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Wettbewerbliche Bereitstellung von Börsenleistungen

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Börsenwettbewerb
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Zusammenfassung

Um ein grundlegendes Verständnis für Wettbewerb und die von ihm ausgelösten Funktionen für die Bereitstellung von Gütern und damit auch Börsenleistungen zu legen, erfolgt zunächst eine knappe Einführung in die Wettbewerbstheorie (Kapitel 3.1). Anschließend wird Börsenwettbewerb als mehrschichtiger Wettbewerb um die Orders der Investoren identifiziert (Kapitel 3.2). Vor diesem Hintergrund wird der Wandel der Börsenlandschaft nachgezeichnet. Hierbei werden die beiden wichtigsten Auslöser des Nachfragewandels nach Börsenleistungen identifiziert (Kapitel 3.3) und die daraus resultierende wettbewerbliche Reaktion der Börsen systematisiert (Kapitel 3.4). Es stellt sich heraus, daß Terminbörsen auf den Nachfragewandel bisher mit einer Innovation der Transaktionsprodukte reagiert haben, während Basiswertbörsen vor allem die Transaktionsprozesse innoviert haben. Beides führte tendenziell zu einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs. Schließlich erfolgt eine Evaluierung der Konsequenzen des Börsenwettbewerbs auf die Struktur der Börsenlandschaft und die Höhe der Transaktionskosten (Kapitel 3.5).

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Literatur

  1. Zu einer Diskussion verschiedener Wettbewerbsdefinitionen Herdzina (1991), S. 8ff.

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  2. Stigler (1987), S. 531, Übersetzung von Picot (1990), S. 119.

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  3. Vgl. Monopolkommission (1992), S. 25.

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  4. Zu der Prozeßsichtweise des Wettbewerbs vgl. Arndt (1976), S. 17.

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  5. Herdzina (1991), S. 3 versteht darunter die dem Wettbewerb zugeschriebenen Aufgaben bzw. gewünschten Wirkungen. Er klassifiziert fünf Wettbewerbsfunktionen, die nachfolgend dargestellt werden.

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  6. Die neoklassischen Annahmen sind: 1. perfektes Wissen der Akteure, 2. perfekte Faktorenmobilität, 3. rationales Akteurverhalten, 4. Stabile Präferenzen, Produktionstechnologien, weitere Rahmenfaktoren, 5. keine Intermarktabhängigkeiten, 6. atomistischer Wettbewerb auf beiden Marktseiten, vgl. z.B. Shepard (1990), S. 31.

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  7. Vgl. z.B. Kantzenbach (1967), S. 15f.

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  8. Vgl. Hayek (1976), S. 125.

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  9. Da der findige Unternehmer Arbitragemöglichkeiten zwischen Angebots- und Nachfrageseite entdeckt, spricht Hayek von einem Entdeckungsverfahren, vgl. Hayek (1976), S. 128.

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  10. Vgl. hierzu Schumpeter (1980), S. 134.

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  11. Darüber hinaus kann der theorieimmanente Logikfehler, daß „…der Prozeß des Wettbewerbs daher zum Stillstand gekommen ist“, wenn der Zustand des vollkommenen Wettbewerbs erreicht ist, kritisiert werden, vgl. Hayek (1969), S. 256.

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  12. So dauerte es über 100 Jahre, bis der Telekommunikationsmarkt infolge technologischer Innovationen von einem natürlichen Monopol, zumindest in den Fernnetzen, zu einer wettbewerblichen Organisation übergehen konnte, vgl. Burr (1995), S. 75f.

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  13. Vgl. hierzu z.B. Herdzina (1991), S. 37. Dieser Begriff ist historisch aus dem Wettbewerbskonzept des workable competition von Clark (1940) entstanden.

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  14. „Vernünftig“soll andeuten, daß aufgrund des situativen Ansatzes des workable competition keine generellen Aussagen getroffen werden können, vgl. Shepard (1990), S. 16. Scherer/Ross (1990), S. 53f. führen deswegen, dem structure-conduct-performance Ansatz entsprechend, noch Verhaltens- und Ergebniskriterien für die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs ein.

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  15. Vgl. hierzu Auspurg (1992), Scheffrahn (1992), Höhmann/Meyer (1993), Meyer/Wittrock (1993), Steiner (1993) und Meyer/Wittrock (1994) zu einer einzelwirtschaftlichen Sicht der Reaktionen von Börsen auf den verschärften Börsenwettbewerb. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive schreibt z.B. Stier (1994), indem er die Regulierungsimplikationen des zunehmenden Börsenwettbewerbs analysiert. Beiden Arbeiten ist gemein, daß sie eine explizite Definition von Börsenwettbewerb vermeiden. Anders z.B. Nabben/Rudolph (1994), S. 172, die Börsen als Wettbewerber sehen, wenn eine Mehrfachnotierung besteht. Allerdings wird dadurch nur eine Form des Interbörsenwettbewerbs konzeptualisiert und die Mehrschichtigkeit des Börsenwettbewerbs nicht erkannt.

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  16. Metzger (1993), S. 49.

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  17. Vgl. hierzu Kapitel 2.2.2.1.

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  18. Hierzu gibt es zwei Studien, die die Effizienz des Marktes für Börsensitze untersuchen. Chiang et al. (1987) und Pashigian (1986) kommen zu dem Schluß, daß der Preis von Börsensitzen den zukünftigen Einkommenserwartungen aus dem Börsensitz entspricht. Der Preis eines Börsensitzes kann somit als Indikator für die Wettbewerbsposition einer Börse gegenüber anderen Börsen herangezogen werden, vgl. hierzu auch Miller (1991), S. 7 und Auspurg (1992), S. 95.

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  19. Vgl. hierzu auch Kapitel 2.2.2.2.

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  20. Vgl. EMIWA-Interview [USA, B].

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  21. Vgl. Schmidt (1988), S. 40. Der Umsatz ist nicht das einzige Kriterium für die Listingentscheidung, kann aber näherungsweise dafür herangezogen werden.

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  22. Vgl. z.B. Schrader (1993), S. 9f., zu den Publizitätskosten einer Börsenemission.

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  23. Zu einem Überblick über die Entwicklung der Segmentierung des deutschen Eigenkapitalmarktes vgl. Schrader (1993). S. 26ff.

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  24. Vgl. zu der Notwendigkeit der Vermeidung von Leerkapazitäten des börslichen Transaktionsprozesses Schmidt (1988), S.12f.

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  25. Vgl. Schrader (1993), S. 7ff.

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  26. Vgl. Metzger (1993), S. 51.

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  27. Zu weiteren Ausdifferenzierungsursachen vgl. Harris (1995), S. 275ff.

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  28. Vgl. z.B. Hynes (1995), S. 258f., Harris (1995), S. 270ff. und Kapitel 2.3.1.

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  29. Die Daimler-Benz Aktie ist inzwischen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, Frankreich und Japan gelistet und soll demnächst auch in Singapur eingeführt werden, vgl. Donaldson (1995), S. 366. Bei der 1994 durchgeführten Kapitalerhöhung konnte das Unternehmen 60% der jungen Aktien in den USA piazieren, o. V. (1995c).

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  30. Vgl. zu der Problematik unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften infolge von Interbörsenwettbewerb Kapitel 5.3.3.

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  31. Der Präsident der NYSE ist der Meinung, daß 100 deutsche Aktiengesellschaften auf seiner Börse gelistet werden könnten, vgl. o.V. (1995c).

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  32. Vgl. zum Verlust des Ordermarktanteils der ISE aufgrund der Reorganisation der kontinentaleuropäischen Börsen o.V. (1995g) und (1996e).

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  33. Aufgrund der Verwobenheit der einzelnen Kapitalmarktsegmente findet ein reger Arbitragehandel zwischen den Derivaten und den underlying Werten statt. Dieser Arbitragehandel wird stark durch den sog. Programmhandel abgewickelt. Dieser Arbitragehandel hat an der NYSE inzwischen mit über 11,9% am Gesamthandelsvolumen einen signifikanten Umfang angenommen, vgl. SEC (1994), Exhibit 23.

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  34. Vgl. auch Nabben/Rudolph (1994), S. 172.

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  35. Eine Paketorder ist immer eine Blockorder. Eine Paketorder stellt eine Order einer Größe dar, die bei Zustandekommen einer Transaktion eine Verschiebung der Eigentümerstruktur einer Aktiengesellschaft zur Folge hat.

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  36. Vgl. zu dem market impact Kapitel 2.3.2. Der intransparente 4. Markt erlaubt ein effizientes order exposure management, weil wegen der bilateralen Transaktionsanbahnung eine Mitwisserdiskriminierung besser möglich ist als auf einer Börse. Vgl. hierzu auch Picot et al. (1996a), S. 16.

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  37. Vgl. International Organization of Securities Commissions (IOSCO) (1994) zur Koordination der nationalen Regulierer sowie z.B. Becker/Angstadt (1995), Lehn (1995) und Bronfinan (1995).

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  38. Zu einem Überblick über Entstehung, Bestand und Zusammenbruch des Bretton Wood Systems, vgl. De Vries (1987). Zur Deregulierung des US-Kapitalmarktes vgl. z.B. Greenbaum/Boot (1992), zu der der europäischen Kapitalmärkte Miles (1992) und zu der des japanischen Marktes Meerschwam (1992).

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  39. Zu Regulierung und Deregulierung vgl. Kapitel 6.5.1.

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  40. Zum Einfluß des Marktes auf die Unsicherheit vgl. generell Holzheu (1987), S. 19f. Zu den Wechselkursund Zinsschwankungen nach Abschaffung des Bretton Wood Systems vgl. z.B. Luca (1995), S. 14ff. Zu den Konsequenzen des Wechselkursrisikos auf Unternehmen vgl. z.B. Eilenberger (1986), S. 14ff.

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  41. Vgl. hierzu z.B. Carlton (1984), S. 242.

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  42. Der Markt als Instrument des Risikomanagements wird von Holzheu (1987), S. 23 erläutert.

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  43. Vgl. Black/Scholes (1973).

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  44. Der Transaktionskostenvorteil gegenüber dem außerbörslichen Handel läßt sich anhand der Unterscheidung eines Termingeschäftes mit einem Future-Geschäft verdeutlichen. Ein Termingeschäft stellt die Abmachung zwischen zwei Vertragsparteien dar, in gegenseitigem Einvernehmen zu einem spezifizierten Zeitpunkt eine bestimmte Menge eines genau festgelegten Gutes zu einem bestimmten Preis zu liefern. Für beide Parteien wird dadurch eine Risikominimierung bezüglich des Preises des zukünftig auszutauschenden Gutes möglich, vgl. hierzu z.B. Breuer (1993), S. 551ff. Ein Future hingegen ist ein terminbörslich gehandeltes Finanzinstrument, für das jeder Kontrakt ein exaktes Substitut für einen Kontrakt der gleichen Gattung ist, vgl. z.B. Spremann (1990), S. 507ff. Der Wert eines solchen Futures ist damit unabhängig von der Identität des Käufers und Verkäufers und wird lediglich durch seinen Marktpreis bestimmt. Hierdurch wird ein Future gegenüber einem Termingeschäft fungibel und ermöglicht somit einen Handel mit geringeren Transaktionskosten als ein nicht-fungibles Termingeschäft.

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  45. Vgl. Markowitz (1952).

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  46. Fama (1970). Die marktliche Folge dieser Überlegungen führte zu der Erkenntnis, daß es nur wenigen Marktteilnehmern möglich ist, Handelsgewinne aufgrund überlegener Informationen bzw. Überlegungen zu erzielen. Entsprechend geben mehr und mehr Privatanleger ihre Portefeuilles auf und kaufen Fonds, weil sie diese aufgrund von economies of scale leichter diversifizieren können.

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  47. Vgl. zu einem Überblick über die Anlageformen institutioneller Investoren z.B. Ridley (1992), S. 422ff.

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  48. Vgl. SEC (1994), Exhibit 1.

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  49. Die Zahlen stammen von der SEC (1994), S. 6.

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  50. Heute wird z.B. der Tagesumsatz der NYSE vor 20 Jahren in weniger als 20 Minuten abgewickelt, vgl. Becker/Angstadt (1995), S. 190.

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  51. Eine Blocktransaktion ist an der NYSE mit mehr als 10.000 Stück Aktien definiert, vgl. NYSE (1994), S. 17. Eine absolute Definition für eine Blocktransaktion greift wohl zu kurz, weil sie sich dadurch auszeichnet, daß sie einen market impact auslösen kann. Wenn die durchschnittliche Transaktionsgröße steigt, muß somit auch die Größe einer market impact auslösenden Order steigen. Entsprechend spricht man an der NYSE heute erst dann von einer Blockorder, wenn sie größer als 50.000 Stück ist, vgl. EMIWA-Interview [USA, B].

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  52. Vgl. NYSE (1994), S. 96. In der Zeit von 1977 bis 1994 kam es lediglich in den Jahren 1986, 1989 und 1990 zu einem Rückgang des Volumenanteils der Blocktransaktionen an der NYSE.

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  53. Vgl. zu den Komponenten der Transaktionskosten, aufgeteilt nach privaten und institutionellen Investoren, Kapitel 2.3.1.

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  54. Vgl. zu dieser Problematik grundlegend z.B. Brunner (1987).

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  55. Vgl. grundlegend zu der Reduzierung der Handlungsspielräume von Agenten durch geeignete Anreizinstrumente Dietl (1993), S. 148ff. Spezielle Probleme der hidden action von Fondsmanagern sind z.B. scalping, vgl. Esters (1992), S.75, kick-back, vgl. Gburek (1979), S. 260, churning, vgl. Esters (1992), S. 84, Emissionsabladung, vgl. Brunner (1987), S. 93 und frontrunning, vgl. Hopt (1975), S.136.

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  56. Vgl. z.B. Hildmann (1993), S. 718.

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  57. Vgl. grundlegend zu der Anreizgestaltung für Fondsmanager durch benchmarks Draiß (1990), S. 567.

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  58. Vgl. hierzu z.B. die Marketing-Veranstaltung der DB (1995).

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  59. Vgl. hierzu z.B. Gerke (1993). Allerdings scheint sich dieser Begriff nicht durchgesetzt zu haben, vgl. hierzu z.B. Picot et al. (1995), S. lOf. Insbesondere scheint die Preisbildung nur sehr schwer mit derselben Funktionalität von einem Computer durchführbar, vgl Picot et al. (1995), S. 15ff.

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  60. Vgl. zu den Transaktionsprodukten Kapitel 2.2.1.

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  61. Vgl. Nabben/Rudolph (1994), S. 170. Entsprechend schreibt die SEC für die Aufstellung von DTB-Ter-minals in den USA vor, daß die DB als Emittent von Optionen auf den DAX nach den US-Rechnungsle-gungsvorschriften bilanziert, vgl. o. V. (1996c).

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  62. Vgl. Rudolph (1992), S. 342.

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  63. Vgl. Gilg (1989), S.28ff.

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  64. Das Barsettlement ist so effizient, daß heute weltweit ca. 98% des Derivathandels bar abgewickelt wird, vgl. EMIWA-Interview [GB, B].

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  65. Vgl. hierzu EMIWA-Interview [USA, B].

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  66. Vgl. zur Diffusion einer Institution Niggl (1995), S. 126ff. Vgl. zur Interdependenz zwischen dem Over The Counter (OTC)-Markt und Börsen für derivate Instrumente Meyer/Wittrock (1993).

    Google Scholar 

  67. Vgl. Meyer/Wittrock (1993), S. 17.

    Google Scholar 

  68. Vgl. Meyer/Wittrock (1993), S. 16.

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  69. Vgl. Franke (1994), S. 85.

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  70. So haben die großen Terminbörsen in Großbritannien und USA, die noch immer fast ausschließlich Parkettbörsen sind, bereits computergestützte Handelssysteme entwickelt und für bestimmte Marktsegmente wie den after hours Handel oder für weniger umsatzstarke Titel eingesetzt, vgl. EMIWA-Interview [USA, B] und [GB, B].

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  71. Vgl. zur Unterscheidung zwischen der bloßen Rationalisierung und der Neukonzeption von Transaktionsprozessen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik Neuburger (1994), S. 29ff.

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  72. Zu einer Analyse der Rationalisierung des Derivathandels vgl. Bortenlänger (1996). Zum Wandel der Börsen, ausgelöst durch die neuen technologischen Rahmenbedingungen und dem durch die Implementierung von Informations- und Kommunikationsystemen ausgelösten verschärften Wettbewerb, vgl. Picot et al. (1996b).

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  73. Vgl. z.B. Francioni (1995), S. 7 zur Orderführung im deutschen Börsenwesen.

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  74. Vgl. Picot et al. (1995), S. 5.

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  75. Vgl. zu den Anforderungen an ein Orderroutingsystem und dessen Ausgestaltung z.B. Reiter (1990), der das deutsche Orderroutingsystem Börsen Order Service System (BOSS) schildert.

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  76. Vgl. Metzger (1993), S. 53.

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  77. Vgl. Metzger (1993), S. 67.

    Google Scholar 

  78. Das Ticker Tape transportierte die händisch eingegebenen Kursinformationen über den Telegraphen. Zu den Schwierigkeiten der NYSE, ihre vermeintlichen Eigentumsrechte an den Börsenkursen durchzusetzen, vgl. Mulherin et al. (1991), S. 604ff. und Kapitel 5.4.1.1.

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  79. Vgl. hierzu z.B. Peiseler (1990), S. 193ff. Die NASD ist nicht als Börse registriert, sondern als Dachverband von Wertpapierhändlern. Sie wird deswegen in den USA auch als 2. Markt bezeichnet, vgl. hierzu Kapitel 2.1.3.2. Allerdings gibt es Überlegungen in den USA, die NASD in den Rang einer Börse zu heben, vgl. EMIWA-INterview [USA, R].

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  80. Vgl. Hamilton (1978), S. 502. Zum grundsätzlichen Zusammenhang zwischen Markttransparenz und Transaktionskosten vgl. Picot et al. (1995), S. 19ff.

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  81. Vgl. hierzu Kapitel 2.2.2.4.

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  82. Hierunter versteht man die elektronische Nachvollziehbarkeit einer Transaktion infolge der Speicherung der Eigenschaften der Orders, aus denen die Transaktion besteht. So läßt sich durch audit trails nachträglich bei vermuteteten Insidergeschäften die Identität der Orderaufgebenden bestimmen. Vgl. hierzu z.B. Schwartz (1988), S. 488.

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  83. Vgl. Schwartz (1988), S. 488.

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  84. EDGAR zu betreiben verursacht jährliche Kosten von 112 Mio. $, vgl. Block (1996). Seit Januar 1994 sind die Informationen auch über Internet abrufbar. Dieser Informationsdienst der SEC erreicht inzwischen pro Tag über 80.000 Zugriffe und einen Umfang von über 10 Mio. Seiten an kursrelevanten Informationen von mehr als 15.000 Unternehmen. Allerdings sind die Informationen bereits einen Tag alt, weil die SEC die Informationen an Data Vendors wie z.B. Reuters verkauft. Würden die Daten nicht mit einem Zeitversatz von einem Tag veröffentlicht werden, könnte die SEC sie als öffentliches Gut nicht mehr verkaufen und müßte dann auf eine nicht unerhebliche Einnahmequelle bei ohnehin knappen Kassen verzichten. Die Informationen können unter http://www.secf.gov/edgar/hp.htm abgerufen werden.

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  85. Vgl. hierzu Crouhy/Galai (1992), die herausfinden, daß die Kurse der französischen Börse die Opportu-nitätskosten für die Wartezeit des Clearings und Settlements beinhalten. Eine Handelsstrategie, die den Zeitversatz zwischen der Durchführung des Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes nutzt, ist deswegen nicht profitabel. Sie haben für die Untersuchung die französische Börse gewählt, weil dort nur einmal im Monat gesettelt wird.

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  86. Das BackOffice dient der Abwicklung einer Wertpapiertransaktion, die im sogenannten Frontoffice abgeschlossen worden ist. Vgl. zu der Datenintegration dieser Teilbereiche des Wertpapierhandels z.B. Zan-der/Hantschel(1994).

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  87. Vgl. Blume et al. (1993), S. 121. Heute ist laut dem Office of Technology Assessment (1990), S. 3 die Integration der verschiedenen Abwicklungsprobleme „…the most critical problem for international securities trading.“

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  88. Vgl. hierzu Kapitel 2.4.2.

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  89. Reuters trennt seine Dienstleistungen in Informationsprodukte und Transaktionsprodukte auf. Die Informationsprodukte erwirtschafteten 1994 1,08 Mrd. Pfund Umsatz, die Transaktionsprodukte 527 Mrd. Pfund. Insbesondere die Transaktionsprodukte wachsen mit zweistelligen Raten, vgl. Kratz (1995) und sind primär für die weit überdurchschnittliche Umsatz- und Eigenkapitalrendite des Unternehmens verantwortlich, vgl. EMIWA-Interview [D, B]. Zur Hinwendung zum Verkauf bildschirmgestützter Informationen bei Reuters vgl. Read (1992), S. 283ff.

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  90. Vgl. zu den Discount Broker in den USA und Deutschland im Vergleich Dahlhausen/Siebald (1995). Zu den Kosten der Benutzung von Discount Broker in Deutschland vgl. Lasch/Röder (1995). Zur Konkurrenz klassischer Broker-Dealer durch Discount-Broker in Deutschland vgl. Schütz (1995).

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  91. Grundsätzlich gilt, daß die Discount Broker max. 50% der Kommissionsgebühr vom klassischen Broker-Dealer verlangen, vgl. EMIWA-Interview [D, H/M]. Sogenannte Deep Discount Broker wie z.B. Share-Link in London, die über Internet in Kontakt mit ihren Kunden stehen, bieten die Transaktionen um wiederum nur ein 1/3 der normalen Discount Broker Gebühren an, vgl. ShareLink (1995).

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  92. Vgl. zu einer Klassifikation von Marktfragmentierungsformen aufgrund unterschiedlicher Orderinteraktionsregeln Kapitel 2.4.2.

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  93. Zu einer allgemeinen Systematisierung der Preisfeststellungssysteme vgl. Domowitz (1992), S. 308f. und Picot et al. (1995), S. 15f.

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  94. Vgl. Domowitz (1992), S. 309.

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  95. POSIT wird von der Investment Technology Group Inc. betrieben, die ein registrierter Broker-Dealer der NASD ist, vgl. SEC (1994), S. A IV-9.

    Google Scholar 

  96. Inzwischen werden auch Orders von nur einer Wertpapiergattung angenommen, vgl. SEC (1994), S. A IV-9.

    Google Scholar 

  97. Vgl. SEC (1994), S. A IV-9.

    Google Scholar 

  98. Ein Transakteur kann z.B. spezifizieren, daß er nur mit passiven Fondsmanagern handelt und nicht mit Broker-Dealer, die wegen ihres Kommissionsgeschäftes ein schlechtes Insiderrisiko darstellen.

    Google Scholar 

  99. Vgl. SEC (1994), S. V-l. Inzwischen bietet auch die Stuttgarter Börse eine best execution Garantie vgl. o.V. (1995b).

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  100. Vgl. zu der primären Prioritätsregel Kapitel 2.2.2.3.

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  101. Grossman (1992), S. 510, nennt dieses Marktsegment: „..a market where trades take place privately.“Diese verzögerte Markttransparenz ist für Market Maker des institutionellen Handels deswegen wichtig, weil sie im Gegensatz zu den Investoren versuchen, sich möglichst schnell wieder glattzustellen. Die anderen Handelsteilnehmer könnten bei einem Ankauf großer Orders antizipieren, daß der Market Maker rasch seinen Lagerbestand wieder abarbeiten will, wodurch er unter Preisdruck geraten könnte. Zur antipi-zierten Glattstellung und den davon ausgehenden Reaktionen des Marktes siehe Effekt 6) in Kapitel 2.3.4.

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  102. Vgl. Cheng/Madhavan (1994), S. 2f.

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  103. Vgl. EMIWA-Interview [USA, B].

    Google Scholar 

  104. Die ASX ist in den USA das einzige proprietäre Transaktionssystem, das eine Börsenzulassung von der SEC hat. Allerdings ist ASX nur als Börse registriert und nicht als solche reguliert, weil die SEC eine Ausnahmegenehmigung wegen „limited volume“zugestanden hat, vgl. SEC (1994), S. A IV lOf.

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  105. Vgl. EMIWA-Interview [D, H/M], [USA, B], [D, I].

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  106. Vgl. zu dem market impact Kapitel 2.3.2.

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  107. Bear/Maldonado-Bear (1994), S. 364 bezeichnen deshalb den Handel in London auch als „dark market“.

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  108. Vgl. hierzu und zur Organisation des Transaktionsprozesses der NYSE Hasbrouck et al. (1993).

    Google Scholar 

  109. Vgl. z.B. Peiseler (1990), S. 266.

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  110. Vgl. EMIWA-Interview [GB, B].

    Google Scholar 

  111. Eine solche Selektionsfunktion der Gegenpartei ermöglicht z.B. POSIT, vgl. Kapitel 3.4.3.2.

    Google Scholar 

  112. Damit heißt es noch nicht, daß eine Börse zwangsläufig die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ergreift, wie sie aufgrund der Intermediationsorganisation notwendig wären. Allerdings stellen die Sicherungsmechanismen eine prinzipiell wünschenswerte Maßnahme gegen opportunistische Handlungen dar. Ob sie dann in der Tat implementiert werden, ist ein Problem der Interessenorganisation einer Börse. Vgl. hierzu auch Kapitel 6.5.3.2.

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  113. Vgl. zu der Systematisierung der Orderintermediationsstufen Kapitel 3.2.

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  114. Die beiden Börsen liefern sich ein hartes Kopf an Kopf Rennen um die Neuentwicklung von Derivaten. Vgl. hierzu EMIWA-Interview [USA, B].

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  115. Vgl. hierzu Miller (1991), S. 7. So hatte 1980 der Anteil der US-Terminbörsen am Financial Futures Market 100% betragen und 1990 nur mehr 63%.

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  116. Vgl. hierzu z.B. Miller (1991), S. 6.

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  117. Vgl. zur Eröfmung der DTB und ihrer Organisation z.B. Rudolph (1992), S. 342ff.

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  118. Vgl. Franke/Hess (1995), S. 8. Allerdings unternahmen die deutschen Banken hierzu erhebliche Anstrengungen, um den Handel in Bund-Futures zu repatriieren, vgl. Rudolph (1992), S. 348.

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  119. Vgl. zu den jeweiligen Handelsorganisationen z.B. Franke/Hess (1995), S. 4ff und Shyy/Lee (1995), S. 87ff.

    Google Scholar 

  120. Vgl. Franke/Hess (1995), S. 31 f.

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  121. Vgl. zu den Unterschieden von Bildschirm- und Parketthandel z. B. Hansell (1989) und Massimb/Phelps (1994), S. 40ff.

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  122. Das Insiderrisiko sinkt beim nicht-anonymen Handel, weil ein Händler daran interessiert sein muß, eine gute Reputation als ehrlicher Händler zu besitzen. Verliert er diese Reputation, meiden ihn andere Händler als schlechtes Insiderrisiko, was für ihn höhere Transaktionskosten insbesondere beim Verkauf großer Orders zur Folge hat. Vgl. zum Insiderrisiko Kapitel 2.3.4.

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  123. Vgl. zur free-trading-option Kapitel 2.3.2.

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  124. Vgl. SEC (1994), S.AIV-2.

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  125. Vgl. z. B. Büß (1973), S. 90ff. zur Ermittlung der Wettbewerbsintensität eines Marktes.

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  126. Vgl. Shapiro (1993), S. 2.

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  127. Um Marktmacht ausüben zu können, muß ein Anbieter nicht Monopolist sein. Shepard sieht Marktmacht bereits bei einem Handelsanteil von 15% existent, bei einem Marktanteil von über 40–50% spricht er von starker Marktmacht und bei einem Marktanteil von mehr als 50% bis 90% von einer dominanten Stellung. Freilich gibt er zu, daß zur Einschätzung der tatsächlichen Marktmacht eines Anbieters die Nachfrageelastizität des relevanten Marktes bekannt sein muß, vgl. Shepard (1990), S. 62.

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  128. Die Daten stammen von Shapiro (1993), S.2.

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  129. Die Daten stammen von der SEC (1994), Exhibit 11.

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  130. Vgl. SEC (1994), Exhibit 11.

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  131. Vgl. Blume et al. (1993), S.221.

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  132. Vgl. EMIWA-Interview [USA, R].

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  133. Vgl. SEC (1994), Exhibit 12.

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  134. Vgl. Fisher (1995), S. 257.

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  135. Vgl. EMIWA-Interview [USA, B].

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  136. Vgl. Stoll (1995), S. 109 und SEC (1994), S. 7.

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  137. Vgl. Stoll (1995), S. 110, wobei zwischen den Kommissionskosten für die NYSE, die AMEX sowie den Regionalbörsen auf der einen Seite und dem NASDAQ-Markt auf der anderen Seite unterschieden wird.

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  138. Vgl. Stoll (1995), S. 115. Die market impact Kosten ermittelt Stoll aus den Handelsgewinnen der Börsenmitglieder.

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  139. Vgl. Stoll (1995), S. 109.

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  140. Vgl. Stoll (1995), S. 115. Eine Längsschnittstudie für die bid-ask spread Kosten exisitiert nicht. Die korrespondierenden Zahlen für den NASDAQ-Markt sind zum einen ein Rückgang der Kommissionskosten von 8,66 cents auf weniger als 7 cents und ein reduzierter market impact von 8,6 cents auf 7,32 cents, jeweils pro Aktie. Hier muß allerdings angeführt werden, daß die NASDAQ-Aktien im Gegensatz zu den nach Stoll’s Einteilung börsengehandelten Aktien Anfang der achtziger Jahre lediglich ein Drittel und Anfang der neunziger Jahre lediglich die Hälfte des durchschnittlichen Aktienwertes der Aktien, die an der NYSE und der AMEX gehandelt werden, betragen haben, vgl. Stoll (1995), S. 113.

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  141. Vgl. zu einer ausführlichen Diskussion dieser These Kapitel 4.2.2.

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  142. Vgl. SEC (1994), S. 1ff. Aktuellere Regulierungsmaßnahmen und Stellungnahmen hierzu finden sich auf einem Internet-Server, vgl. SEC (1995).

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  143. Vgl. zur Deregulierung durch den Securities Amendment Act von 1975 Kapitel 2.4.1. Durch diese Maßnahmen sollte Börsenwettbewerb propagiert werden, indem z.B. proprietäre Transaktionssysteme nicht als Börsen reguliert werden, oder proprietäre Transaktionssysteme zwar als Börse zugelassen werden, aber nicht die Regulierungslasten einer Börse aufgrund der limited volume Ausnahme tragen müssen.

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Röhrl, H. (1996). Wettbewerbliche Bereitstellung von Börsenleistungen. In: Börsenwettbewerb. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97731-1_3

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