Zusammenfassung
Diskriminieren heißt Unterscheidungen treffen und sie bewerten. Jede Unterscheidung, wie die zwischen ‚oben‘ und ‚unten‘, ‚innen‘ und ‚außen‘ oder ‚aktiv‘ und ‚passiv‘, führt eine leichte Asymmetrie mit sich, weil — kontextabhängig und kontingent — eine Seite der Unterscheidung gegenüber der anderen bevorzugt wird. In der Philosophie und der Erkenntnistheorie werden ‚Unterscheiden‘ und ‚Bezeichnen‘ als Grundoperationen behandelt, die bei der Beobachtung der ‚Welt‘ unverzichtbar sind. Ein Beobachter muß mit der Unterscheidung beginnen, was er beobachten will und was nicht. Die Asymmetrie in den Unterscheidungen rührt logisch daher, daß in der Anfangsunterscheidung von ‚A‘ und ‚Nicht-A‘ der positive Wert bezeichnet wird, die andere Seite der Unterscheidung aber als Reflexionswert fungiert und als Negation vorläufig unbezeichnet bleibt1. Festgestellt wird eine Differenz, wobei der positive Wert den Maßstab für die Abweichung liefert.
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Literatur
Zur Frage der Asymmetrie von Unterscheidungen vgl. Luhmann 1996a.
Sinnfällig wird diese Sichtweise des Bildungssystems in der Diskussion um Bildungsgutscheine (Voucher), die zuerst in Kalifornien/USA geführt wurde, aber trotz mehrfacher Anläufe in Referenden bislang nicht realisiert wurde (vgl. Weiß 2000, S. 45).
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© 2002 Leske + Budrich, Opladen
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Gomolla, M., Radtke, FO. (2002). Einleitung. In: Institutionelle Diskriminierung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97400-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97400-6_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1987-5
Online ISBN: 978-3-322-97400-6
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