Nachwuchspläne private Informationen darstellen und demnach unbeobachtbar sind, sind die Adverse selection-Probleme so groß, daß derartige Versicherungen in den USA nicht mehr existieren. In einem derartigen Extrem kann es zu einem kompletten Marktversagen kommen. Die Prämie fir die Versicherung müßte so hoch ausfallen, daß der Versicherer seine Kosten deckt, da bei allen Prämien unterhalb der wirklichen Kosten vor allem diejenigen Akteure die Versicherung nachfragen, deren erwarteter Ertrag oberhalb der Prämie liegt. Werden noch Gemeinkosten berücksichtigt, wäre der Preis einer Versicherung von Schwangerschaftskosten u.U. höher als die Schwangerschaftskosten selbst. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 149–151; vgl. Abschnitt III.2.3.5.4. Vgl. zu Adverse selection auch Akerlof (1970).

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  187. Dabei ist es nicht konstitutiv, daß die Fehlwahl ex post klar zutage tritt. Vgl. dazu Abschnitt III.2.1.2.3.

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  188. Institutionalisierte Verfahren können so zu Spezialisierungsvorteilen bei der Akquisition und Verarbeitung von Informationen führen. Vgl. Franck (1995), S. 47.

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  189. Vgl. Kaas (1992a), S. 894. Vgl. zu Leistungseinsatz als Qualitätsindikator Kirmani/Wright (1989); vgl. Kirmani (1990).

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  190. Vgl. hierzu auch die Validität von Indikatoren und Proxys in Abschnitt II.2.3.1.3. Auf Arbeitsmärkten kann beispielsweise Bildung als Signal dienen. Vgl. dazu Spence (1974); vgl. Greenwald (1986); vgl. Stiglitz (1987). Generell müssen Signale, wie z.B. Ausbildungsnachweise, nicht tatsächlich produktivitätssteigemd wirken. Es reicht aus, daß sie hinsichtlich der gewünschten Eigenschaft valide sind.

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  191. Signale mit dieser Eigenschaft werden mitunter als Spence-Signale bezeichnet. Vgl. Schade/Schott (1993), S. 20. Vgl. ursprünglich Spence (1976).

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  192. Weizsäcker (1980a) weist darauf hin, daß der Wohlfahrtseffekt (social net benefit) von Signaling positiv oder negativ sein kann, da der signalisierende Anbieter von Produkten höherer Qualität gleichsam die durchschnittliche Qualität von Produkten unbekannter Qualität senkt und so einen negativen externen Effekt absetzt. Andererseits wird die Informationslage der Nachfrager verbessert, was einen positiven Allokationseffekt zur Folge hat. Fraglich bleibt, ob der soziale Nutzen den privaten Nutzen des signalisierenden Anbieters übersteigt oder nicht. Vgl. Weizsäcker (1980a), S. 105. Weizsäcker geht ferner davon aus, daß unbekannte überdurchschnittliche Qualität einen positiven externen Effekt darstellt. Wird die unbekannte überlegene Qualität durch Signaling bekannt gemacht, können Anbieter niedriger Qualität vom Markteintritt abgehalten werden, da die für sie profitable positive Extemalität verringert wird.

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  193. Vgl. Picot/Dietl/Franck (1997), S. 89. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise Einstellungstests oder Assessment Center durchführen oder Referenzen früherer Arbeitgeber einholen, um seine Informationen über einen Bewerber zu verbessern. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 154.

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  194. Neben Signalen weist Spence (1976) auf die Möglichkeit hin, Schlußfolgerungen aus Indizes, wie z.B. dem Alter eines Bewerbers, zu ziehen. Vgl. Spence (1976); vgl. Schade/Schott (1993), S. 20.

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  195. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 241. Generell wird die Informationsbeschaffung bzw. -bereitstellung solange ausgedehnt, bis der Nutzen einer zusätzlichen Informationseinheit den Kosten ihrer Beschaffung bzw. Bereitstellung entspricht.

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  196. So z.B. im Fall von Ausbildungssignalen. Vgl. dazu Stiglitz (1975a), S. 295.

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  197. Geeignete Dämpfungsmechanismen gegen derartige `Rattenrennen’ entwickeln Franck/Müller (1997, 1998).

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  198. Kenney/Klein (1983) haben die Ökonomie der Blockbuchung anhand von Kinofilmen, deren Umsätze ex ante schwer einschätzbar sind und anhand von Handelsklassen im Diamantengeschäft dargestellt. Vgl. Kenney/Klein (1983). Vgl. dazu auch Williamson, (1993a), S. 42; vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 148149. Bei derartigen Arrangements gibt ein Anbieter seine Reputation als Pfand (vgl. zum Pfandmechanismus Abschnitt 1I.2.4.2.2), mit dem Ziel, eine dauerhafte Handelsbeziehung zu unterhalten. Da bei den gehandelten Gütern sehr hohe Meßkosten existieren (z.B. weisen Schmucksteine trotz einer Unterteilung in zweitausend Handelsklassen innerhalb dieser Klassen immer noch erhebliche Qualitätsunterschiede auf), werden sie vom Anbieter in Blöcken abgegeben, deren Preis ‘angemessen’ und nicht verhandelbar ist. So macht sich das Handelshaus De Beers nicht die Mühe, Edelsteinen einzelne Werte zuzuweisen, sondern sortiert sie nach groben Indikatoren in Klassen. Aus diesen Klassen werden den Nachfragern (den Händlern zwischen De Beers und den dezentralen Veredlern) sogenannte Blöcke angeboten. Sowohl der Preis als auch der Inhalt dieser Blöcke ist nicht verhandelbar. Lehnt ein Käufer einen Block ab, ist er zukünftig nicht mehr kaufberechtigt. Neben der Abschöpfung einer Monopolrente existiert im vorliegenden Beispiel ein Dämpfungsmechanismus, der überflüssige Meßkosten verhindern soll. Die eingesparten Meßkosten würden entstehen, um unter den durchschnittlich bepreisten, jedoch qualitativ variierenden Edelsteinen die unterpreisten herauszufinden. Diese Meßkosten werden vermieden, indem nur die Endverbraucher, also im vorliegenden Beispiel die Verarbeiter der Steine, eine genaue Taxierung vornehmen und nicht der Verkäufer und die Zwischenhändler. Der Wert der Blöcke ist vom Abnehmer ex post anhand des tatsächlich erzielten Umsatzes feststellbar. Weicht der ex post festgestellte Wert systematisch von dem Wert ab, auf den man vertraut hat, werden die Abnehmer die Handelsbeziehung abbrechen. Dadurch würde im Markt signalisiert, daß der Lieferant nicht vertrauenswürdig ist. Die Folge wäre eine Veränderung der Transaktionsatmosphäre (Handelskultur) von einem hohen zu einem niedrigen Vertrauensniveau. Dadurch würden viele Geschäfte nicht zustande kommen bzw. würden mit hohen Transaktionskosten einhergehen. Vgl. Williamson (1993a), S. 50.

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  199. Vgl. zu Self-selection Rothschild/Stiglitz (1976); vgl. Arrow (1986); vgl. Spremann (1990), S. 563.

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  200. Vgl. Franck (1995), S. 48. Ein bekanntes Beispiel für eine Selbstauswahl findet sich im Zusammenhang mit dem ‘salomonischen’ Urteilsvermögen des König Salomon in der Bibel: In einem Streit zweier Frauen um ein Kind geben beide an, dessen Mutter zu sein. König Salomon wird gebeten, in dem Fall Recht zu sprechen. Er gibt Anweisung, das Kind mit dem Schwert zu teilen, auf daß jede Frau eine Hälfte erhalte. Daraufhin opfert die wahre Mutter ihren Anspruch auf das Kind für das Leben des Kindes. Vgl. zu diesem Beispiel Farrell (1987), S. 118. Ein weiteres Beispiel für eine Selbstauswahl ist die Auktionienmg von Aufträgen, wobei die Preisbereitschaft eines Akteurs als Indikator für dessen Leistungsfähigkeit angesehen wird. Der leistungsfähigste Bieter erhält letztlich den Zuschlag. Vgl. Wolff (1994), S. 69, mit Verweis auf Sappington (1991), S. 58, sowie die dort angegebene Literatur.

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  201. Hauser spricht in diesem Zusammenhang von einer `unterdurchschnittlichen Rotationsquote. Vgl. Hauser (1979), S. 744.

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  202. Vgl. zur Personalauswahl japanischer Unternehmen nach diesem Muster Steih/Pfaffmann (1996).

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  203. Vgl. zur Anwendung dieses Mechanismus auf Eigentümer und Manager von Unternehmen Jensen/Meckling (1976).

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  204. Vgl. zu Situationen einseitiger Abhängigkeitsverhältnisse im Fall spezifischer Investitionen Abschnitt II.2.2. Die Principal-Agent-Theorie behandelt Hold up als eine Informationsasymmetrie der Form ‘Hidden intention’. Franck (1995) weist darauf hin, daß bei einer Vielzahl von Vereinbarungen nicht unbedingt von einer ex ante-Hidden intention ausgegangen werden sollte, sondern daß eine erpresserische ’intention’ auch erst im Laufe einer Vertragsbeziehung entstehen kann und somit ex ante vollkommen symmetrisch ’hidden’ gewesen sein kann. Vgl. Franck (1995), S. 34. Wolff (1994) weist darauf hin, daß der Kem des Hold up-Risikos keine Informationsasymmetrie ist. Vgl. Wolff (1994), S. 71. Tatsächlich ist das lahmgelegte Sanktionspotential aufgrund einseitiger Abhängigkeit jedoch nur dann kritisch, wenn hinsichtlich des ex post-Verhaltens des Transaktionspartners Ungewißheit besteht.

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  205. Auch einige institutionenökonomische Ansätze unterstellen, daß alle anderen vertraglichen Dimensionen von Außenstehenden (z.B. Gerichten) kostenlos durchgesetzt werden können. Vgl. dazu Wiggins (1991), S. 634.

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  206. Die formale Vertragstheorie unterscheidet sowohl asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Vertragsparteien als auch asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Vertragsparteien und einer dritten Partei, wie z.B. einem Gericht. Vgl. zu einer Übersicht der formalen Vertragstheorie Richter/Furubotn (1996), Kapitel V.

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  207. Hart/Holmström (1985) weisen darauf hin, daß in diesem Zusammenhang bereits `der Schatten des Gesetzes’ von Relevanz sein kann. Vgl. Hart/Holmström (1985), S. 141.

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  208. Vgl. Williamson (1984), S. 198, mit Verweis auf Galanter (1981). Vgl. Galanter (1981), S. 2.

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  209. Im Jahr 1997 erledigte beispielsweise die deutsche Anwaltschaft über 70% ihrer Mandate, ohne ein Gericht zu bemühen. Vgl. Scherer (1997).

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  210. Vgl. zu frühen Arbeiten, die derartige nicht-rechtlichen Sanktionen in Vertragsbeziehungen untersuchen z.B. Macauly (1963); vgl. Macneil (1974); vgl. Goldberg (1976a); vgl. Williamson (1979).

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  211. Vgl. Williamson (1990a), S. 67. Die Analyse privater Durchsetzung von Verträgen findet sich erstmals bei Klein/Leffler (1981). Vgl. zur Vertragstheorie Abschnitt IL2.4. Bei der Suche nach Mechanismen, die eine Durchsetzung von Vereinbarungen auch ohne den Staat ermöglichen, wird der Staat in der Vertragstheorie bewußt ausgeblendet (assumed away). In der Philosophie wird dieses Szenario meist als Naturzustand (state of nature) bezeichnet. Vgl. die Verknüpfung neuerer Arbeiten zu Private Ordering mit philosophischen Werken bei Kronman (1985). Grundsätzlich streben private Regelungen eine Ausgewogenheit von Abhängigkeiten an und versuchen, als Quelle beiderseitigen Gewinns Risiken abzubauen. Vgl. Williamson (1993a), S. 15.

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  212. Vgl. Williamson (1983), S. 527–530. Besonders Faktoren wie Vieldeutigkeit, verzerrte Wahrnehmung und Komplexität tragen zu dieser Problematik bei. Ein derartiges Verfahren wird beispielsweise bei Streitigkeiten in der Diamantenindustrie angewandt. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 177.

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  213. So soll beispielsweise eine Kapitalbeteiligung des Auftraggebers bei einem spezifisch investierenden Zulieferer als Garantie dienen, die spezifischen Investitionen nicht erpresserisch zu nutzen. Vgl. Franck (1995), S. 53; vgl. Abschnitt II.2.2.

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  214. Vgl. in diesem Zusammenhang zu der Wahl zwischen Langzeitverträgen und vertikaler Integration Wiggins (1990).

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  215. Ceteris paribus geht Williamson (1983) davon aus, daß ein Vertragspartner, der bereit ist, eine Geisel zu stellen, im Vergleich zu einem Akteur, der dazu nicht bereit ist, von seinem Vertragspartner bevorzugt wird. Vgl. Williamson (1983), S. 537.

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  216. Wiggins (1991) schlägt in diesem Zusammenhang den Einsatz einer `häßlichen Prinzessin’ vor. Damit bezeichnet er eine Geisel, die dem Geber viel wert ist, aber für die andere Partei von geringem Wert ist. Vgl. Wiggins (1991), S. 644.

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  217. Vgl. zum folgenden Kronman (1985), S. 13. Wiggins (1991) argumentiert in diesem Zusammenhang, daß in einer Transaktion, in der die beteiligten Akteure die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nacheinander vornehmen, die glaubhaftere Partei stets als zweite agieren sollte. Dabei hängt die Glaubhaftigkeit der Parteien von ihrer Reputation, der Geisel, die sie anbieten kann und den Durchsetzungskosten ab. Vgl. Wiggins (1991), S. 645. Die Einigung darüber, welche Partei als glaubwürdiger anzusehen ist, erscheint jedoch problematisch.441 Vielfach werden Güter getauscht (sog. Swaps). Im internationalen Handel machen Gegengeschäfte Schätzungen zufolge mehr als 15% des Welthandelsvolumens aus. Vgl. United Nations Conference an Trade and Development (1986). Ökonomen und internationale Organisationen (OECD, GATT, IMF) bewerten diese Entwicklung traditionell kritisch, da sie Gegengeschäfte als Tausch (Barter) ansehen, der einem multilateralen Handel gegen Geld weit unterlegen ist und durch Devisenknappheit der Entwicklungsländer erklärt werden kann. Eine Erklärung internationaler Gegengeschäfte durch Transaktionskosten liefert hingegen Hennart (1989).

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  218. Glaubwürdige Verpflichtungen können zunächst dediziert vertraglich, beispielsweise in Form von Abnahmegarantien (take-or-pay-Klauseln) oder Lebenszeitverträgen eingegangen werden. So kann sich zum Schutz spezifischer Investitionen (z.B. spezielle Produktionsanlagen) eines Auftragnehmers ein Auftraggeber verpflichten, sehr große Mengen der mittels der Investitionen gefertigten Güter abzunehmen (in der Automobilindustrie z.B. für einen gesamten Modellebenszyklus). Die Glaubwürdigkeit derartiger Verpflichtungen hängt jedoch in hohem Maße von ihrer Durchsetzbarkeit ab. Vgl. Williamson (1983), S. 519. Vgl. zur Gruppe der Modelle, die sich mit glaubhaften Bindungen beschäftigen Telser (1980); vgl. Klein/Leffler (1981); vgl. Williamson (1983).

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  219. Vgl. zu sich selbst durchsetzenden Verträgen Bull (1985). Vgl. zu Beispielen sich selbst durchsetzender Verträge im amerikanischen Transportgewerbe Palay (1985).

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  220. Vgl. Kronman (1985), S. 13. Bei Adverse selection und bei Hold up können besonders die Mechanismen der Beziehungsterminierung und der Reputation eingesetzt werden. Vgl. dazu die Ausführungen m Abschnitt II.2.4.2.2.

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  221. Der Term `Moral hazard’ stammt ursprünglich aus der Analyse von Versicherungsverträgen. Vgl. Spence/Zeckhauser (1971).

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  222. Franck (1995) spricht in diesem Zusammenhang von einem “Kontrolldefizit, das (mindestens) einem Transakteur diskretionäre Verhaltensspielräume eröffnet”. Franck (1995), S. 37. Im Kontext von Versicherungen wird auch von Moral hazard gesprochen, wenn der Schutz durch die Versicherung Verhalten induziert, das dem Interesse des Versicherers zuwiderläuft. Im Fall einer Krankenversicherung kann das Problem in der Übernutzung medizinischer Leistungen bestehen, im Fall einer Vollkaskoversicherung kann das Problem beispielsweise darin bestehen, daß mit dem versicherten Gut nachlässig umgegangen wird. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 167–168. Milgrom/Roberts (1992) weisen darauf hin, daß derartige Verhaltensänderungen nicht unbedingt soziale Ineffizienzen darstellen müssen, da sozial erwünschte Handlungen, wie z.B. ein effizientes Maß an Schwangerschaftsuntersuchungen, resultieren können, die nicht Gegenstand der bilateralen Vereinbarung sind. Jedoch wird durch Moral hazard stets das Vermögen, beidseitig vorteilhafte Vereinbarungen zu treffen, beeinträchtigt und oft Wohlstand verspielt. In den Fällen, in denen der Versicherungsschutz das unbeobachtete Verhalten des Versicherten zu Lasten des Versicherers verändert, läßt sich nicht immer zwischen Moral hazard und Adverse selection trennen: Hat sich beispielsweise eine Versicherungsnehmerin vor Vertragsabschluß für Nachwuchs entschieden, liegt aus Sicht des Versicherers Adverse selection vor. Steht die Frau hingegen bereits unter dem Schutz der Versicherung und entschließt sich, mehr Kinder z r wollen oder verstärkt medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen, liegt Moral hazard vor. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 150.

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  223. Ein derartiges Verhalten ist in vielen Fällen eine Folge rationalen ökonomischen Kalküls, ohne daß Integritätslücken konstatiert werden müssen: Eine Versicherung verringert die Kosten einer Leistung. Entsprechend einer Maximierungs-bzw. Nichtsättigungsannahme wird ein Akteur daraufhin mehr von der Leistung nachfragen. Die Höhe dieser Nachfrage ist in den meisten Fällen ineffizient, da der Nachfrager nicht die vollen - oder im Extrem keine - Kosten seiner zusätzlichen Nachfrage trägt. Vgl. dazu Milgrom/Roberts (1992), S. 168.

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  224. Vgl. Abschnitt II.2.3. Vgl. zu Monitoring grundlegend Harris/Raviv (1979); vgl. Holmström (1979); vgl. Shavell (1979); vgl. Gjesdal (1982); vgl. Singh (1985).

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  225. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 186. Vgl. zu Problemen aufgrund von Indikatoren, die als Basis für Belohnungen und Bestrafungen herangezogen werden Abschnitt II.2.3.

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  226. Vgl. Michaelis (1988), S. 129. Falls es möglich ist, opportunistisches Verhalten beispielsweise aufgrund von stochastischen Werten vorauszusehen, kann es in der vertraglich vereinbarten Kompensation bereits ex ante berücksichtigt werden und das Moral hazard-Problem wird zu einem Adverse selection-Risiko. Fehlt beispielsweise eine Sekretärin durchschnittlich an einem Tag der Woche und ist ihre Leistung substituierbar, wird ein indifferenter Arbeitgeber den Lohn der Sekretärin um 20% kürzen und 20% mehr Sekretärinnen einstellen. Schätzt die Sekretärin die zusätzliche Freizeit mehr als die Lohnkürzung, wird auch sie zufrieden sein. Neben dem Problem, daß das opportunistische Verhalten zumindest ex post beobachtbar oder meßbar sein muß, kommt eine solche vertragliche Lösung dann nicht zustande, wenn der Nutzen aus dem strategischen Verhalten - und damit die Summe des akzeptablen Lohnabzuges - geringer ist als die Kosten für den Transaktionspartner (soziale Kosten). In dem Fall wären Quantität und Qualität nicht substituierbar und es würde für den Arbeitgeber keine Indifferenz hergestellt, da z.B. viele Opportunisten mit geringen Gehaltsabzügen immense Schäden anrichteten. Vgl. zu diesem Beispiel Klein (1980), S. 357–358.

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  227. Pratt/Zeckhauser (1985) nennen als Beispiel ein vollbesetztes Restaurant in einer fremden Stadt, das ein Fremder wählt, weil es gut besetzt ist. Vgl. Pratt/Zeckhauser (1985), S. 5.

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  228. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 186.

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  229. Dasselbe Phänomen ist in Organisationen beobachtbar, wenn es um Beförderungen oder um die Bewilligung von Projekten geht. Problematisch ist diese Art der Informationsbeschaffung, wenn die konkurrierenden Akteure gemeinsame, dem informationssuchenden Akteur zuwiderlaufende Interessen haben.

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  230. Vgl. Fischer/Hüser/Mühlenkamp/Schade/Schott (1993), S. 450. Entsprechend kann die Wirkung von negativen und positiven Sanktionen höchst unterschiedlich sein. Da z.B. die Androhung von Geldstrafen nicht zur gewünschten Kooperation der Eltern geführt hat, zahlt die James-John-Grundschule in Portland/Oregon den Eltern Geld (für einen ganzen Schultag drei Dollar, für einen halben Schultag einen Dollar), wenn sie ihre Kinder in der Schule abliefern. Vgl. o.V. (1997a).

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  231. Besonders bei der Androhung negativer Sanktionen ist deren Glaubwürdigkeit kritisch. So kann die Rücknahme von Verpflichtungen oder Drohungen dazu führen, daß sie in Zukunft nicht mehr ernst genommen werden. Milgrom/Roberts (1992) nennen als Beispiele die Ankündigung von Regierungen, nicht mit geiselnehmenden Terroristen zu verhandeln oder die Drohung von Eltern, ungewünschtes Verhalten ihrer Kinder zu bestrafen. Werden diese Ankündigungen nicht eingehalten, weil die Regierung gegenüber den Geiselnehmern einlenkt oder Eltern eine angedrohte Tracht Prügel aus Gnade ausfallen lassen, ist die Glaubwürdigkeit zukünftiger Ankündigungen untergraben. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 134–135. Hierbei liegt zugrunde, daß eine konsequente Ausführung der Sanktion letztendlich teuer sein kann. Im Fall der Geiselnahme bestehen die Kosten in dem Leid der Entführten und deren Angehörigen sowie in dem politischen Druck der öffentlichen Meinung. Bei dem Erziehungsbeispiel können die Kosten darin bestehen, daß eine Realisierung der Bestrafung den Eltern Schmerz bereitet. An anderer Stelle weisen Milgrom/Roberts (1992) darauf hin, daß Bestrafungen auch für Unternehmen teuer sein können, wie im Fall eines aufgrund seines Know-how wertvollen Mitarbeiters, der eine Regel gebrochen hat. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 186. In einem solchen Fall ist zwischen dem der Organisation entstehenden Verlust und den Auswirkungen der Aushöhlung der Regel durch Nichtanwendung abzuwägen.

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  232. Vgl. Franck (1995), S. 51. Vgl. zum property rights-theoretischen Axiom der Motivation durch Eigentum Abschnitt II.2.1.6.

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  233. “Wo Kontrolle versagt, ist Moral hazard nur durch leistungsbezogene Entlohnungskomponenten bekämpf-bar.” Franck (1995), S. 45.

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  234. Generell gilt, daß das Motivationsproblem geringer wird, je höher der Grad der Erreichung eigener Ziele durch Erfiillung der gestellten Aufgabe (sog. Anreizkompatibilität) ist. Vgl. zu anreizkompatiblen Organisationslösungen Picot/Dietl/Franck (1997), S. 8–9. Vgl. zu Interessenangleichung durch positive Anreize Laux (1990), S. 2.

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  235. Kaas (1992a) nennt als Beispiel Restaurants, die so eingerichtet sind, daß die Gäste in die Küche sehen können. Vgl. Kaas (1992a), S. 893.

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  236. Vorteilhaft erscheint in diesem Zusammenhang, daß das Problem eventueller Zahlungsunfähigkeit des sanktionierten Akteurs nicht existiert, da das Pfand ja bereits aufgebracht wurde und somit existiert. Ohne Frage kann jedoch die Einbehaltung eines Pfandes zu erheblichen juristischen Streitigkeiten führen, so daß die Vorteile bei der Durchsetzung vielleicht nur für die Ausgangslage gelten. Problematisch ist jedoch in vielen Fällen die Fähigkeit, ein genügend hohes Pfand aufzubringen. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 189.

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  237. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 189–190; vgl. Dietl (1993), S. 151–152.482 Vgl. Lazear (1979). Lazear erklärt in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit von Pensionierungen zu bestimmten Terminen: Werden Arbeitnehmer in späten Arbeitsjahren oberhalb ihres Wertgrenzproduktes entlohnt, könnte dies induzieren, daß Arbeitnehmer wählen, ineffizient lange zu arbeiten.

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  238. Vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978), S. 303; vgl. Klein/Crawford/Alchian (1986), S. 18; vgl. Klein/Leffler (1981). Dabei gilt: “Ein sich selbst durchsetzender Vertrag ist so angelegt, daß die Vorteile einer Nichterfüllung stets geringer sind als die langfristigen Vorteile der Vertragstreue.” Richter/Furubotn (1996), S. 171. Letztlich wirkt hier wieder der Geisel-bzw. Pfandmechanismus. Die Geisel bzw. das Pfand besteht in den abgezinsten zukünftigen Gewinnen, die ein Akteur aus der Geschäftsbeziehung erwartet. Vgl. Telser (1981), S. 43. Die Erwartung zukünftiger Gewinne kann entsprechend durch Gegengeschäfte verstärkt werden. Theoretisch ist durch die Hinterlegung eines Pfandes eine identische Wirkung möglich. In beiden Fällen kann die eingesetzte Prämie als eine Versicherungsprämie gegen opportunistisches Verhalten aufgefaßt werden. Vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978), S. 303. Dabei sollte gelten, daß der erwartete Verlust durch Fehlverhalten den erwarteten Gewinn durch Fehlverhalten übertrifft. Der Gegenwartswert der Prämie sollte folglich größer sein als der potentielle Gewinn aus opportunistischem Verhalten. Vgl. Klein/Crawford/Alchian (1978), S. 304.

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  239. Als klassisches Beispiel dient die Methode von Franchisegebem, das Grundstück, auf dem der Franchisenehmer sein Ladenlokal errichtet, nicht zu verkaufen, sondern lediglich zu vermieten. Auf diese Weise kann einem `Schummler’ (der z.B. durch die Einsparung von Qualität auf Kosten des guten Rufes des Franchisesystems private Gewinne erwirtschaftet), der aus dem Franchisesystem ausgeschlossen wird, ein beträchtlicher Schaden durch spezifische (immobile) Investitionen entstehen, der kurzfristig erzielbare Gewinne i.d.R. übersteigt. Vgl. Klein (1980), S. 359. In der Literatur zu `Supergames’ der Spieltheorie kommt eine für zwei Akteure vorteilhafte stabile Tauschbeziehung nur dann zustande, wenn die Partner kooperierend in Vorleistung treten. Vgl. Tietzel/Weber (1991), S. 122; vgl. Opp (1987), S. 283.

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  240. In Anlehnung an Gibbons/Murphy (1990) schlagen Milgrom/Roberts (1992) vor, in der letzten Phase der Beziehung formellere Anreizmechanismen zur Vermeidung von Moral hazard einzusetzen. Gibbons/Murphy (1990) weisen nach, daß die Entlohnung von CEOs in den USA um so mehr vom Börsenwert ihrer Unternehmen abhängt, je näher sie sich am Zeitpunkt ihrer Pensionierung befinden. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 266; vgl. Gibbons/Murphy (1990).

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  241. Als Indikator für die Reputation eines Unternehmens wird teilweise das Markennamen-Kapital verwendet. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 175.

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  242. Vgl. Telser (1981); vgl. Klein/Leffler (1981); vgl. Pratt/Zeckhauser (1985), S. 13–14.

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  243. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 256. Vgl. zu Reputation und Marke als Anreize zur Vertragserfüllung auch Hayek (1948), S. 97.

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  244. Allgemein ist es einfacher, Akteure in einem engen Markt und geringen geschäftlichen Alternativen über den Reputationsmechanismus zu adäquatem Verhalten zu veranlassen, als Akteure, die in einem weiten Massenmarkt agieren. Zum einen kann von einem engen Markt angenommen werden, daß Informationen über opportunistisches Verhalten schneller diffundieren, und darüber hinaus ist der Verlust von Geschäft m einer kleinen Gruppe ohne weitere Alternativen elementarer als der Verlust von Geschäft, wenn sich vielfältige Alternativen bieten. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 258. Ähnlich läßt sich auch die Effektivität von sozialen Sanktionen in kleinen Gruppen erklären. Vgl. Abschnitt II.2.2.2.1; vgl. Bagschik (1996), S. 207. Hart/Holmström (1985) schlagen für weitere Modellierungen sich selbst durchsetzender Verträge und für eine Theorie der Reputation vor, die psychischen Kosten, die bei dem Brechen von Vereinbarungen entstehen, zu erfassen. Statt der polaren Annahme, Agents seien entweder vollkommen ehrlich oder unehrlich, wird davon ausgegangen, daß jedes Individuum bei dem Brechen von Vereinbarungen finite psychische Kosten zu tragen hat und daß die Kosten in einer bestimmten Weise in der Grundgesamtheit verteilt sind. Grundsätzlich wird also die Annahme der Opportunismusneigung aufrechterhalten: “In other words, everybody has their price, but this price varies.” Hart/Holmström (1985), S. 146.

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Bagschik, T. (1999). Ökonomische Theorie als theoretischer Bezugsrahmen. In: Gebrauchsüberlassung komplexer Konsumgüter. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97790-8_2

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