Zusammenfassung
Kreditinstitute müssen nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 KWG über geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie über angemessene Regelungen, anhand derer sich die finanzielle Lage des Instituts jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt, verfügen.724 Damit obliegt ihnen die Pflicht zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, das ein Risikoüberwachungssystem und ein Risikosteuerungssystem umfasst. Diese Vorschriften gehen über § 91 Abs. 2 AktG hinaus, nach dem Vorstände einer Aktiengesellschaft zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet sind, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Während bei Nichtbanken dieses Frühwarnsystem nur bei amtlich notierten Aktiengesellschaften vom Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 317 Abs. 4 HGB),725 ist bei allen Banken das Risikomanagementsystem nach § 29 Abs. 1 KWG Gegenstand der Abschlussprüfung.726
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© 2003 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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Sittmann-Haury, C. (2003). Exkurs: Quantifizierung von Kreditrisiken im Kreditrisikomanagement und nach Bankenaufsichtsrecht. In: Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten. Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81478-4_6
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7787-6
Online ISBN: 978-3-322-81478-4
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