Zusammenfassung
Unsere bisherigen Analysen erklären die verfassungsrechtlichen Grundlagen öffentlicher Verwaltungen, das Leistungsspektrum im politischen und für das politische System und seine Einzelglieder, die Eigenart öffentlicher Verwaltungen in der Leistungsproduktion und damit sich verbindende Wirkungen und Rückwirkungen in und für die Gesellschaft. Jede dieser Analyseebenen und ihre Ergebnisse können in die Zukunft fortgeschrieben werden. Unklar bleibt dabei, welche neuen Anforderungen sich aus veränderten sozioökonomischen oder kulturellen Verhältnissen ergeben.
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Literatur
Hierzu Walter Leisner, Die undefinierbare Verwaltung, Berlin 2002, S. 83ff.
Erg. Wolfgang Hoffmann-Riem, Innovationssteuerung durch die Verwaltung: Rahmenbedingungen und Beispiele, in: Die Verwaltung, Bd. 30 (2000)., H. 2, S. 155–182; Leisner spricht von einer „Förderungsgewalt“öffentlicher Verwaltungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, Walter Leisner, a.a.O., S. 170ff.
Christian Stark, Freiheit und Institutionen, Tübingen 2002, S. 143ff.
Zur Schwierigkeit, den Begriff des „Gemeinwohls“näher zu bestimmen und die Möglichkeiten, ihn verfassungsrechtlich auszufüllen vgl. Gunnar Folke Schuppert, Was heißt Gemeinwohl? in: Aktive Bürgerschaft e.V. aktuell 2/2003, S. 3; ders./Friedhelm Neidhardt (Hsg.): Gemeinwohl — Auf der Suche nach Substanz. WZB-Jahrbuch 2002; ebd. insbes. Gunnar Folke Schuppert, Gemeinwohl, das oder über die Schwierigkeit, dem Gemeinwohlbegriff Konturen zu verleihen, ebd., S. 19–64; Robert Mergmann, Verfassungsrechtliche Gemeinwohlkriterien, ebd., S. 179–195
Walter Leisner, a.a.O., S. 266ff.
Die Eigenart administrativer Problembearbeitung kennzeichnet unterschiedliche Organisationsformen, Instrumente und Arbeitsweisen. Gemeinsam sind aber Gleichbehandlung, Sicherheit, Kostenunabhängigkeit, Nachprüfbarkeit; vgl. auch oben 2.2–2.5
Erg. Hans Peter Bull, Zivilgesellschaftliche Eigenverantwortung versus bürokratische Aufgabenerfüllung in: Gerd Winter (Hsg.): Das Öffentliche Heute, Baden-Baden 2002, S. 127–134 (S. 131 f)
Erg. Olaf Otting, Neues Steuerungsmodell und rechtliche Betätigungsspielräume der Kommunen, Köln 1997
Hierzu Peter Uwe Hohendahl, u.a., Öffentlichkeit, Stuttgart 2000. In diesem Zusammenhang wird auch von „den öffentlichen Gütern“gesprochen, das sind Güter, für deren Bereitstellung aufgrund von Problemen der Zugänglichkeit oder sachlicher Eigenschaften eine öffentliche Verantwortung besteht, welche sich ausdrückt in bestimmten Qualifikationsanforderungen, Finanzierungs- und Produktionsformen u.a.. Die öffentliche Verantwortung begrenzt sich dabei häufig darauf, dass solche Güter bereitgestellt werden, z.B. durch den „Dritten Sektor“entsprechend eines abgestuften Staatsaufgabenkonzeptes, Adelbert Evers u.a., Von Öffentlichen Einrichtungen zu sozialen Unternehmen, Berlin 2002, S. 17f.; allg. Alfred Rinken, Geschichte und heutige Valenz des Öffentlichen, in: Gerd Winter (Hsg.): Das Öffentliche Heute, Baden-Baden 2002, S. 7–74.
Hierzu Hans Peter Bull, Die Staatsaufgaben nach dem Grundgesetz, Kronberg/Ts. 1977, S. 47ff., S. 448
Nutzungswandel und städtebauliche Steuerung, in: difu-Informationen 1/2003, S. 4–7
Lokale Agenda 21 und nachhaltige Kommunalentwicklung, in: difu-Informationen 1/2003, S. 16–19
Hierzu Karl-Heinz Ladeur, Öffentlichkeit, öffentliche Aufgaben und die Logik der Netzwerke, in: Gerd Winter (Hsg.): Das Öffentliche Heute, Baden-Baden 2002, S. 75–100 (S. 77)
Karl-Heinz Ladeur, a.a.O., S. 99
Nach dem Grundgesetz gibt es also weder nur einen Gewährleistungsstaat noch einen Minimalstaat, hierzu Thomas Kersting, Zwischen Gewährleistungsstaat und Minimalstaat, in: Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann (Hsg.): Verwaltungsrecht in der Informationsgesellschaft, Baden-Baden 2000, S. 101–131
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Grimmer, K. (2004). Möglichkeit und Notwendigkeit öffentlicher Verwaltungen — oder: Öffentliche Verwaltungen wofür?. In: Öffentliche Verwaltung in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80689-5_5
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