Zusammenfassung
Für Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten besteht in der Handelsbilanz keine Aktivierungspflicht; jedoch muß in der Steuerbilanz ein solches Recht stets dann bewertet werden, wenn es in künftigen Geschäftsjahren Nutzen abwirft. Die Werthöhe richtet sich nach den Erwerbskosten, also den gezahlten Patentgebühren, Anwaltshonoraren, Konstruktionskosten u.dgl., wobei wiederum der Grundsatz gilt, daß die eigene Leistung nicht aktivierungsfähig ist. Im Bilanzvergleich erhält man daher kaum Aufschlüsse. Man denke daran, daß z.B. vor zehn Jahren der Wert einer Taxikonzession in einer Großstadt zwischen zehn- und zwanzigtausend Mark schwankte, während auf Grund der behördlich niedrig gehaltenen Preise z. B. in Düsseldorf Anfang 1971 mehrere hundert Taxikonzessionen unausgenutzt waren.
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© 1972 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH Wiesbaden
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Zimmerer, C. (1972). Bilanzierungsfähige immaterielle Anlagegegenstände. In: Bilanzwahrheit. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91707-2_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91707-2_11
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-16505-1
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