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Part of the book series: Neue betriebswirtschaftliche Forschung ((NBF,volume 255))

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Zusammenfassung

Die seit Jahren anhaltende Diskussion um den Standort Deutschland hat erkennen lassen, daß die langfristigen Chancen der deutschen Wirtschaft und mittelbar damit auch der Gesellschaft nicht vornehmlich in einer Senkung der Lohnkosten liegen können1, sondern vielmehr in der Wahrnehmung sowie im konsequenten Ausbau des Innovations- und Kreativitätspotentials zu suchen sind — wie auch vom Bundespräsidenten in seiner vielbeachteten Berliner Rede vom 26.4.97 konstatiert wurde: „Die mentale und die intellektuelle Verfassung des Standorts Deutschland ist heute schon wichtiger als der Rang des Finanzstandorts oder die Höhe der Lohnnebenkosten. Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal“2. Aufgrund des im internationalen Vergleich (immer noch) hohen Ausbildungsstandes wird ein Wettbewerbsvorteil des Standortes Deutschland damit vor allem in Tätigkeitsbereichen begründet, in denen wirtschaftlicher Erfolg wesentlich an qualitativ hochwertige konzeptionelle und technische Fähigkeiten und Fertigkeiten geknüpft ist.

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Literatur

  1. Zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Dienstleistungsbegriff vgl. später Abschnitt 2.1.1.

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  2. Vgl. die Bezeichnung acquiring the services of capital goods…“ bei Miller/Upton [1976, S. 761].

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  3. Helmschrott [ 1997, S. 6]. Als Leasingquote wird der Anteil der Leasinginvestionen an den vergleichbaren gesamtwirtschaftlichen Investitionen, hier den Ausrüstungsinvestitionen, bezeichnet.

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  4. Zu beobachten ist u.a. auch eine Zunahme steuersparender Leasingfonds, die 1997 ca. 12% der gesamten Neuinvestitionen der Anlagenvermietung ausmachten (o.V. [1997j, S. 33]). Vgl. hierzu auch GondertlSchimmelschmidt [ 1996, S. 1743ff.].

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  5. Ifo Institut [ 1997, S. 7]. Dabei sind kurzfristige Vermietungen („Renting“), wie z.B. von Kraftfahrzeugen, noch gar nicht enthalten. Die dort enthaltenen Daten zur Immobilienvermietung sind insofern nur bedingt aussagekräftig, als sie sich nur auf einen bestimmten Anbieterkreis beschränken und z.B. wichtige Anbieter wie Immobilienfonds etc. nicht miteinbeziehen.

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  6. Dort betrug z.B. das inflationsbereinigte Wachstum der Neuinvestitionen in vermietete Mobilien 1996 jeweils 81% (Irland), 29% (Dänemark) bzw. 18% (Großbritannien); interessant sind auch die exorbitanten, allerdings auf sehr geringer Basis erzielten, Wachstumszahlen für osteuropäische Staaten, so z.B. 374% in Rußland, 84% in Ungarn, 77% in Polen oder 41% in der Tschechischen Republik. Vgl. Leaseurope [ 1997, S. 71].

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  7. Eine detaillierte Diskussion folgt im Abschnitt 2.3.

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  8. Vgl. Franck et al. [ 1997, S. 103f.]. Der ursprünglich aus der Schifffahrt und im weiteren Sinn aus dem Transportmittelbereich entlehnte Begriff der Flotte ist hier m.E. nicht mehr sonderlich zutreffend, jedoch in der Literatur verbreitet. Vgl. z.B. auch Schnitzler [1997, S. 94]. im Kraftfahrzeugbereichs, Kunden auch mit extrem kurzen Vertragslaufzeiten oder bieten Hersteller in dynamischen Märkten die Nutzung von Technologien anstelle von Produkten an - wie beispielsweise SNI den „timeless PC“ z.

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  9. Vgl. z.B. den Markterfolg der deutschen Autovermietung Sixt. Vgl. Schnitzler [ 1997, S. 92ff.1.

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  10. Der Hersteller stellt dabei gegen eine feste Gebühr jeweils Geräte zur Verfügung, die einer von mehreren ständig fortgeschriebenen und am gegenwärtigen Stand der Technik orientierten Leistungsstufen entsprechen. Zur Zeit befindet sich dieses Modell in einer Erprobungsphase in Großbritannien. Vgl. o.V. [ 1997g, S. 7].

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  11. Ifo Institut [1997, 7f.].

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  12. Vgl. z.B. Satzger/Buhl [ 1997, S. 1006f.] sowie die dort angeführte Literatur.

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  13. Dies muß nicht notwendigerweise der Fall sein: so könnte ein Kunde z.B. bei der langfristigen Auslagerung seiner Informationsfunktion an einen IT-Hersteller auf dessen Größe und/oder Haftungskapital Wert legen. Aber auch das Gegenteil ist denkbar: derselbe Kunde ist möglicherweise daran interessiert, selbst eine (Minderheits-)Beteiligung an der anbietenden Einheit zu halten, so daß er eine Konzernstruktur des Anbieters vorzöge.

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  14. Die folgende Modellanalyse beruht auf den Ausführungen in Satzger/Buhl [ 1997; S. 1008ff.].

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  15. Wir unterstellen, daß im Rahmen dieses Partialmodells die Ausschüttung der Tochter an die Muttergesellschaft jeweils um den vollen Cash-Flow der Periode verändert wird. Eine Wiederanlage erfolgt also au-schließlich in der Muttergesellschaft. Wird nur der im Rahmen des Partialmodells erwirtschaftete Gewinn jeweils voll ausgeschüttet, so müßte eine ggf. vom Kalkulationszinssatz der Mutter abweichende Anlage der erwirtschafteten Abschreibungsgegenwerte bis zur Auflösung der Beteiligung (bzw. dem Ende des Planungshorizontes) berücksichtigt werden.

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  16. Dieser Barwert errechnet sich aus den Periodenerlösen er, t=1(1)T, sowie aus dem Nach-Steuer

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  17. Der besseren Lesbarkeit zuliebe sprechen wir im folgenden generell von Abschreibungen. Präziser wäre - wie in Annahme (A2) gewählt - die Bezeichnung als „steuermindernde Anteile der Anschaffungs-und Herstellungskosten“: Sowohl ein positiver Restbuchwert bei der Verwertung in t = T als auch eine ggf. sofortige Steuerwirksamkeit (b,„= 1, vgl. Fußnote 1 auf Seite 107) schlagen hier ebenfalls zu Buche.

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  18. Vgl. Wöhe [1996, S.432ff.]. Es sei angemerkt, daß ein konzerninterner Verlustausgleich nur bei Vorliegen einer entsprechenden Organschaft vorgenommen werden kann (vgl. Rose [1995, S. 224ff.1 oder Wöhe [1988, S. 219ff.]). Die Tochtergesellschaft könnte anderenfalls lediglich ihren Verlust auf die Folgejahre vortragen.

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  19. Bei einem Meßbetrag von 5% und einem Hebesatz von 300% resultiert - unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der GewESt vom Gewinn der Unternehmung - ein effektiver Gewerbeertragsteuersatz von 13,04%. Die gesamte Ertragsteuerbelastung der Unternehmung setzt sich somit aus der Körperschaftsteuersatz von 45%, dem Gewerbeertragsteuersatz von 13,04% sowie dem Körperschaftsteuereffekt der gewinnmindernden Gewerbeertragsteuer (45% von 13,04%) zusammen: dies ergibt 52,2%. Vgl. Abschnitt 3.3. 1. 1.

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  20. Eine gegenläufige Wirkung ginge von einer Senkung der Ertragsteuersätze aus.

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  21. Vgl. Baconnier [1994a, S. 83] oder Wesselbaum-Neugebauer [1994, S. 2001. Zum Abschreibungsverfahren vgl. auch Fußnote 1 auf Seite 133.

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  22. Im Fall linearer Raten und bei Vollamortisation des Transferpreises V im Leasingvertrag, ist das Kriterium i.d.R. erfüllt: Die Tilgungs-und Abschreibungsbeträge (inklusive eines eventuellen Restbuchwertes am Ende der Vertragslaufzeit) über die Laufzeit sind in der Summe identisch. Während jedoch die Tilgungsbeträge (innerhalb einer Annuität) über die Laufzeit streng monoton steigen, sinken die Abschreibungsbeträge bis t = T - 1 monoton. Damit ist auch der Tilgungsbarwert tendenziell kleiner als der Abschreibungsbarwert, sofern nicht ein substantieller Restbuchwert in T zu berücksichtigen ist. Vgl. z.B. CNEC [1997, o.S.].

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  23. Vgl. z.B. Schumann [ 1997, S. 117f.], Badura [1998, S. 11] oder Satzger [1998, S. lff.]. Zu generellen rechtlichen Problemen des elektronischen Handels vgl. auch o.V. [1996c, S. 58], Kilian [1997, S. 1004ff.] oder Ernst [1997, S. 1057ff.].

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  24. Nach einer Umfrage des britischen Marktforschungsunternehmens Xephon wollen bis zum Jahr 2002 über 50% der großen IT-Anwender weltweit Transaktionen über ihre Web-Seiten ermöglichen (o.V. [ 1997k, S. 28]). Für eine Analyse von Privatkunden im Finanzdienstleistungsbereich vgl. z.B. auch Eichhorn et al. [1997, S.410ff.].

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  25. Vgl. z.B. Wolpers [ 1997, S. 47] oder auch die jeweiligen WWW-Seiten der erwähnten Firmen unter den Adressen „. Allerdings hinken die tatsächlichen Erfolge den erwarteten noch weit hinterher: so beträgt z.B. die Marktkapitalisierung von CDNow 650 Mio. $, während der Umsatz 1997 nur bei 30,6 Mio. $ lag und zudem ein Verlust von 8,4 Mio. $ hingenommen werden mußte. Vgl. o. V. [1998c, S. 46].

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  26. Eine ähnliches Modell findet sich - eingeschränkt auf Leasingverträge - in Satzger [ 1998, S. 235ff.].

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  27. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, daß auch dies nicht notwendigerweise der Fall sein muß. In der Tat sind nationale Unterschiede der Abschreibungsschemata nicht nur auf verschiedene Methoden, sondern auch vielfach auf individuell unterschiedliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zurückzuführen. Vgl. Abschnitt 3.3.1.1.

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  28. Der Kunde sei durch die gleichen Steuer-und Zinssätze sowie identisches Abschreibungsschema wie die jeweilige Auslandstochter gekennzeichnet. Mit jedem Kunden werde jeweils diejenige Rate r, vereinbart, die diesem denselben Barwert verspricht wie ein alternativer Kauf.

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  29. Vgl. o.V. [ 1997d, S. 4]. Nach einer Studie des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) wird sich die Konzentration im Kfz-Zulieferbereich weiter fortsetzen. Bis zum Jahr 2010 wird mit einer Reduzierung auf nur noch 20 „Megalieferanten“ gerechnet (o.V. [1997i, S. 121 ).

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  30. Vgl. z.B. Lewellen et al. [ 1976, S. 794]: The basic question is easily posed: under what conditions can the market value of two firms, combined… exceed that of a single enterprise, given a fixed array of underlying production and investment activities?“.

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© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

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Satzger, G. (1999). Einleitung. In: Kapitalintensive Leistungen im globalen Wettbewerb. Neue betriebswirtschaftliche Forschung, vol 255. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93420-8_1

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  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag

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