Zusammenfassung
„Die Aktie, das klassische Instrument der Risikokapitalbeschaffung, erlebte in den letzten Jahren in Deutschland eine bemerkenswerte Renaissance, nachdem sie lange Zeit eher ein Schattendasein geführt hatte. Seit Mitte der achtziger Jahre haben inländische Aktiengesellschaften am heimischen Markt neues Eigenkapital von mehr als 100 Mrd DM aufgenommen; dies ist fast genauso viel wie in den 35 Jahren davor.“1)
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Literatur
o.V.: Zur Bedeutung der Aktie als Finanzierungsinstrument, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 43. Jg. (1991), H. 11 S. 22.
Vgl. o.V.: Ertragslage und Finanzierungsverhältnisse westdeutscher Unternehmen im Jahre 1993, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 46. Jg. (1994), Nr. 11, S. 29.
Vgl. o.V.: Der Aktienmarkt in der Bundesrepublik Deutschland und seine Entwicklungsmöglichkeiten, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 36. Jg. (1984), H. 4, S. 14 ff.
Vgl. o.V.: Aktie, a.a.O., S. 23.
Vgl Abb. 1 sowie Abb. 2.
Vgl. Schmitz, R.H.: Allgemein akzeptierte Regeln gefordert, in: BÖZ v. 8.7.1993, Nr. 127, S. 15.
Vgl. o.V.: Etwa 1500 bis 2000 Firmen gelten als geeignet für den Gang an die Börse, in: HB v. 10./11.12.1993, Nr. 239, S. 25; o.V.: Going Public-Grundsätze notwendig, in: BÖZ v. 8.7.1993, Nr. 127, S. 1.
Vgl. Schmitz, R.H.: a.a.O., S. 15 f.
Vgl. hierzu Abb. 3 und Abb. 4, die die Marktanteile der Banken im Goingpublic-Geschäft anhand des Emissionsvolumens bei Führungsmandaten aufzeigen. Die zunehmende Wettbewerbsintensität im Erstemissionsgeschäft wird insbesondere durch den Vergleich der Marktanteile in den Zeiträumen 1984 bis 1994 und 1987 bis 1994 deutlich.
Schmitz, R.H.: a.a.O., S. 16.
Vgl. Christians, F.W.: Emissionsgeschäft der Banken, in: HdF, hrsg. v. Buschgen, H.E., Stuttgart 1976, Sp. 300 f.
Vgl. Booz, R.M.: Vor der Tür zum Kapitalmarkt, in: FAZ v. 22.7.1993, Nr. 167, S. 9; Ott, G.L., Riggert, H.: Going-public: Nicht alle “Flops” sind echte Flops, in: BÖZ v. 27.8.1992, Nr. 164, S. 23.
Das going public einer KGaA, das aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einen eigenen Forschungsgegenstand darstellt, kann gemäß der Zielsetzung der vorliegenden Arbeit nicht näher untersucht werden. Ein entscheidendes Motiv der Gesellschafter eines Unternehmens, anstelle der Rechtsform der AG die der KGaA für den Gang an die Börse zu wählen, liegt in der Besonderheit der KGaA, die Kapitalsammelfunktion einer beschränkt (Kommanditisten) und einer unbeschränkt haftenden Gesellschaftergruppe (Komplementäre) mit den steuerlichen Vorteilen einer Personenhandelsgesellschaft zu verbinden. Darüber hinaus wird aber auch die persönliche Haftung der Komplementäre als imagebildender Faktor bewertet, der insbesondere für mittelständische, personalistisch geprägte Familiengesellschaften und Privatbanken nach einer Umwandlung einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor im Rahmen der Unternehmensfortführung darstellt. Vgl. Theisen, M.R.: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf dem Prüfstand, in: DBW, 49. Jg. (1989), H. 2, S. 150 ff. (S. 137–183) Neben der untergeordneten generellen Relevanz der Unternehmensform KGaA im Vergleich zur AG (Vgl. hierzu o.V.: Aktienmarkt, a.a.O., S. 13.) läßt sich anhand des geringen Anteils der börsennotierten KGaA an der Gesamtzahl der an der Börse neu eingeführten Gesellschaften - seit 1977 sind nur drei Erstemissionen in der Rechtsform der KGaA durchgeführt worden - darüber hinaus auch die bisher geringe Bedeutung der KGaA im Rahmen von going publics ableiten. Gründe sind hierfür insbesondere in der weitgehenden Beschränkung der Einflußmöglichkeiten der Aktionäre im Gegensatz zur AG sowie in der fehlenden Risikobereitschaft potentieller persönlich haftender Gesellschafter zu sehen. Denkbar ist jedoch, daß die Attraktivität der Rechtsform der KGaA für emissionsfähige Unternehmen bei einem erfolgreichen going public der Merck KGaA, Darmstadt, im Herbst 1995 steigt.
Unter außenstehenden Anlegern sollen potentielle Aktionäre verstanden werden, die nicht zum Kreis der Altgesellschafter des Unternehmens zählen.
Synonym zum Begriff “going public” werden die Termini “Gang an die Börse” sowie “Erstemission” verwendet.
Vgl. Zehnder, H.-P.: Die Umgestaltung einer privaten Aktiengesellschaft in eine Publikumsaktiengesellschaft, Diss., Winterthur 1981, S. 1 ff. Zehnder unterscheidet auch echte und unechte Publikumsaktiengesellschaften insbesondere anhand des Kriteriums der Streuung der Aktien. Sind alle Aktien weit gestreut, so handelt es sich um eine echte Publikums-AG, verbleibt jedoch ein Teil der Aktien analog einer privaten Aktiengesellschaft weiterhin im Besitz von “Familienaktionären”, so spricht er von einer unechten Publikums-AG. In der vorliegenden Arbeit soll dieser Unterscheidung nicht gefolgt werden, und ebensowenig werden die Publikumsaktiengesellschaften in die Betrachtung einbezogen, deren Anteile nur außerbörslich gehandelt werden.
Vgl. Büschgen, H.E.: Bankbetriebslehre 4. Aufl., Wiesbaden 1993, S. 742.
Vgl. Meffert, H.: Marketing, 7. Aufl., Wiesbaden 1991, S. 31.
Vgl. Keine, F.-M.: Die Risikoposition eines Kreditinstituts, Wiesbaden 1986, S. 53 f., sowie die dort angegebene Literatur.
Vgl. Büschgen, H.E.: Bankbetriebslehre (1993), a.a.O., S. 741 f.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Carls, A. (1996). Einleitung. In: Das Going-public-Geschäft deutscher Banken. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97722-9_1
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