Zusammenfassung
Schätzungstechnisch braucht sich eine Burg von einem Schloß (s. Beispiel BIII) nicht zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall kann man das Objekt praktisch als Neubau ansehen, so daß im Gegensatz zu der Modernisierung das ursprüngliche Baujahr und damit die Abschreibung in den Hintergrund treten. Eine Bauwertberechnung nach Raummeter- statt nach m2-Preisen erscheint wegen der dicken Außenmauern wenig sinnvoll. Weitere Beispiele für das völlige Außerachtlassen des ursprünglichen Baujahres wären der Ausbau einer alten Scheune zu einem Hotel oder der Umbau eines Kaufhauses von drei in vier Geschosse. In beiden Fällen bleibt praktisch nur eine gedachte Außenhaut übrig.
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© 1992 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Pohnert, F. (1992). Burg mit Wohnungen. In: Kreditwirtschaftliche Wertermittlungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90651-9_13
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Print ISBN: 978-3-409-49084-9
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