Zusammenfassung
Die Besteuerung hat sich an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu orientieren. Dieses grundlegende Prinzip leitet sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ab. Es bedeutet, dass die Bürger mit Steuern im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden.162 Diese Forderung ist sowohl für den Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung und die Exekutive verpflichtend. Gleiche steuerliche Leistungsfähigkeit ist danach gleich zu besteuern,163 aus einer höheren steuerlichen Leistungsfähigkeit hat auch eine höhere Steuerzahlung zu folgen.164 Dieses Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist als das Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung anerkannt.165 Es wird als Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bezeichnet.
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Lindner, A. (2004). Grundsätzliche Vorgehensweise bei der steuerlichen Beurteilung. In: Besteuerung von Optionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81749-5_4
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-8098-2
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