Zusammenfassung
Eine bedeutende, gleichermaßen permanente wie aktuelle Problematik in entwickelten Wirtschaftsordnungen stellt die Überwachung der Manager von Publikumsaktiengesellschaften dar. Dieser These liegt die Vermutung zugrunde, daß die Entscheidungsträger großer börsennotierter Kapitalgesellschaften ihre Verfügungsmacht über Unternehmensressourcen nicht primär im Interesse der Unternehmenseigner, sondern vielmehr im Hinblick auf die Verfolgung persönlicher Ziele einsetzen. Die Ursache des Problems liegt in der mit dem Übergang Deutschlands von der agrarwirtschaftlich geprägten Gesellschaft hin zur industrialisierten Volkswirtschaft institutionalisierten Trennung von Eigentum an Kapitalgesellschaften und Verfügungsmacht über die Leistungserstellungsfaktoren in diesen Unternehmen.1 Ausgehend von den früher vorherrschenden Eigentümerunternehmen, in denen alle unternehmerischen Aufgaben — wie die Kapitalbereitstellung, die Ressourcendisposition und die Haftung2 — von einem Einzelunternehmer erfüllt wurden, kam es im Zuge der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Restrukturierung des unternehmerischen Leistungserstellungsprozesses. Diese Veränderung wurde primär durch sich wandelnde Knappheitsrelationen bei den Ressourcen Kapital und Arbeit ausgelöst.3 Beschränkte Selbstfinanzierungsmöglichkeiten und zunehmende Aversion der Unternehmer gegenüber den aus der Geschäftspolitik resultierenden finanziellen Risiken machten vor dem Hintergrund eines gleichzeitig starken Anstiegs finanzkapitalintensiver Produktionsverfahren die Verbreiterung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen durch die Ausgabe von Anteilsscheinen erforderlich. Die durch technologischen Fortschritt induzierte dynamische Wirtschaftsentwicklung begründete darüber hinaus höhere Anforderungen an die Qualität des Humankapitals.
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Literatur
Im Rahmen der Arbeit werden die Termini Unternehmen und Unternehmung synonym verwendet.
Vgl. hierzu z. B. Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 12, und die dort aufgeführte Literatur.
Vgl. Picot: Beitrag, S. 177.
Vgl. Zechner: Managerverhalten, S. 182.
Vgl. Fama/Jensen: Separation, S. 301 f.
Marris: Theory, S. 1 ff., spricht in diesem Zusammenhang von der „disappearence of the entrepreneur“.
Vgl. hierzu bspw. Herkenroth: Konzernierungsprozesse, Kurth: Aktionärsschutz, und Röhrich: Übernahmeangebote.
Vgl. bspw. die Arbeiten von Krause: Übernahmeangebot, Kurth: Aktionärsschutz, Reul: Gleichbehandlung, Knoll: Übernahme, Beckmann: Übemahmeangebote, und Watter: Unternehmensübernahmen.
Zu nennen sind hier Arbeiten, die das Spannungsverhältnis von Markt und Regulierung zum Gegenstand haben, oder sich mit Fragen des Schutzes der Minderheitsaktionäre befassen. Vgl. hierzu die frühe Arbeit von Ridder-Aab: Aktiengesellschaft sowie insbesondere Flassak: Markt.
Vgl. Renner: Publikumsaktiengesellschaft, S. 1.
Siehe § 76 AktG.
Siehe § 111 AktG. Vgl. auch Semler: Leitung, S. 53 ff.
Siehe § 111 AktG und § 112 AktG.
Vgl. Schmidt: Grundformen, S. 199.
Vgl. Fama/Jensen: Separation, S. 312, und Fama/Jensen: Problems, S. 331.
Vgl. hierzu und zum folgenden z. B. Spremann: Investition, S. 675 ff., und Kallfass: Kapitalmarktkoordination, S. 21 ff. Zu den Vorteilen aus der Delegation der Verfügungsrechte an die Manager vgl. Decker: Betrachtung, S. 16.
Vgl. Decker: Betrachtung, S. 16.
Vgl. Schüller: Wirtschaftsordnung, S. 50 f.
Vgl. ähnlich Kallfass: Kapitalmarktkoordination, S. 21, und Schanz: Unternehmensverfassungen, S. 259.
Diese Diktion findet sich z. B. bei Adams: Übertragbarkeit, S. 243, und Weizsäcker: Markt, S. 31.
Diese Interpretation wird im Zusammenhang mit der Transaktionskostentheorie erneut aufgegriffen. Vgl. zur Faktorspezifität Williamson: Institutions, S. 85. Siehe auch Alchian: Specificity, S. 39, der ebenfalls zwischen spezifischen und allgemeinen Inputfaktoren differenziert.
Vgl. die neoinstitutionenökonomisch geprägten Sichtweisen bei Adams: Markt, S. 338, und Jen-sen/Meckling: Theory, S. 310.
Vgl. Neus: Korreferat, S. 26.
Vgl. Welge: Unternehmensfuhrung, S. 16.
Vgl. zum Zielsystem und zur -hierarchie Büschgen: Grundlagen, S. 139 ff. Bei der Aufstellung und Ausgestaltung eines Zielsystems ist darauf zu achten, daß die Ziele den Anforderungen der Realisierbarkeit und Operationalität genügen, um in eindeutig nachvollziehbare und kontrollierbare Erfolgsgrößen transformiert werden zu können.
Vgl. Gerum: Unternehmensverfassung, S. 33.
Plausibel erscheint eine derartige ausschließliche Orientierung an monetären Größen zumindest für jene Aktionäre, die nicht an einer Beteiligung am Unternehmen aus strategischen Gründen interessiert sind.
Vgl. Wagner: Runde, S. 476.
Vgl. Breuer: Marktwertmaximierung, S. 222.
Vgl. Speckbacher: Shareholder Value, S. 630. Je größer die Zeitpräferenz des Investors ist, desto weniger wird er bereit sein, Mittel in der Unternehmung zulasten seines gegenwärtigen Konsums anzulegen. Da die Zeitpräferenzen unter den Investoren unterschiedlich ausgestaltet sein werden, können unter den Investoren Konflikte auftreten.
Vgl. Ballwieser/Schmidt: Unternehmensverfassung, S. 656 ff., Wilhelm: Marktwertmaximierung, S. 523 ff., und Franke/Hax: Finanzwirtschaft, S. 322 ff.
Vgl. Breuer: Marktwertmaximierung, S. 222, Stehle: Kapitalkosten, Sp. 1111, und Bott/Schleef: Transparenz, S. 330. Es gilt, daß der Marktwert der Finanzierungstitel und somit der Marktwert der Unternehmung im neoklassischen Konstrukt abhängig ist von der Investitionspolitik der Gesellschaft. Die Finanzierungsweise ist demgegenüber für den Wert des Unternehmen irrelevant. Vgl. hierzu Modigliani/Miller: Capital, S. 261 ff. Unter nicht vollkommenen Bedingungen hat demgegenüber die Finanzierungsweise Einfluß auf den Marktwert, z. B. weil im deutschen Steuerrecht Eigenkapital gegenüber Fremdkapital steuerlich benachteiligt wird.
Hierbei wird von der Möglichkeit abstrahiert, daß die Opportunitätsverzinsung unter den Aktionären variieren kann. Vgl. hierzu Schmidt/Terberger: Grundzüge, S. 119 ff.
Vgl. hierzu auch Schneider: Märkte, S. 46, und Fama/Jensen: Forms, S. 102.
Vgl. Fama/Jensen: Forms, S. 102.
Vgl. auch Rudolph: Bedeutung, S. 277. Wilhelm: Marktwertmaximierung, S. 516 ff., hat das Separationstheorem von Fisher auf Risikosituationen übertragen.
Vgl. zu diesen Bedingungen Laux: Risikoteilung, S. 221 f., und Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 151.
Vgl. Breuer: Markwertmaximierung, S. 224. Formal bedeutet dies, daß Zahlungsströme des marktwertmaximalen Kapitalbudgets nicht als Linearkombinationen bereits bestehender Zahlungsströme reproduzierbar sind. Vgl. Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 151 ff., und Wilhelm: Marktwertmaximierung, S. 529.
Vgl. Wilhelm: Spurensuche, S. 176 f., Rudolph: Bedeutung, S. 276, und Breuer: Finanzierungstheorie, S. 45.
So darf das Finanzierungsprogramm z. B. keinen Einfluß auf die Rendite des Marktportfolios besitzen.
Bei spezifischen, nicht handelbaren Vertragsgegenständen, die im Falle des Fehlschiagens des Kontrakts erhebliche Wechselkosten für die Suche und die Substituierung des Kooperationspartners generieren, unterliegt der schwächere Vertragspartner in Höhe dieser „switching costs“der Ausbeutung. Vgl. auch Speckbacher: Standpunkt, S. 348.
Vgl. Spremann: Investition, S. 483, Speckbacher: Shareholder Value, S. 631, und Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 150 ff.
Bspw. könnten die Eigentümer die Realisierung sehr riskanter Investitionsprojekte forcieren, die die Aus-fallwahrscheinlichkeit des Fremdkapitals erhöhen, gleichzeitig bei positivem Verlauf den Aktionären eine höhere Rendite versprechen, während die Gläubiger lediglich ihre vereinbarte Verzinsung erhalten.
Vgl. Stehle: Kapitalkosten, Sp. 1113, und Breuer: Marktwertmaximierung, S. 226.
Vgl. Hill: Shareholder, S. 412 f., und Stehle: Kapitalkosten, Sp. 1120.
Vgl. Spremann: Investition, S. 483.
Vgl. Eischen: Rechtsnormen, S. 227.
Vgl. Ballwieser/Schmidt: Unternehmensverfassung, S. 675. Die Praktikabilität in Form von Befragungen unter den Aktionären erscheint problematisch, weil viele Aktionäre einer bestimmten Entscheidung und deren Konsequenzen, die sie infolge mangelnder Fachkenntnis kaum beurteilen können, selten ad hoc einen präzisen Nutzen zuordnen können. Allein aufgrund der erheblichen Transaktionskosten für die Identifikation der Aktionäre und die Kontaktaufnahme erscheint diese Alternative ungeeignet. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie aus der Vielzahl der Meinungen eine konfliktlösende Strategie für die Geschäftspolitik formuliert werden kann.
Vgl. Frey: Wahlverfahren, S. 497 f.
Vgl. Flassak: Markt, S. 67.
Vgl. Drukarczyk: Theorie, S. 44, Hahn: Übernahme, S. 27, und die dort aufgeführte Literatur.
Nach Cornell/Shapiro: Stakeholders, S. 6, sind implizite Ansprüche solche, that „… are too nebulous and state contigent to reduce to writing at a reasonable cost.“Typische Bespiele für implizite Bestandteile von Verträgen finden sich in Arbeitskontrakten. In diesen sind zwar Urlaubs-, Lohnansprüche und Arbeitszeit fixiert, nicht aber Weiterbildungsmaßnahmen, Aufstiegschancen und die Arbeitsplatzsicherheit, die sich der Arbeitnehmer erhofft. Ein anderes Beispiel sind Anschlußaufträge, die sich ein Lieferant erhofft.
Vgl. Cornell/Shapiro: Stakeholder, S. 7.
Vgl. Cornell/Shapiro: Stakeholder, S. 7. Kurzfristig kann zwar der Marktwert der Unternehmung zulasten der Halter impliziter Ansprüche durch Nichterfüllung der impliziten Verträge maximiert werden, langfristig werden sich aber die Vertragskonditionen für das Unternehmen verschlechtern. Vgl. hierzu Speckbacher: Standpunkt, S. 351.
Vgl. Spremann: Investition, S. 487.
Vgl. Knobling: Unternehmensverfassung, S. 31.
Der Terminus Neue Institutionenökonomik bzw. „New Institutional Economics“geht u. a. zurück auf Williamson: Markets, S. 1.
Koordination bedeutet in diesem Zusammenhang, wirtschaftliche Aktivitäten und Prozesse auf ein bestimmtes Ziel, das in der effizienten Allokation zu sehen ist, auszurichten. Vgl. hierzu Hax: Koordination, S. 9.
Vgl. Terberger: Ansätze, S. 23.
Vgl. Schmidt: Analysen, S. 248 ff.
Vgl. Terberger: Ansätze, S. 29, Richter: Sichtweisen, $. 573, Richter/Bindseil: Neue Institutionenökonomik, S. 132, Hax: Theorie, S. 56, Richter/ Furubotn: Institutionenökonomik, S. 2 ff, und Reuter: Institutionalismus, S. 8.
Vgl. Marris/Mueller: Corporation, S. 33.
Vgl. Richter/Bindseil: Institutionenökonomik, S. 320, und Schenk: Institutionenökonomie, S. 340 ff. Pi-cot/Dietl/Franck: Organisation, S. 54, begreifen Institutionen als sozial sanktionierbare Erwartungen, die sich auf Handlungen von Wirtschaftssubjekten beziehen.
Vgl. Richter/Furobotn: Institutionenökonomik, S. 7.
Vgl. Eisner: Institutionen, S. 5, und Schneider: Unnahbarkeit, S. 1238.
Die Neoklassische Theorie stellt ein grenzwertanalytisches Optimierungsverfahren zur effizienten Ressour-cenallokation dar. Das Unternehmen wird als funktionale Beziehung zwischen Input- und Outputfaktoren betrachtet, ohne auf die Besonderheiten der Abläufe und Strukturen innerhalb der Unternehmung einzugehen. Damit vernachlässigt die Theorie, daß sich die Anspruchsgruppen in Unternehmen im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen nicht neutral verhalten. Vgl. zur Neoklassik Henderson/Quandt: Theory, S. 71, Schoppe et al.: Theorie, S. 10 ff, Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 10 f., Tietzel: Ökonomie, S. 236, und Renner: Publikumsaktiengesellschaft, S. 8 ff.
Vgl. Terberger: Ansätze, S. 20.
Vgl. Schumpeter: Wesen, S. 90 f.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 311. Die Interpretation der Unternehmung als Netzwerk von Verträgen wurde von Alchian/Demsetz: Production, S. 783, eingeführt. Siehe auch Fama: Problems, S. 288.
Vgl. Eisner: Institutionen, S. 7, Richter: Sichtweisen, S. 580, und Reuter: Institutionalismus, S. 9.
Vgl. Williamson: Institutions, S. 23.
Vgl. Decker: Betrachtung, S. 6, und Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 9.
Vgl. Coase: Nature, S. 386 ff.
Vgl. Richter: Aspekte, S. 410 ff. Im Unterschied zur Verfügungsrechts lehre unterstellt die Transaktionskostentheorie ein gewisses Maß an kognitiver Inkompetenz, weil nur unvollständige Verträge formuliert werden. Vgl. zu den Unterschieden beider Theoriezweige Richter: Aspekte, S. 405 ff., Alewell: Arbeitsmärkte, S. 39 ff, Schenk: Institutionenökonomie, S. 363, und Williamson: Finance, S. 567 ff.
Vgl. Coase: Nature, S. 388.
Vgl. Coase: Nature, S. 390.
Vgl. Commons: Economics, S. 652, Picot/Dietl: Transaktionskostentheorie, S. 178, und Tietzel: Ökonomie, S. 211.
Ähnlich Picot: Transaktionskostenansatz, S. 269.
Vgl. Bössmann: Märkte, S. 107, Terberger: Ansätze, S. 126. Vgl. auch die Definitionen von De Alessi: Property Rights, S. 2, und Furubotn/Pejovich: Literature, S. 2.
Vgl. Bössmann: Probleme, S. 665.
Transaktionskosten werden in der Literatur nicht einheitlich definiert. Vgl. Picot: Transaktionskostenansatz, S. 270, Thiele: Institutionenökonomik, S. 994, Bössmann: Problem, S. 664, und Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 51 ff. Eine allgemeine begriffliche Abgrenzung von Transaktionen findet sich bei Williamson: Institutions, S. 1. Exemplarisch erwähnt sei die Definition von Arrow: Organization, S. 48, der Transaktionskosten grundlegend betrachtet als „costs of running the economic system…“.
Vgl. Bössmann: Unternehmungen, S. 669. Sie definiert einen Oberbegriff Koordinationskosten, der sich in Transaktionskosten als Kosten der marktlichen Koordination und Organisationskosten als Kosten der Koordination ökonomischer Tätigkeiten innerhalb der Unternehmung aufsplittet. Andere Autoren unterscheiden zwischen externen und internen Transaktionskosten. Vgl. hierzu Wegehenkel: Coase-Theorem, S. 7 ff.
Vgl. Fuchs: Transaktionskosten-Theorie, S. 63 ff.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland: Institutionenökonomik, S. 190.
Vgl. Coase: Nature, S. 394: „Naturally, a point must be reached, where the costs of organizing an transaction within a firm are equal to the costs involved carrying out the transaction in the open market…“
Vgl. für zwischen Markt und Hierarchie liegende Hybridformen Williamson: Markets, S. 41 ff. bzw. S. 49 ff.
Vgl. Eschenburg: Aspekte, S. 22.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 783 f., Bössmann: Unternehmungen, S. 672, und Williamson: Markets, S. 3.
Vgl. Schüller: Property Rights, S. 164, und Theuvsen: Organisation, S. 973.
Vgl. Windsperger: Transaktionskosten, S. 899. Verfügen die Wirtschaftssubjekte demgegenüber über vollständige Informationen, entfallen Transaktionskosten als Selektionskriterium. Lediglich Differenzen in den Produktionskosten sind dann für die Wahl zwischen Markt und Unternehmung relevant.
Vgl. auch Tietzel: Ökonomie, S. 237, und die dort aufgeführte Literatur.
Vgl. zum Begriff des strategischen Geschäftsfelds Büschgen: Bankmarketing, S. 73 ff. Strategische Geschäftsfelder verkoppeln Produkt-Markt-Kombinationen mit Unternehmens internen Faktoren etwa Kosten-und Organisationsstrukturen und lassen sich nach bestimmten Merkmalsbündeln voneinander abgrenzen.
Vgl. Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 359, und Bössmann: Unternehmungen, S. 673, sowie die dort angeführten Verfasser.
Vgl. Williamson: Institutions, S. 47 ff.
Vgl. Williamson: Markets, S. 21.
Unsicherheit stellt ein Maß für die Vorhersehbarkeit und die Anzahl notwendiger Änderungen von Vertragsvereinbarungen dar. Je häufiger und unvorhersehbarer Änderungsbedarf notwendig wird, desto schwieriger sind Leistungsvereinbarungen zwischen Vertragspartnern. Vgl. Picot/ Dietl/Franck: Organisation, S. 68.
Vgl. hierzu und zum folgenden Williamson: Markets, S. 20 ff.
Vgl. Williamson: Markets, S. 3.
Picot/Dietl: Transaktionskostentheorie, S. 179. Die Autoren bezeichnen den Differenzbetrag in diesem Zusammenhang als Quasirente. Siehe hierzu auch Klein/Crawford/Alchian: Integration, S. 299 f. Mindestens zwischen den Arten Standortspezifität (räumliche Nähe aufeinanderaufbauender Produktionsstufen), Hu-mankapitalspezifität (Erwerb unternehmensspezifischen Wissens), zweckgebundene Sachwerte (spezifische Investitionen in bereits bestehendes Realkapital) und Spezifität des Sachkapitals (Spezialmaschinen) ist zu unterscheiden. Zimmer: Bankenregulierung, S. 89, erkennt im Zusammenhang mit Finanztransaktionen die Finanzkapitalspezifität.
Vgl. Williamson: Institutionen, S. 72, und Schumann: Unternehmung, S. 214.
Vgl. zum Begriff der Quasirente Alchian: Specificity, S. 36 f.
Williamson: Institutions, S. 61 ff, spricht von fundamentaler Transformation, die den Übergang einer wettbewerblichen zu einer eher monopolartigen Transaktion kennzeichnet.
Entscheidungstheoretisch läßt sich die Unsicherheit in Ungewißheit und Risiko unterteilen. Unter Unge-wißheit sehen sich Entscheidungsträger nicht in der Lage, Wahrscheinlichkeitsverteilungen für den Eintritt zukünftiger Umweltzustände zu benennen. Im Rahmen von Risikosituationen ist es den Entscheidern möglich, für künftige Zustände objektive oder subjektive Eintrittswahrscheinlichkeiten zu quantifizieren. Vgl. Büschgen: Bankbetriebslehre, S. 865.
Vgl. Williamson: Institutionen, S. 64 ff. Williamson spricht auch von Unsicherheit strategischer Art. Einige Autoren sprechen von endogener Unsicherheit im Falle der Verhaltensunsicherheit und exogener Unsicherheit für Unsicherheitsquellen, die außerhalb des Einflußbereiches der Vertragspartner liegen. Vgl. hierzu z. B. Zimmer: Bankenregulierung, S. 85 ff.
Vgl. Schoppe et al: Theorie, S. 142, und Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 160.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 70.
Vgl. Fuchs: Transaktionskosten-Theorie, S. 126.
Vgl. Williamson: Institutions, S. 79.
Vgl. Williamson: Institutions, S. 79.
Vgl. Schumann: Unternehmung, S. 216.
Wie bereits erwähnt, sind nur die expliziten Ansprüche, nicht aber die impliziten Rechte und Pflichten im Vertrag niedergeschrieben.
Vgl. Williamson: Institutions, S. 74.
Vgl. MacNeil: Futures, S. 753, und Schumann: Unternehmung, S. 217.
Vgl. Schoppe et al: Theorie, S. 158.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 80.
Vgl. Berle/Means: Corporation, S. 66, und Marris: Theory, S. 1 und 3 ff.
Typische Beispiele derartiger Verfahrensweisen sind Investitionen in wenig profitable Projekte, die zwar beim Management Nutzenvorteile in Form von Einfluß oder privaten Vergünstigungen generieren, den Kapitalgebern aber geringere cash flows als alternative Investitionsprojekte versprechen.
Vgl. Zimmer: Bankenregulierung, S. 84, und Münchow: Bankenmacht, S. 72, die eine entsprechende Modifikation der Dimensionen für Finanztransaktionen vornehmen.
Vgl. Picot: Transaktionskostenansatz, S. 272.
Ähnlich auch die Ergebnisse von Deutsch/Kotik: Altruism, S. 20 ff, die zeigen, daß die Bereitwilligkeit dem Vertragspartner mit einem Vertrauensvorschuß zu begegnen, mit zunehmender Dauer der Geschäftsbeziehung wächst. Mit verschiedenen Reputationsmodellen läßt sich zeigen, daß sich die Parteien opportunistisch verhalten werden, wenn der Vertrag dem Ende zugeht und sie nicht damit rechnen müssen, die Kosten des normwidrigen Verhaltens zu tragen. Vgl. hierzu einleitend Tirole: Industrieökonomik, S. 246 f.
Vgl. Tirole: Industrieökonomik, S. 59 ff.
Vgl. Williamson: Finance, S. 571.
Zimmer: Bankenregulierung, S. 89; Fettschreibweise im Original.
Konsequenz der vollkommenen Spezifität von Finanzkapital sind die häufig zu beobachtenden Finanzbeziehungen mit Dauercharakter zwischen Banken und ihren Kunden. Vgl. hierzu Schmidt: Analysen, S. 253.
Vgl. hierzu auch Spremann: Investition, S. 700.
Dieses Phänomen wird in der Literatur als „Lock-in-Effekt“bezeichnet.
Vgl. Schoppe et al.: Theorie, S. 155, die erklären, daß „Finanzkapital zumindest kurzfristig keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann“.
Vgl. Schenk: Institutionenökonomie, S. 361.
Vgl. Zimmer: Bankenregulierung, S. 98.
Vgl. Adams: Höchststimmrechte, S. 75, und Stiglitz: Credit Markets, S. 136. Kennzeichnend für öffentliche Güter ist neben dem Kriterium der Nichtausschließbarkeit auch die Nichtrivalität im Konsum, welches hier ebenfalls gegeben ist, dem aber im vorliegenden Kontext keine Bedeutung zukommt.
Vgl. einleitend zu der Organisation von Kapitalmärkten Büschgen: Bankbetriebslehre, S. 195 ff. Vgl. zu den Kriterien der Leistungsfähigkeit von Börsen Gerke/Rapp: Strukturveränderungen, S. 10 ff.
Effiziente Eigenkapitalmärkte reflektieren nach Alchian/Demsetz: Production, S. 795, den „capitalized value of current management decisions“.
Siehe z. B. §§ 264 ff HGB bzw. § 15 WpHG.
Vgl. Tobin: Efficiency, S. 2, spricht in diesem Zusammenhang von Bewertungseffizienz („fundamental-valuation efficiency“).
Ähnlich Leipold: Eigentümerkontrolle, S. 42.
Wie im weiteren Verlauf der Arbeit noch zu zeigen sein wird, erfüllt der Kapitalmarkt seine Kontrollfunktion aufgrund vorherrschender institutioneller Bedingungen nur eingeschränkt.
Vgl. für nicht neoinstitutionenökonomische Interpretationen der Managementfunktion Hopfenbeck: Managementlehre, S. 327. Siehe auch Gutenberg: Grundlagen: S. 3, und Radner: Hierarchy, S. 1388 f. § 76 AktG schreibt vor, daß der Vorstand die Geschäfte der Unternehmung zu leiten hat, ohne die Inhalte der Lei-tungsfunktion zu umschreiben.
Vgl. Hopfenbeck: Managementlehre, S. 332, und Large: Steuerung, S. 78 ff. Siehe hierzu auch Ramme: Arbeit, S. 30 ff., die eine Übersicht über konkrete Aktivitäten von Führungskräften unter Rückgriff auf diverse Ansätze in der Literatur präsentiert, nicht aber die Spezifität der Aufgaben untersucht.
Vgl. Large: Steuerung, S. 71 und S. 75 ff. Da Unsicherheit als Konsequenz unvollständigen Wissens verstanden werden kann, können Manager nur dann Unsicherheiten besser reduzieren als andere Wirtschaftssubjekte, wenn sie über einen höheren oder zuverlässigeren Informationsstand verfugen oder denselben kostengünstiger und verläßlicher verbessern können.
Vgl. z. B. Steinmann/Schreyögg: Management, S. 5 ff, oder in branchenspezifischer Ausrichtung Büschgen: Grundlagen, S. 15 ff.
Semler: Leitung, S. 10 ff, umschreibt die Leitungsaufgaben des Vorstands mit originären Führungsfunktionen, die sich vorrangig auf die Unternehmensplanung, -koordinierung, -kontrolle und die Besetzung von Führungsposten beziehen. Large: Steuerung, S. 78 ff, betrachtet diese Funktionen als derivate Aufgaben des Management, die zur Erfüllung der originären Funktion des Unternehmers beitragen. Letztere wird in der Reduzierung von Unsicherheit bei der Wertschöpfung gesehen.
Vgl. Werder: Grundsätze, S. 6.
Vgl. Eigler: Transaktionskosten, S. 65.
Vgl. Leibenstein: Dilemma, S. 92.
Vgl. zur Humankapitalspezifität Williamson/Wachter/Harris: Understanding, S. 260 f., Williamson: Institutions, S. 96, S. 137 und S. 242 f., und Jensen/Meckling: Rights, S. 485 f.
Vgl. Marschak: Economics, S. 14. Siehe auch Alewell: Arbeitsmärkte, S. 81 ff, die zwischen inhaltlicher, erwerbsorientierter und ökonomischer Spezifität differenziert.
Vgl. zum Begriff „idiosyncratic“Williamson: Markets, S. 5.
Vgl. zur Spezifität von Humankapital Heinzel: Verträge, S. 70 ff.
Vgl. Alewell: Weiterbildung, Fn. 6.
Abfindungszahlungen sind auch in Deutschland üblich. Siehe § 87 Abs. 1 respektive § 113 Abs. 1 AktG, nach denen sich die Bezüge der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Grundsatz der Angemessenheit zu richten haben.
Vgl. Heinzel: Verträge, S. 71.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland: Institutionenökonomik, S. 182.
Vgl. Schenk: Institutionenökonomie, S. 362, und Windsperger: Transaktionsspezifität, S. 968 ff, Dietl: Institutionen, S. 142 und S. 151. Spieltheoretisch läßt sich zeigen, daß mit einer „Wie Du mir, so ich Dir-Strategie“Lösungen generiert werden können. Vgl. hierzu Kreps/Milgrom/Roberts/Wilson: Corporation, S. 253, und Axelrod: Evolution, S. 27 ff.
Vgl. Abbildung Nr. 2.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 78.
Manager können nicht zugleich in mehreren Unternehmen angestellt sein. Vgl. Amihud/Lev: Reduction, S. 606 f., Alewell: Arbeitsmärkte, S. 41, und die dort aufgeführte Literatur. Dieses Ergebnis wird auch empirisch gestützt, da Befunde zur Fluktuation von Topmanagern im verarbeitenden Gewerbe darauf hindeuten, daß diese im Anschluß an ihr Ausscheiden aus einer Gesellschaft lediglich in gut 22% der Fälle eine adäquate neue Leitungsposition finden. Vgl. Poensgen/Lukas: Fluktuation, S. 188 ff. Dabei ist allerdings auffällig, daß sich für Manager mit zunehmendem Alter die Chancen auf einen adäquaten Wechsel verschlechtern, insofern also das Kriterium des spezifischen Humankapitals durch die Alterskomponente verwässert wird.
Tatsächlich weist der Aktienmarkt im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Kontrollfunktion zahlreiche Schwächen auf. Vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.2.3.1.
Vgl. Schoppe et al.: Theorie, S. 158.
siehe §§110 und 116 AktG. Vgl. auch zu den Pflichten des Aufsichtsrats Dreher: Organisation, S. 33 ff, und Mülbert: Stellung, S. 114 ff.
Vgl. ähnlich Löffler: Konzern, S. 100, und Richter: Aspekte, S. 409.
Vgl. Richter: Aspekte, S. 410 f., und S. 414.
Vgl. Nienhüser: Probleme, S. 245.
Vgl. hierzu auch Renner: Publikumsaktiengesellschaft, S. 42.
Vgl. Schenk: Institutionenökonomie, S. 367, und Williamson: Finance, S. 573.
Vgl. hierzu Berger: Management Buy-Out, S. 70 ff.
Vgl. Hadlock/Lumer: Compensation, S. 153 ff. und S. 185, und Mikkelson/Partch: Takeovers, S. 207. In Phasen vieler Übernahmen kommt es auch vermehrt zu einem Auswechseln von Managern, deren Unternehmen nicht Objekt einer Übernahme waren. Vgl. hierzu auch Morck/Shleifer/Vishny: Mechanisms, S. 842 ff., die ein teilweises Versagen für den board of directors konstatieren, wenn die gesamte Branche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist.
Vgl. hierzu die Kapitel 2.2.3.2 und 3.4. Dort ist zu sehen, daß Märkte bei differenzierter Betrachtung eine Managerkontrolle nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können.
Vgl. zur Theorie der Verfügungsrechte Gäfgen: Entwicklung, S. 43 und S. 46, Gerum: Unternehmensverfassung, S. 24, Tietzel: Ökonomie, S. 208, und Schüller: Einführung, S. VII. Als Protagonisten der Proper-ty-rights-Theorie gelten allgemein Alchian/Demsetz. Vgl. z. B. Alchian/Demsetz: Paradigm, S. 16 ff.
Vgl. Furubotn/Pejovich: Theory, S. 1139.
Vgl. Richter: Aspekte, S. 403, und Schoppe et al: Theorie, S. 137.
Vgl. hierzu auch Shleifer/Summers: Breach, S. 37 f. und S. 46.
In der angelsächsischen Literatur trifft man im allgemeinen auf den Begriff der property rights. Von Verfu-gungs- oder Eigentumsrechten soll im folgenden gesprochen werden. Vgl. zur Diskussion um die Termini auch Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 87 ff, und Schüller: Eigentumsrechte, S. 326.
Vgl. Alchian/Demsetz: Paradigm, S. 17, und Demsetz: Theory, S. 347.
Vgl. Demsetz: Theory, S. 347.
Vgl. Furubotn/Pejovich: Theory, S. 1139. Vgl. auch Leipold: Theorie, S. 518, der property rights definiert als „rechtlich oder institutionell sanktionierte Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensbeziehungen“.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 783, Furubotn/Pejovich: Introduction, S. 4, Schenk: Institutionenökonomie, S. 350, und Picot: Beitrag, S. 157.
Vgl. Meckling: Values, S. 549, spricht von resourceful, evaluating, maximizing man.
Vgl. Gerum: Unternehmensverfassung, S. 33.
Vgl. Steinmann/Schreyögg: Bedeutung, S. 279, und Gäfgen: Entwicklung, S. 54.
Vgl. Tietzel: Ökonomie, S. 220.
Vgl. Leipold: Verwertung, S. 96, und Eschenburg: Aspekte, S. 10.
Vgl. Demsetz: Theory, S. 347, und Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 54.
Vgl. Schreyögg: Theorie, S. 152.
Vgl. Michaelis: Kontrollprobleme, S. 122.
Vgl. Furubotn/Pejovich: Theory, S. 1139.
Vgl. Kaulmann: Rights, S. 16.
Vgl. hierzu einleitend Bössmann: Effekte (I), S. 95 ff, Wiese/Casajus: Pigou, S. 718 ff, Demsetz: Theory, S. 348 ff, und Budäus: Theorie, S. 55 ff.
Vgl. Schoppe et al.: Theorie, S. 140, und Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 100 f.
Vgl. Dietl: Institutionen, S. 58.
vgl. Furubotn/Pejovich: Theory, S. 1139.
Vgl. zu den verschiedenen Graden der Spezifizierung Tietzel: Ökonomie, S. 215 ff.
Vgl. Tietzel: Ökonomie, S. 212 ff.
Vgl. Windsperger: Methode, S. 63 f.
Vgl. Wegehenkel: Coase-Theorem, S. 29 f., und Fuchs: Transaktionskosten-Theorie, S. 18. Diese Aussage abstrahiert von staatlich verordneten Umverteilungsmaßnahmen und stellt den Tausch in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 58.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 777, Fama: Problems, S. 290, Wieland: Organisation, S. 95 ff, Schreyögg: Theorie, S. 154 f., Richter: Aspekte, S. 401, Gäfgen: Entwicklung, S. 44, Schoppe et al.: Theorie, S. 142, und Steinmann/Schreyögg: Bedeutung, S. 278.
Vgl. Leipold: Theorie, S. 522. Alchian/Demsetz: Production, S. 795, sehen in der Unternehmung eine Art proprietären Markt, während andere Märkte öffentliche Handelsplattformen darstellen.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 794.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 778. Als Beispiel führen die beiden Autoren das Beladen eines Lastkraftwagens mit schwerer Fracht durch zwei Personen an. Da die Leistung nur durch beide Arbeiter gleichzeitig vollbracht werden kann, die Produktionsfunktion somit nicht teilbar ist, kann durch Rückgriff auf das Arbeitsergebnis nicht oder nur zu prohibitiv hohen Kosten der Beitrag des einzelnen Arbeiters zum Ergebnis ermittelt werden. Siehe auch Schreyögg: Theorie, S. 155.
Vgl. Wieland: Organisation, S. 100.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 780, und Schoppe et al.: Theorie, S. 143. Bspw. könnten Teamarbeiter später mit der Arbeit beginnen oder die Pausen ausdehnen.
Für diese Unternehmensform sehen Alchian/Demsetz: Production, S. 782, das Überwachungsproblem als im Grundsatz gelöst.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 778, und Schoppe et al.: Theorie, S. 143.
Vgl. Neus: Unternehmungen, S. 960, und Leipold/Schüller: Unternehmen, S. 14.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 777 ff.
Vgl. Fama: Problems, S. 295, Bühner: Trennung, S. 815, Spremann: Investition, S. 680 ff, Fama/Jensen: Separation, S. 306. Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 71 und S. 134, Picot/Michaelis: Verteilung, S. 256 f., und Gerum: Property Rights, Sp. 2122.
Vgl. Alchian/Demsetz: Production, S. 788, Tietzel: Ökonomie, S. 223, und Schüller: Property Rights, S. 167. Zur Verteilung der Koordinations-, monetären Residual- und Veräußerungsrechte bei Publikumsgesellschaften, Eigentümerunternehmungen und mitbestimmten Unternehmen siehe auch Kaulmann: Rights, S. 90 ff., und Picot: Beitrag, S. 163.
Vgl. Demsetz: Theory, S. 358.
Für einen Transfer der Erkenntnisse auf Genossenschaften vgl. Engels: Verwässerung, S. 674 ff., und Breuer: Managementsteuerung, S. 219 ff.
Vgl. Picot: Beitrag, S. 162, Alchian/Demsetz: Production, S. 783, und Schanz: Untemehmensverfassungen, S. 260.
Vgl. Schüller: Property Rights, S. 168.
Vgl. Demsetz: Theory, S. 358.
Wie zu sehen sein wird, stellt die jederzeitige Substitution des Vertrags eine Ausgangsfiktion dar. Dies gilt trotz des bei den Aktionären liegenden Veräußerungsrechts für die Aktien. Vgl. hierzu auch Stein-mann/Schreyögg/Dütthorn: Managerkontrolle, S. 20, und Steinrnann/Schreyögg: Bedeutung, S. 277.
Vgl. Furubotn/Pejovich: Theory, S. 1150, und Michaelis: Kontrollprobleme, S. 129.
Vgl. Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 84.
Vgl. Schoppe et al: Theorie, S. 145. Boettcher: Kooperation, S. 69 ff, spricht in diesem Zusammenhang von Entmündigung und Ausbeutung der Mitglieder einer Organisation.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 61.
Vgl. Picot/Michaelis: Verteilung, S. 255, und 259 ff. Für einen Überblick über die Eigentumssurrogate siehe Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 91 ff., Kaulmann: Rights, S. 65 ff, Eschenburg: Aspekte, S. 24, und Michaelis: Kontrollprobleme, S. 137 f.
Vgl. Kaulmann: Rights, S. 30.
Vgl. Kaulmann: Rights, S. 96 ff. und S. 114, Picot/Kaulmann: Großunternehmen, S. 956 ff, und Picot/Michaelis: Verteilung, S. 260.
Vgl. Richter: Aspekte, S. 403 und S. 404. In der neoklassischen MikroÖkonomie wird unterstellt, daß eine vollständige Spezifizierung und Durchsetzung der den Wirtschaftssubjekten zustehenden Verfugungsrechte immer möglich ist. Vgl. Eschenburg: Aspekte, S. 24.
Vgl. z. B. die Studie von Böbel/Dirrheimer: Eigentumsrechte, S. 162 ff., die bei Vorhandensein von Managementfreiräumen im Rahmen ihrer empirischen Erhebung opportunistisches Verhalten nicht eindeutig i-dentifizieren konnten. Vgl. zur Kritik an den Prämissen des Ansatzes Schreyögg: Theorie, S. 158 ff.
Vgl. Schanz: Unternehmensverfassungen, S. 264, und Schulter: Wirtschaftsordnung, S. 51.
Schüller: Wirtschaftsordnung, S. 51.
Vgl. Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 135, und Picot/Michaelis: Verteilung, S. 256 f. und S. 265.
Vgl. Gerum: Unternehmensverfassung, S. 37 f. und S. 38 f. Der Autor stellt fest, daß Fragen der Ausgangsverteilung und Primärausstattung von Verfügungsrechten von der Theorie der property rights nicht thematisiert werden.
Vgl. Schoppe et al.: Theorie, S. 147.
Vgl. Richter: Aspekte, S. 403. Der Autor spricht in diesem Kontext von dem sog. f-Unternehmertum. Vgl. zu motivationstheoretischen Überlegungen Schanz: Untemehmensverfassungen, S. 265, und Picot: Beitrag, S. 174.
Vgl. Schreyögg: Theorie, S. 159 ff. Tietzel: Ökonomie, S. 235, erkennt an, daß ein marktorientierter Allo-kationsmechanismus wahrscheinlich effizienter ist als alternative Mechanismen, fügt aber hinzu, daß nicht immer ausschließlich Effizienzgesichtspunkte die Wahl des Allokationsmechanismus beeinflussen.
Vgl. Schanz: Untemehmensverfassungen, S. 265.
Vgl. hierzu Kapitel 2.2.3.2 und 3.4 dieser Arbeit. Siehe auch Tietzel: Ökonomie, S. 237. Williamson: Markets, S. 67, weist z. B. darauf hin, daß die Substitutionskosten beim Neuabschluß mit Ressourcenträgern systematisch unterschätzt werden.
Kritisch hierzu Steinmann/Schreyögg: Bedeutung, S. 279.
In der Literatur wird die Vertretungstheorie auch als Agency-Theorie bezeichnet. Der Terminus Vertretungstheorie findet sich auch bei Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 36.
Vgl. Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 82.
Vgl. Ross: Theory, S. 134. Eine Agency-Beziehung „has arisen between two (or more) parties when one, designated as the agent, acts for, on behalf of or as representative for the other, designated the principal, in a particular domain of decision problems“. Arrow: Economics, S. 37, definiert Agency-Verhältnisse allgemein, „whenever one individual depends on the action of another“. Auch Herzig/Watrin/Ruppert: Unter-nehmenskontrolle, S. 765, weisen explizit darauf hin, daß auf eine formale Delegation von Entscheidungsrechten zur Begründung einer Agency-Beziehung verzichtet werden kann.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 308, und Edelmann/Milde/Weimerskirch: Agency-Beziehungen, S. 2. Siehe auch Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 21 f.
Vgl. Schmidt: Analysen, S. 255, Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 168, und Fama/Jensen: Separation, S. 301 f.
Vgl. Markowitz: Portfolio Selection, S. 77 ff.
Vgl. Hartmann-Wendels: Integration, S. 229.
Innerhalb der Vertretungstheorie wird methodologisch differenziert zwischen der positiven und normativen Agency-Theorie. Während der eher empirisch positive Theoriezweig vorrangig zur Erklärung spezifischer institutioneller Vertragsdesigns beiträgt, befaßt sich die normative Vertretungstheorie auf formalem Wege mit der Ermittlung situationsabhängig optimaler Verträge zur Reduktion potentieller Interessendivergenzen und Einkommensunsicherheiten und fokussiert Teilungsregeln zu Ergebnissen, die aus einer Vertretungsbeziehung erwartet werden. Vgl. hierzu Schoppe et al.: Theorie, S. 181, Koch: Mikrotheorie, S. 812, Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 12, Hax: Theorie, S. 58 ff, Karmann: Risikoallokation, S. 559, Wen-ger/Terberger: Beziehung, S. 506 f., Holmström: Moral Hazard, S. 74 ff, Ross: Theory, S. 136 ff, und Schmidt: Analysen, S. 256.
Vgl. Jensen: Theory, S. 334 f., der zwischeri principal-agent theory und positive agency theory differenziert, Jensen/Smith: Stockholder, S. 96, Eischen: Gegenstand, S. 1006, und Kiener: Principal-Agent-Theorie, S. 4 f. Eine alternative Differenzierung geht auf Barnea/Haugen/Sinbet: Problems, S. 25 ff, zurück, die zwischen finanzieller (auch positiver) und ökonomischer Agententheorie unterscheiden.
Vgl. Kapitel 1.3.3.2.2
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 309, und Ross: Theory, S. 214.
Vgl. Edelmann/Milde/Weimerskirch: Agency-Beziehungen, S. 5.
Vgl. Wilhelm: Spurensuche, S. 180 ff., Witte: Forschung, S. 461, Schmidt: Analysen, S. 251, Franke/Hax: Finanzwirtschaft, S. 409 ff, Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 196 ff, und Schmidt/Terberger: Grundzüge, S. 391 ff. Notwendige Voraussetzung für das Aufkommen von Informationsasymmetrie sind Transaktionskosten, die die Informationssammlung und -auswertung einem Kosten-/Nutzenkalkül unterwerfen.
Vgl. Grossman/Hart: Analysis, S. 10, Hartmann-Wendels: Agency Theorie, Sp. 72, und Eischen: Gegenstand, S. 1004.
Vgl. Arrow: Economics, S. 38 ff, Schmidt: Analysen, S. 251. Die Unsicherheit bezieht sich z. B. auf die Qualität von Ressourcen. Einige Autoren unterscheiden weiterhin hidden characteristics und hidden intention, die aber nach Ansicht des Verfassers allesamt der hidden information zu subsumieren sind, da der Prinzipal entweder über die Absichten oder über die vertragsrelevanten Eigenschaften von Ressourcen schlechter als der Agent informiert ist. Insofern handelt es sich hierbei nur um eine nähere Spezifizierung der Art der verborgenen Information. Vgl. Breid: Aussagefähigkeit, S. 824. Rechnet der Prinzipal im Vorfeld des Vertrags mit einer Übervorteilung, kann es zu einem Marktversagen kommen. Vgl. hierzu grundlegend Akerlof: Lemmons, S. 488 ff, und Greenwald/Stiglitz: Information, S. 160.
In einigen Ansätzen werden hidden action und hidden information auch integrativ verknüpft. Vgl. z. B. Hartmann-Wendels: Integration, S. 243 ff
Hidden information wird auch als adverse selection bezeichnet. Moral hazard ist ein Synonym fur hidden action. Vgl. Akerlof: Lemmons, S. 493, der sich auf ein Beispiel aus der Versicherungswirtschaft bei De-nenberg, H. S./Eilers, R. D./Hoffmann, G. W./Kline, C. A./Melone, J. J/Snider, H. W. unter dem Titel Risk and Insurance, Englewood Cliffs, 1964, S. 446, bezieht.
Vgl. Spremann: Information, S. 567 ff, Alchain/Woodward: Firm, S. 67 ff, Dietl: Institutionen, S. 137 ff., und Alewell: Informationsasymmetrien, S. 59 ff.
Vgl. Hax: Theorie, S. 59.
Im Grundsatz können für Hidden-information-Fälle zweckmäßige Kooperationsdesigns im signalling und der Selbstbindung gesehen werden, während Langfristverträge, Kontrollmechanismen und Ergebnisbeteiligungen mit den Fällen des hold-up bzw. moral hazard korrespondieren. Vgl. Spremann: Investition, S. 704 ff.
Vgl. Fama/Jensen: Separation, S. 304.
Vgl. Jensen/Meckling: Theorie, S. 316. Siehe hierzu auch die Darstellungen bei Decker: Betrachtung, S. 64 ff. Generell wird dieser Sachverhalt mit dem Terminus „consumption an the job“tituliert, vgl. hierzu: Adams: Höchststimmrechte, S. 64, Ridder-Aab: Aktiengesellschaft, S. 77, und Fama: Problems, S. 296. Williamson: Economics, S. 35 und 50 ff., spricht in diesem Zusammenhang von „emuluments“, während Jensen/Meckling: Theory, S. 313, von „perquisites“bzw. Demsetz: Structure, S. 377 bzw. 379, von „amenities“oder „on-the-job-consumption“sprechen.
Vgl. Fama: Problems. S. 291, Neus: Kapitalmarktgleichgewicht, S. 17, und Karmann: Risikoallokation, S. 557.
Vgl. Williamson: Economics, S. 34 f. und S. 40 ff.
Dabei wird davon ausgegangen, daß der Alleineigentümer für weitere Investitionen auf externes Eigenkapital angewiesen ist. Er möchte deshalb Teile seines Unternehmens an Teilhaber veräußern. Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 312 ff.
Er trägt insbesondere das Haftungsrisiko. Vgl. Fama/Jensen: Separation, S. 322.
Indifferenzkurven spiegeln geometrische Orte aller Substitutionsmöglichkeiten von Konsum und Unternehmenswert wider, die dem Manager gleichen Nutzen stiften.
Stiglitz: Incentives, S. 242, argumentiert, daß nicht die quantitative Dimension Arbeitszeit, sondern vielmehr die qualitative Dimension Arbeitsanstrengung für das Ergebnis relevant ist.
Vgl. Jensen/Smith: Stockholder, S. 103, und Byrd/Parrino/Pritsch: Conflicts, S. 16.
Vgl. Adams: Höchststimmrechte, S. 72. Allgemein auch Scherer: Takeovers, S. 78 ff.
Vgl. Münchow: Bankenmacht, S. 256. Mit diesem Verhalten versuchen Manager zudem, möglichst rasch über positive Ergebniswirkungen die Unsicherheit bezüglich der eigenen Fähigkeiten am Markt abzubauen. Vgl. hierzu Narayanan: Incentives, S. 1469 ff.
Kritisch hierzu Lutz: Unternehmensübernahmen, S. 158.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 308 f. und S. 328. Die Autoren differenzieren im weiteren zwischen a-gency costs des Eigen- und des Fremdkapitals. Letztere Gattung ist für das vorliegende Thema nicht von Interesse. Vgl. auch Spremann: Reduktion, S. 347, und Zerchner: Managerverhalten, S. 182.
Vgl. Kiener: Principal-Agent-Theorie, S. 117.
Der Begriff Kautionsausgaben findet sich bei Richter/Furubotn: Institutionenökonomik, S. 214.
Vgl Picot/Dietl/Franck: Organisation, S. 83.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 308, und Schmidt: Analysen, S. 260. Aufgrund der bestehenden Agency-Kosten wird die Unternehmung nicht ihren unter idealtypischen, informationssymmetrischen Umständen erzielbaren Wert realisieren können. Allerdings sind Agency-Kosten eine strenge Nebenbedingung fur das Eingehen jeglicher Vertretungsbeziehungen unter Unsicherheit. Vgl. auch Ross: Theory, S. 138, und Jensen/Meckling: Theory, S. 327 f.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 323.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 325.
Vgl. Jensen/Meckling: Theory, S. 323 f.
Vgl. Richter: Sichtweise, S. 581, und Breid: Aussagefähigkeit, S. 844.
Vgl. Wieland: Organisation, S. 105, Kraft/Niederprüm: Vergütung, S. 787. Auch Kiener: Principal-Agent-Theorie, S. 4, weist darauf hin, daß die Agency-Theorie allgemeiner als die Verfügungsrechts lehre vorgeht, da „Kooperationsbeziehungen nicht unbedingt innerhalb einer Unternehmung stattfinden“müssen.
Siehe für eine vergleichende Betrachtung der Theoriezweige der Neoinstitutionenökonomik Pi-cot/Dietl/Franck: Organisation, S. 92 f.
Vgl. Hartmann-Wendeis: Agency Theorie, Sp. 78, und Gerke: Agency-Theorie, Sp. 26.
Vgl. Schmidt: Analysen, S. 91.
Vgl. Fama: Problems, 288 f.
Vgl. Schoppe et al.: Theorie, S. 231.
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Geldmacher, D. (2000). Grundlegung. In: Marktorientierte Managerkontrolle. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89815-9_1
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