Zusammenfassung
Den Gang an die Börse können nur Unternehmen gehen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien bestehen, wobei die KGaA die seltenere und etwas kompliziertere Konstruktion ist. Diese Rechtsformen liegen aber bei den meisten Börsenaspiranten nicht vor. Vor allem mittelständische Unternehmen bestehen traditionell in der Rechtsform einer Personengesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG), so daß ein Rechtsformwechsel erfolgen muß, bevor der Gang an die Börse realisiert werden kann. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben, so liegt zwar bereits eine Kapitalgesellschaft vor, deren Anteile aber nicht börsenfähig sind. Daher muß auch in diesen Fällen eine Umwandlung erfolgen. Nachfolgend werden zunächst die steuerlichen Aspekte vor der Börseneinführung erörtert. Hierzu zählen diejenigen steuerlichen Wirkungen, die sich aufgrund einer erforderlichen Umwandlung des für den Börsengang in Frage kommenden Unternehmens von der bisherigen, nicht börsenfähigen Rechtsform in die Aktiengesellschaft ergeben.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wilhelm, M., Kern, S. (1996). Steuerliche Aspekte vor und nach der Börseneinführung. In: Börseneinführung mit Erfolg. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93026-2_5
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-93027-9
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