Zusammenfassung
Zentrale Frage dieser Arbeit ist es gemäß Abschnitt 1.2, ob die Transformation von Investitionsgütern zu periodischer Faktorleistung selbst erbracht oder aber ausgelagert werden sollte. Für eine gegebene Anbieter-Kunden-Situation heißt dies, daß eine ökonomische Analyse erfolgen muß, um zu ermitteln, welcher Partner diese Transformationsfunktion wirtschaftlicher erfüllen kann. Abhängig von deren Ergebnis sollten dann Leistungsgeber (Anbieter) und Leistungsnehmer (Kunde) sich auf die entsprechende Marktleistung verständigen: Soll die Transformation vom Kunden vorgenommen werden, so wird sinnvollerweise das Investionsgut vom Anbieter an diesen verkauft. Kann stattdessen jedoch der Anbieter die Transformation wirtschaftlicher erfüllen, so wird letztlich die periodische Faktorleistung an den Kunden abgesetzt. Die genannte ökonomische Analyse resultiert in einfachen Fällen, in denen der Leistungsnehmer Investitionsgut bzw. Nutzungsleistung isoliert beschafft, in Kauf-LeasingEntscheidungen1. In komplexeren Fällen (wenn die Nutzungsleistung Bestandteil eines umfassenderen Leistungsbündels sein soll) stellt das Ergebnis der Analyse eine von mehreren Facetten dar, die die Entscheidung über den Handel dieses Leistungsbündels beeinflussen — so z.B. die finanziell-steuerlichen Aspekte der Nutzung von Rechnersystemen für die Beurteilung eines IT-Outsourcingvertrages.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
t Ein analoges, auf Leasing (i.e.S.) begrenztes Modell findet sich in Satzger [ 1997b, S. 3ff.].
Wir gehen davon aus, daß sich Anbieter und Kunde in einer permanenten Gewinnsituation befinden, so daß Aufwendungen auch zu Steuerersparnissen in der gleichen Periode führen. Damit spielen Erklärungen für das Auftreten von Leasingverträgen, die auf „tax exhaustion“ des Leasingnehmers abstellen (vgl. Franks/Hodges [1987, S. 989]), im vorliegenden Fall keine Rolle.
Vgl. WilUBuhl/Weinhardt [ 1993, S. 933ff.].
I Vgl. zu diesem Phänomen auch Satzger [ 1995, S. 568ff.].
Mit s:=sq s,, und b:=bam b,r. Dieser Spezialfall - weiter eingeschränkt auf lineare Abschreibungsverfahren - entspricht den Ergebnissen in Buhl [1989, S. 422f.].
Im deutschen Handels-bzw. Steuerrecht ist durchaus umstritten, ob im Falle der Nutzungsüberlassung von Software der Nutzer ein „Nutzungsrecht” zu aktivieren hat. Im Unterschied zu laufenden Zahlungen dürfte bei Einmalzahlungen i.d.R. ein schwebendes Geschäft zu verneinen sein, und mithin eine Aktivierung in Betracht kommen (vgl. z.B. Stapperfend [1991, S. 111ff.1, Buhl [ 1994, S. 916]). Ob die hier unterstellte linearisierte Aufwandsverrechnung des Nutzungsentgeltes jedoch infolge einer Abschreibung des Wirtschaftsgutes „Nutzungsrecht“ erfolgt oder aufgrund einer periodengerechten Abgrenzung des Nutzungsentgeltes, ist hier allerdings unerheblich.
Vgl. Bender [1996, S. 27]. Ein Einschränkung auf von Tacke [1993, S. 8] als „produktgerecht“ bezeichnete Finanzierungen wird damit nicht vorgenommen.
Man beachte, daß der Intermediär einen über die Gesamtperiode einen Totalgewinn in Höhe von 25 TDM (Erträge von 945 TDM gegenüber Aufwendungen von 920 TDM) erwirtschaftet. Zur Bestimmung des Totalgewinns nach dt. Recht vgl. z.B. Theisen [1988, S. 42ff.], Pferdmenges [1990, S. 702ff.] oder SchulzeOsterloh [ 1995, S. 198].
Es wird wiederum deutlich, daß der Gesamtvorteil mit der Vorteilsverteilung schwankt (vgl. Abbildung 6–3).
Dies würde bedeuten, daß der Intermediär das Investitionsgut zu 1044 TDM vom Hersteller kauft und gegen eine Einmalzahlung von 948 TDM an den Kunden verleast. Unter Berücksichtigung des Restwertes ergibt sich wiederum ein (wenn auch nur geringer) Gewinn über die Gesamtperiode.
Vgl. die Barwerte der Partner für die einzelnen Vertragsvarianten in Abschnitt 4.2 und 6.1.1.
Aus den ersten beiden Fällen der Tabelle lassen sich die Ergebnisse des Abschnitts 6.1.2.1 als Spezialfall entnehmen.
Wie in Beispiel 4-la ist die Basis die durch E = 940 TDM festgelegte Vorteilsverteilung im 2-Parteien-Fall. Vgl. Fußnote 2 auf Seite 161.
I Vgl. z.B. Jacobs [1995, S. 703ff.] oder - zur praktischen Umsetzung - Weiss [ 1997, S. 256ff.].
Es sei darauf hingewiesen, daß konzerninternes Leasing oftmals eine günstigere Alternative darstellt. Vgl. SatzgerBuhl [ 1997, S. 1015ff.].
Zur zukünftigen Bedeutung von „information broking“ vgl. z.B. Ballauf [1996, S. 61].
Vgl. Satzger [1997c, S. 4ff.]. Dies könnte z.B. im Rahmen einer virtuellen Unternehmung angeboten werden, vgl. z.B. Martin [1996, S. 55].
Man beachte auch die unterschiedliche Verwendung des Systemintegrations-Begriffs in Marktanalysen, so z.B. o.V. [19966, S. 10], o.V. [1997a, S. 9] oder o.V. [ 1997f, S. 10].
Vgl. z.B. auch Page/Siemplenski [1983, S. 89ff.], Diller [1992, S. 1126], Hungenberg/Meffert [ 1995, S. 462], Heinz [1996, S. lff.] oder o. V. [1997a, S. 9].
Knolmayer [ 1997, S. 100f.] unterscheidet hier terminologisch ziwschen einem „best-of-breed“- und einem one stop shopping”-Ansatz
Die folgende Darstellung basiert auf Ansätzen, die in Satzger [ 1997c, S. 1ff.] vorgestellt wurden.
Sie stellen damit im Sinne des deutschen Steuerrechtes Wirtschaftsgüter dar. Vgl. z.B. Knobbe-Keuk [1993, S. 6ff.] oder Wöhe/Bieg [ 1995, S. 34f.l.
So muß z.B. in der Hersteller-Intermediär-Beziehung in Abschnitt 6.1 ein Verkaufspreis V nicht mehr notwendigerweise höher sein als der Preis P bei direktem Verkauf an den Kunden, um den Hersteller (unter Berücksichtigung des „added value“) besser zu stellen. Vgl. hierzu auch Satzger [1997b, S. 22].
Vgl. die ausführliche Herleitung in Buhl/Erhard [ 1991, S. 1356ff.].
Wir beschränken uns hier auf den praktisch bedeutsamen Fall konvexer Verschiebungszinssatzfunktionen der Vertragspartner mit maximal einem Schnittpunkt. Für weitergehende Betrachtungen vgl. Buhl/Erhard [ 1991, S. 1370ff.].
Vgl. z.B. Smith/Wakeman [1985, S. 904], Roser [1990, S. 393], Schneider [1992, S. 697], Jacobs [1995, S. 784ff.] oder Bender [ 1996, S. 20].
Vgl. Miller/Upton [ 1976, S. 775]: „Lease payments are deductible in full, whereas owners can deduct only the machine’s depreciation plus the part of the capital costs represented by interest payments“.
Auch Leasingverträge (i.e.S.) als Verträge „sui generis“ entstanden durch den Wunsch der Vertragspartner, ein mietähnliches Verhältnis über eine unkündbare Grundmietzeit zu vereinbaren. Vgl. auch Tacke [1993, S. 12ff.).
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Satzger, G. (1999). Vorteilhaftigkeit kapitalintensiver Leistungsangebote. In: Kapitalintensive Leistungen im globalen Wettbewerb. Neue betriebswirtschaftliche Forschung, vol 255. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93420-8_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93420-8_4
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-9007-3
Online ISBN: 978-3-322-93420-8
eBook Packages: Springer Book Archive