Zusammenfassung
Der Progressionsvorbehalt ist im ยง 32 b EStG geregelt:
-
(1)
Hat ein unbeschrรคnkt Steuerpflichtiger
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1.
Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld. Schlechtwettergeld, Arbeitslosenhilfe oder
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2.
auslรคndische Einkรผnfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind, bezogen, so ist auf das nach ยง 32 a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden.
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1.
-
(2)
Der besondere Steuersatz nach Absatz 1 ist der Steuersatz, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer einbezogen werden:
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1.
im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die Betrรคge, die nach Abzug der bei Arbeitnehmern gewรถhnlich anfallenden gesetzlichen Abzรผge im Sinne des ยง 111 des Arbeitsfรถrderungsgesetzes die ausgezahlten Leistungen ergeben;
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2.
im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 die auslรคndischen Einkรผnfte, ausgenommen die darin enthaltenen auรerordentlichen Einkรผnfte.
-
1.
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ยฉ 1985 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig
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Sachtje, E., Grajewski, W. (1985). Progressionsvorbehalt. In: Steuerberechnung 1984 mit dem Epson HX-20. Anwendung von Mikrocomputern, vol 11. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91752-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91752-2_6
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-04350-6
Online ISBN: 978-3-322-91752-2
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