Zusammenfassung
Folgt man den politikwissenschaftlichen Diskursen, den Debatten in der aktuellen Politik oder dem, was sich — heute oft als Demokratisierungshilfe22 (früher Entwicklungshilfe und dann Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bezeichnet) — in den Beziehungen zwischen der sogenannten Ersten und Dritten Welt 23 wiederfindet, so fällt es schwer zu folgen, was da eigentlich gemeint oder gewollt ist — wo wir eigentlich stehen, „am Anfang oder am Ende der Demokratie“24 oder ob mit der aufgelösten Systemkonkurrenz gar das „Ende der Geschichte“25 erreicht ist.
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Literatur
Ulrich Menzel weist zurecht darauf hin, dass die sprachliche Unterscheidung in Erste und Dritte Welt für die Industriestaaten auf der einen und die Entwicklungsländer auf der anderen Seite seit der Auflösung der sozialistisch/kommunistischen Regime in Mittel- und Südosteuropa (diese wurden als Zweite Welt bezeichnet) keinen Sinn mehr macht; vgl. Menzel (1992), S. 15.
Fukuyama (1989), S. 3–18; Fukujama (1992); Kritik an Fukuyama z.B. von: Mohler (1993), S. 207ff.
Zu den politischen Systemen der Kolonien siehe: Adams (1992), S. 58ff.
Mit dem „Frieden von Paris“ (1763) trat Frankreich Kanada und die Gebieteöstlich des Mississippi an England ab und Spanien verlor Florida an England; Vgl. Adams (1992), S. 51ff.
Zu den Indianervölkern vor der europäischen Entdeckung und Besiedelung Amerikas siehe: Josephy (1992); zu den Verdrängungsprozessen der Indianer während der europäischen Besiedelung siehe z.B.: Engel (1997a); Wearne (1996).
Die — im wesentlichen von Thomas Jefferson (1743–1826, dritter amerikanischer Präsident (1801–1809)) verfaßte — Unabhängigkeitserklärung wurde 1776 in den zweiten Nationalkongreß eingebracht und am 4. Juli verabschiedet; vgl. Z.B.: Heideking (1992), S. 67f.; zur Gestaltung der neuen Republik siehe auch: Guggesberg (1975 a), S. 43–61.
Die Einzelstaaten hatten ab 1776 begonnen, sich republikanische Verfassungen zu geben, denen drei Prinzipien gemein waren (vgl. Heideking (1992), S. 68f.): 2. Begrenzung der Staatsmacht durch Gewaltenteilung und Begrenzung der Staatsmacht gegenüber dem Bürger und
Die Einzelstaaten hatten ab 1776 begonnen, sich republikanische Verfassungen zu geben, denen drei Prinzipien gemein waren (vgl. Heideking (1992), S. 68f.): 3. Gewährleistung von Grundrechtskatalogen.
Ausführlich zum amerikanischen Regierungssystem siehe: Fraenkel (1960).
Zur Bedeutung der Eisenbahn im Prozess der Industrialisierung Amerikas siehe: Avery/Steinisch (1992), S. 122ff.
Zum Folgenden vgl.: Avery/Steinisch (1992), S. 120–125, 133f., 136–139; Guggesberg (1975 a), S. 139–15.
Vgl. Avery/Steinisch (1992), S. 133f.; unter Präsident Wilson ab 1913 erfuhr der Staat als politischer Akteur eine weitere Stärkung (verstärkte Sozialpolitik, Verabschiedung eines Antikartellgesetzes (Clayton-anti-trust Act) und Aufbau einer Bundesbank (Federal Reserve System)); vgl. Schwabe (1992), S. 146f.
Zur Vorgeschichte und dem letztlichen Kriegseintritt der USA siehe: Schwab (1992), S. 150ff.
Zur amerikanischen Politik während des und am Ende des Ersten Weltkrieges siehe: Schwabe (1992), S. 152ff., 155ff., 161.
Die Ursachen, die zum großen Crash geführt haben, werden bis heute kontrovers diskutiert. Ein Grund dürfte auf jeden Fall der Rückzug des Staates unter den Republikanern aus der Wirtschaftspolitik gewesen sein, der damit als Regulierer struktureller Defizite ausfiel. Besonders unter Franklin D. Roosevelt ab 1933 suchte die Politik abermals über die Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte (Marktintervention, Einbeziehung der Gewerkschaften, Arbeits- und Sozialgesetzgebung, Zugeständnisse an die Wirtschaft etc.) die Krise zu meistern; vgl. z.B. Junker (1992), S. 165–172.
Zum Vietnam-Krieg siehe z.B.: Frey (1998).
Martin Luther King (1929–1968), amerikanischer Bürgerrechtler und Baptistenpfarrer, war Führer des gewaltfreien Kampfes der Schwarzen gegen Diskriminierung. Für seinen gewaltlosen Einsatz erhielt er 1964 den Friedensnobelpreis. Zu den — in Folge seiner Ermordung ausgebrochenen — Rassenunruhen und der Entwicklung der schwarzen Bürgerrechtsbewegung siehe: Berg (1992), S. 197–201.
Da der Einfluß religiöser Strömungen auf die Entwicklung des politischen Systems der USA als weitgehend unumstritten gelten kann, besitzt die Auseinandersetzung, ob die religiöse Orientierung der puritanischen Einwanderer das spätere politische System antizipiert habe oder nicht, eine eher untergeordnete Rolle. Eher zustimmend zu dieser These z.B. Kamphausen (1992), S. 265–270, 273–276; eher kritisch z.B. Zöller (1992), S. 290ff.
Zu den unterschiedlichen Formen des Widerstandes siehe z.B.: Harding (1999), S. 65–81.
Zum Thema „politisierte Ethnizität in Afrika“ siehe z.B.: Kreile (1997), S. 12–18; Kößler/Schiel (1994); Dittrich/Lenz (1994); Tetzlaff/Peters… (1991) S. 5.
Moyo (1999), S. 17; seinerzeit gehörte Moyo noch zu den schärfsten Widersachern Robert Mugabes -heute aber hat er sich als dessen treuesten Propagandisten etabliert, was ihm den Beinamen „Goebbels von Zimbabwe“ eingetragen hat.
Ausführlich zu diesem und dem Folgenden siehe: Ayittey (1998); Reley (1998), S. 148–154; Chabal/Daloz (1999); Tangri (1999); Herbst (2000). Rainer Erkens bezeichnet den Staat als das Jagdgebiet“ afrikanischer Führer, die sich zur Befriedigung ihrer Klientel an den Ressourcen des Staates bedienen; Erkens (2002), S. 39.
Als zu pessimistisch lehnen einige Autoren den Begriff „Fassadendemokratie“ im Zusammenhang mit der Entwicklung afrikanischer Staatswesen ab, so z.B.: Waller (1999), S. 49–54; Waller (2001), S. 4ff.
Zu Croissant/Merkels Ausführungen zum System der „illiberalen Demokratie“ siehe: Croissant/Merkel (2000), S. 3–30.
Croissant/Merkel (2000), S. 18; Erdmann (2001b), S. 295f.
Zu Geschichte und Entwicklung des heutigen Angolas (spez. im 16. und 17. Jh.) siehe: Heintze (1996).
Zur portugiesischen Herrschaft in Angola siehe z.B.: Bender (1978). Zur holländischen Kolonialgeschichte in Westafrika in der ersten Hälfte des 17. Jh. siehe: Ratelband (2000).
Zum Befreiungskampf siehe z.B. Pössinger (1992), S. 98–101; Paes (2001), S. 40ff. (m.w.N.); Scholl-Latour (2001), S. 196–208; Pabst (2002a), S. 454–458.
Ausführlich zu den Interventionen Südafrikas in Angola, Moçambique und Zimbabwe siehe: Becker (1988).
Scholl-Latour (2001), S. 222; zur Strategie der USA in den 80er Jahren siehe: Meier (1998); zu Angolas Anpassung an die wechselnden internationalen Präferenzen siehe: Hodhes (2001).
Zu Geschichte und Führungsstrukturen der UNITA siehe: UNITA (1991).
Zu Angolas fehlgeschlagenen Wahlen und deren jeweiligen Ergebnissen siehe: Ottaway (1998), S. 133–151; Tetzlaff (1998), S. 12; http://www.zhenghe.tripod.eom/a/angola/facts.
Eine Dokumentation des Abkommens von New York findet sich in: EA (4/1989), S. dl 13–132.
Zum Folgenden vgl. Pabst (1999), S. 34–39.
Vgl. Pabst (1999), S. 45f.; ausführlich zu Rhodesiens Geschichte: Blake (1977).
Zur Verfassung Süd-Rhodesiens und die Konflikte um diese siehe z.B.: Barber (1966), S. 457–469; Day (1969), S. 221–247.
Zum Rhodesien-Fall vor den VN siehe: Endemann (1997), S. 141–159; zu den verhängten Sanktionen siehe u.a. die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates vom 12.11.1965 (Res. 216/1965), vom 20.11.1965 (Res. 217/1965), vom 16.12.1966 (Res. 232/1966), vom 29.05.1968 (Res. 253/1968) etc.
Mit Res. 460/1979 vom 21.12.1979 hob der UN-Sicherheitsrat sämtliche Sanktionen gegen Rhodesien auf.
Robert Mugabe zit. nach: FR vom 22.04.2000, S. 2.
Zum Folgenden vgl. Peters-Berries (2001), S. 7; Becker (1989), S. 26f.
Zu möglichen, ernsthaften Landumverteilungsstrategien siehe z.B. den Bericht von Roland Schwartz (Projektleiter der FES in Harare/Zimbabwe), in: FR vom 03.04.1998, S. 19; Plankenburg (1995).
Den Angaben der Regierung zufolge wurden bis 1996 3,5 Mill. Hektar Land im Rahmen des Resetle-ment-Program verteilt. 71.000 Haushalte seien “ rückgesiedelt“ worden und weitere 20.000 hätten von weiterem Weideland profitiert. Den künftigen Landbedarf veranschlagte die Regierung mit fünf Mill. Hektar für 100.000 Familien; vgl. FR vom 28.07.1997, S. 6.
Zunächst war die Verwaltung des Gebietes den Briten übertragen worden, die ihr Mandat jedoch an Südafrika abtraten. Ab 1934 wurde Südwest-Afrika als fünfte Provinz von Pretoria verwaltet; zur südafrikanischen Mandatszeit siehe: Cockram (1976); Hayes (1998).
Zum Namibia-Gutachten des IGH vom 21.06.1971 siehe: ICJ Report 1971 (16).
Zu Geschichte und Programmatik der SWAPO siehe: Harneit-Sievers (1985); SWAPO (1981); Katjavivi (1988).
Eine Dokumentation des Abkommens von New York findet sich in: EA (4/1989), S. dl 13–132.
Zu Namibias Vorbereitungen und ersten Schritten in die Unabhängigkeit siehe: Kinnock/Matthews (1990); Kandetu/Tötemeyer… (1990); Ansprenger (1991); Sparks/Green (1992); Cliffe (1994); Scholl-Latour(2001),S. 336ff.
Datenquellen: Eichholz (1996), S. 130; Namibian vom 06.12.1999, S. 1; Namibian vom 07.12.1999, S. 1; Wahlanalysen des Namibian mit Übersichten zum Wahlergebnis, auch spez. nach Regionen: http://www.namibian.com.na/.
Hierzu und zum Folgenden vgl. Scholl-Latour (2001), S. 376ff., 380ff.
Laut Ermittlungen des UN-DP fiel das durchschnittliche Wachstum des BSP, das zwischen 1960–1980 noch 2,8% betragen hatte, auf Grund der ab Mitte der 80er Jahre einsetzenden Wirtschaftskrise zwischen 1980–1990 auf -3,0% zurück und betrug 1990 0,8%. Die Alphabetisierungsquote konnte von 18,0% in 1970 auf 53,8% in 1990 gesteigert werden. Die PPP (Purchasing Power Parities [Kaufkraft]) erhöhte sich von $1.000 (1960) auf $1.300 (1990); vgl. Berg-Schlosser (1999), S. 391f.; Jakobeit (1998), S. 137ff.
Dies haben in Afrika erst wenige Länder zustande gebracht, so z.B.: Mauritius (1982), Kapverden, Benin und Zambia (1991), Malawi (1994).
Zur „Ersten Republik“ siehe z.B.: Jones (1976).
Die „Zweite Republik“ , in der sich ein Zweiparteiensystem konstituierte, dauerte 3 Jahre (1969–1972) und die „Dritte“ , in der sich ein Dreiparteiensystem herausbildete, hielt weniger als zwei Jahre (1979–1981). Bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von 1979 setzte sich die „People National Party“ (PNP) durch, die im Parlament 71 der 140 Mandate errang und deren Spitzenkandidat, Dr. Hila Liman sich bei den Wahlen um das Präsidentenamt mit 62% (nach zunächst 35,5%) gegen den Spitzenkandidaten der „Popular Front Party“ (PFP), Viktor Obuso durchsetzte; zu diesen Zeitabschnitten der ghanaischen Geschichte siehe z.B.: Danquah (1969); Goldsworthy (1973), S. 8–25; Owusu (1972), S. 52–60; Baynham (1985), S. 623–642.
Zur Afrikareise und speziell zum Ghana-Besuch des Amerikanischen Präsidenten Bill Clinton 1998 Siehe z.B.: FR vom 21.03.1998, S. 7; Fr vom 24.03.1998, S. 2.
Ropp (2000a), S. 27; zu Kooperationen im südlichen Afrika siehe: Ropp (1995), S. 212–215.
Gründungsmitglieder der SADC waren die SADCC-Mitgliedsstaaten Angola, Sambia, Zimbabwe, Tansania, Moçambique, Botswana, Lesotho, Malawi, Swasiland und Namibia; vgl. Behrens/Rimscha (1995), S. 196; Ropp (1995), S. 211, 214. Nach dem Ende der Apartheid sind Südafrika (1994), Mauritius (1995), Demokratische Republik Kongo und Seychellen (1997) beigetreten, so dass die S ADC heute 14 Mitglieder umfaßt; vgl. Meyns (1999), S. 37.
SADC-Staaten, EU und Südafrika haben im Berlin-Abkommen weitreichende Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehr, Kommunikation, Energie, Erziehung und Ausbildung, Gesundheit und Landwirtschaft beschlossen; Das Abkommen ist abgedruckt in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bonn) vom 12.09.1994, S. 769–772. Klaus Frhr. von der Ropp geht davon aus, dass das Berlin-Abkommen ohne den Beitritt Südafrikas zur SADC nicht zustandegekommen wäre, da Südafrika für die EU ein viel zu wichtiger Partner sei, als dass er von einer Zusammenarbeit hätte ausgeschlossen werden können; vgl. Ropp (1996), S. 271.
Zu den politischen Zielsetzungen steht im Art. 4 des SADC Vertrages die Förderung von „common political values, systems and institutions, […] peace, security“ ; Marx (2000), S. 59. Zu Entwicklung, Aufgabenstellung und Problemfeldern der SADC siehe z.b.: Peters-Berries/Marx (1997), S. 64–98; Pe-ters-Berries/Marx (1999), S. 50–69; Ropp (2000a), S. 27–28; IGD (2001), S. 103–113.
Peter Scholl-Latour geht sogar noch weiter: „Es gibt keine drei Staaten in Afrika, die unseren Vorstellungen von Demokratie und Meinungsfreiheit entsprechen.“ Scholl-Latour (2001), S. 11.
Schedler (1996), S. 241; in diese Richtung äußern sich auch: Bathily (1994), S. 41–74; Doombos (1990), S. 197f.
Ansprenger (1999 a), S. 87f.
Ansprenger (1999 a) S. 87; vgl. auch: Ansprenger (1972) S. 47f.
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Zimmermann, R. (2004). Die Entwicklung demokratischer Ordnungen — Entwicklungen von der ersten Demokratisierungswelle bis zur Gegenwart. In: Demokratie und das südliche Afrika. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80628-4_4
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