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Vorgehensweise bei der Entwicklung und Einführung eines durchgängigen Entgeltsystems

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Entgeltdifferenzierung in logistischen Bereichen
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Zusammenfassung

Grundlage der in Bild 4.1 dargestellten und im folgenden beschriebenen Vorgehensweise ist das Vier-Phasen-Modell (vgl. Kap. 3.4). Die Untergliederung der Projektphasen in Vorgehensstufen und die weitere Aufschlüsselung in Vorgehensschritte spiegelt die Bedeutung wider, die ihnen bei der Entwicklung und Einführung eines durchgängigen Entgeltsystems in Makrostrukturen vor allem in der Distributionslogistik, z. B. Warenverteilzentren, zukommt. Da in diesen betriebswirtschaftlich abgeschlossenen Organisationseinheiten eigenständige Dienstleistungen erbracht werden, stellen sie keine der Fertigung nachgelagerten Unternehmensbereiche, sondern selbständig agierende Unternehmenseinheiten1 dar. Um die festgestellten Defizite bisheriger Vorgehensweisen zu vermeiden, werden nicht nur die Interdependenzen in Makrostrukturen berücksichtigt, sondern es wird auch der Dynamik von Organisationsstrukturen und folgenden grundlegenden Anforderungen Rechnung getragen:

  • Es soll ein Entgeltsystem entwickelt werden, in das alle Mitarbeiter einer betriebswirtschaftlich abgeschlossenen Unternehmenseinheit (Makrostruktur) eingebunden sind (durchgängiges Entgeltsystem).

  • Der gesetzliche Rahmen markiert die Grenze des gestalterischen Spielraumes. Daher sind (Haus-)Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen grundsätzlich (in Verhandlungen) veränderbar.

  • Das Entgeltsystem soll mit den Zielen und Maximen neuer Arbeitsorganisationsformen konform gehen.

  • Das Entgeltsystem soll im Sinne eines systemischen Denkens die Selbst­stabilisierung der Makrostruktur durch Regelkreise mit “negativer Rückkoppelung” /VESTER 90, S. 61/ unterstützen.

  • Die Wettbewerbssituation des Unternehmens bzw. der am Markt operierenden Unternehmenseinheit soll verbessert werden (Gesamtoptimum anstreben).

  • Das Entgeltsystem soll gewährleisten, daß ein Optimum für das gesamte Unternehmen erreicht wird, wenn alle Unternehmenseinheiten dem vom Entgeltsystem bewerteten Optimalzustand erreichen. Das heißt, ein Optimum in einer Unternehmenseinheit darf nicht zu Lasten einer anderen Unternehmenseinheit oder des gesamten Unternehmens erreicht werden.

  • Der Erfolg des Unternehmens bzw. der am Markt operierenden Unternehmenseinheit ist bei der Entgeltfindung von hoher Bedeutung.

  • Das Entgeltsystem soll nicht nur auf die Optimierung nur eines Parameters (z. B. die Menge) ausgerichtet sein, sondern aufgrund eines umfassenden Leistungsverständnisses eine größere Anzahl von Parametern berücksichtigen.

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Literatur

  1. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Profit Center oder um eigenständige Unternehmen.

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  2. Geregelt ist das in BetrVG § 87 vom 15. Januar 1972 (BGBl. I S. 13): “10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung. 11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren.”

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  3. Kreativitätstechniken umfassen Methoden zur Ideen- bzw. Lösungsfindung und deren Bewertung /vgl. u. a. BUGDAHL 90; ROSENSTIEL 87, S. 293 ff..

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  4. Ein methodisches Vorgehen im Rahmen eines Zielkostenmanagements wird beispielsweise von HORVATH /92, S. 142 ff./ beschrieben.

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  5. Aufgaben und Tätigkeiten einschließlich der Verantwortung der Mitarbeiter.

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  6. Einsatz-bzw. Aufgaben-, Tätigkeits-und Verantwortungsbereiche von Mitarbeitern, z. B. Warenausgang oder Instandhaltung. Diese Funktionsbereiche sind in neuen Arbeitsorganisations¬formen im allgemeinen mit den Verantwortungsbereichen der Gruppen identisch.

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  7. Anreize ergeben sich z. B. aus dem Lohnrahmenabkommen der Eisen-, Metall-und Elektro¬industrie Nordrhein-Westfalen (§ 2 Ziff. 4) von 1975: “Werden Arbeitnehmern Arbeiten übertra¬gen, die unterschiedlichen Lohngruppen zuzuordnen sind, so gilt für sie die Lohngruppe, die den überwiegenden Arbeiten entspricht ( Stammlohngruppe). [...] Bei Arbeitnehmern, die im Leistungslohn arbeiten, werden Arbeiten höherer Lohngruppen als der Stammlohngruppe nach der höheren Lohngruppe entlohnt. Arbeiten niedrigerer Lohngruppen als der Stammlohngruppe werden nach der der Stammlohngruppe nächst niedrigeren Lohngruppe abgerechnet.”

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  8. In § 6 des Lohn-und Gehaltsrahmentarifvertrag I (LGRTV I) der Metallindustrie in Nord¬württemberg/Nordbaden von 1988 wird beispielsweise ein “Aufgabenbereich”, der bei der Bewer¬tung zugrundegelegt wird, wie folgt definiert: “Ein Aufgabenbereich liegt dann vor, wenn nicht genau vorhersehbar ist, wann, wie lange und in welchem Umfang im Rahmen des betriebs-oder arbeitsorganisatorisch festgelegten Umfangs die einzelnen unterschiedlichen Anforderungen der übertragenen Aufgaben auftreten.” Auf diese Weise wird die in einem Aufgabenbereich verwertbare Qualifikation aus der Summe der Anforderungen abgeleitet.

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  9. Qualifikationsleerkosten sind “Lohnkosten, die für vorhandene und potentiell nutzbare, aber in der Betrachtungssituation tatsächlich nicht abgeforderte Qualifikationsteile verrechnet werden”

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  10. Wird beispielsweise das Zusatzentgelt im Funktionsbereich “Zentrale Instandhaltung” an der Anzahl der Instandsetzungsmaßnahmen bemessen, so schadies bei den Mitarbeitern ein Interesse an häufigen Ausfällen von Betriebsmitteln. Auswirkungen hat dies u. a. auf Zusatz

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  11. Die Abhängigkeit zwischen Warenverteilung und Warenausgang wird berücksichtigt, indem z. B. der Ausstoß und die Termintreue der Warenverteilung am Ausstoß und der Termintreue des Wa¬renausgangs bemessen wird. Auf diese Weise tragen die Verursacher von Kommissionierfehlern, die aufgrund erforderlicher Nachkommissionierungen zu Verzögerungen bei der Auslieferung bzw. zu einem geringeren Ausstoß führen, die Verantwortung für ein schlechteres Ergebnis.

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  12. Dieses Phänomen kann häufig bei der Entgeltfindung nach dem Grundsatz Akkord festgestellt werden. Die Beschäftigten finden sehr schnell heraus, wie sie die Ermittlung der Vorgabezeit beeinflussen bzw. deren Herabsetzung verhindern können. Beispielsweise werden nur noch Ver¬dienstgrade von maximal 130 % erreicht und Verbesserungsvorschläge nicht mehr eingereicht, da bei höheren Mengenleistungen oder durch die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen langfristig keine Erhöhung, sondern unter Umständen sogar eine Verringerung des individuellen. Arbeitsentgelts zu erwarten ist.

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© 1995 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Wagner, U. (1995). Vorgehensweise bei der Entwicklung und Einführung eines durchgängigen Entgeltsystems. In: Entgeltdifferenzierung in logistischen Bereichen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93488-8_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93488-8_4

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag

  • Print ISBN: 978-3-8244-6232-2

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