Zusammenfassung
Nach den vorbereitenden Erhebungs- und Aufbereitungsarbeiten kann die Unternehmensbewertung zur Ermittlung des vorläufigen Substanzwertes fortschreiten. Der Begriff „vorläufig“ bedeutet, daß die Reproduktionskosten einer Unternehmung nicht ohne weiteres ihrem Substanzwert gleichzusetzen sind. Dies wäre nur dann möglich, wenn der erzielte Jahresüberschuß eine Normalverzinsung gewährleistet. Reicht der Jahresüberschuß hierzu nicht aus, muß der Substanzwert unter seinen Reproduktionskosten angesetzt werden. Ein Unternehmen kann keinen höheren Wert als seinen Zeitwert haben. Weist eine Unternehmung hingegen eine höhere Rendite als die branchenübliche auf, dann ist der Substanzwert um den Geschäftswert höher als ihr Reproduktionswert. Insofern geht es im vorliegenden Falle zunächst nur um die Ermittlung eines vorläufigen Substanzwertes (= Kostenwert) auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten, der noch einer späteren Korrektur aus dem Gesichtspunkt der Ertragskraft dieser Substanz bedarf.
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© 1992 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Bellinger, B., Vahl, G. (1992). Ermittlung des Substanzwertes. In: Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83593-2_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83593-2_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-23962-2
Online ISBN: 978-3-322-83593-2
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