Zusammenfassung
Unter dem Begriff der Unternehmensakquisition werden in dieser Arbeit Transaktionen verstanden, bei dem das Käuferunternehmen mehr als 50 % des Zielunternehmens erwirbt oder eine bestehende Beteiligung auf über 50 % erhöht.1 Diese Definition schließt die Fusion durch Aufnahme in den Akquisitionsbegriff mit ein, bei der die wirtschaftliche Selbständigkeit nur eines Fusionspartners untergeht. Der hier verwendete Akquisitionsbegriff kann somit von der Fusion durch Neugründung dadurch abgegrenzt werden, dass der Käufer bzw. der aufnehmende Fusionspartner die ursprüngliche Rechtspersönlichkeit beibehält.2 Der hier verwendete Akquisitionsbegriff unter Einbezug der Fusion durch Aufnahme impliziert damit ein Überordnungsverhältnis des Käufers bzw. des aufnehmenden Fusionspartners gegenüber dem Zielunternehmen bzw. dem aufgenommenen Unternehmen.3 Dieses Überordnungsverhältnis ist bei Fusionen durch Neugründung typischerweise nicht anzutreffen, da die Integration c.p. infolge der Gleichordnung der Transaktionspartner von den Parteien ausgewogener gestaltet werden dürfte. Die Integrationsunterschiede in Abhängigkeit von der Machtverteilung zwischen den Transaktionspartnern begründen somit den Ausschluss von Fusionen durch Neugründung in dieser Arbeit.4
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von Hoyningen-Huene, J. (2004). Einführung. In: Integration nach Unternehmensakquisitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81743-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81743-3_1
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-8092-0
Online ISBN: 978-3-322-81743-3
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