Zusammenfassung
Mit den bisherigen empirischen Analysen zu den Risikokonstellationen von allein erziehenden Frauen in den neuen Bundesländern und mit den Befunden zum Strukturwandel von Familien und dessen Bedeutung für Ein-ElternFamilien, zum Terminus Alleinerziehendsein, zum Forschungsstand und zum Theorierahmen wurden sowohl empirische als auch theoretische Verdichtungen geleistet, die nun in die Konstruktion eines spezifischen Maßnahmeprofils einfließen können. Bevor in Kapitel 4.2 das habitus- und lebenslagenspezifische Profil für beruflich orientierte Kompetenzseminare für allein erziehende Frauen der „Risikogruppen“ in den neuen Bundesländern entfaltet wird, soll zunächst noch einer zentralen Frage nachgegangen werden, die vor der Entwicklung dieses Kurskonzeptes steht. Diese Frage lautet: Welche Informationen und Erträge können aus einer gerade laufenden Qualifizierungsmaßnahme für allein erziehende Berufsrückkehrerinnen für die Konzeptentwicklung „abgeschöpft“ werden? In den nun folgenden Kapiteln 4.1.1 und 4.1.2 werden dazu mit den Mitteln einer Gruppendiskussion und eines Einzelinterviews wesentliche Aspekte aus einem derzeit stattfindenden Pilotprojekt vorgestellt.
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Literatur
Die Kategorien zur Beschreibung der Diskursorganisation sind bei Peter Loos und Burkhard Schäffer (2001: 66ff.) ausgeführt.
() = Der Name des Dozenten/der Dozentin wird aus Gründen der Anonymität nicht erwähnt.
Modifiziertes Schema in Anlehnung an die Ausarbeitungen von Kanning/Walter (2003: 40).
Die im Folgenden aufgeführten Kompetenzbereiche wurden hier für die Zielgruppe der allein erziehenden Frauen in prekären Lebenslagen ausgewählt. Die Auswahl fand auf der Basis der von G. Günter Voß (2000: 157f.) genannten Fähigkeiten, die zu einem „neuen Typus von Arbeitskraft“ gehören sollen, statt. Weitere Informationen zur These der „Arbeitskraftunternehmer des Post-Fordismus“ s. Pongratz/Voß (2003); insbesondere bei qualifizierten weiblichen Angestellten von Dienstleistungsunternehmen seien „Selbstrationalisierungstendenzen“ im Sinne eines eigenständigen Zeitmanagements und „entgrenzter“ Formen der Lebensführung zu finden.
Beispielsweise wird für Berufsrückkehrerinnen ein Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt bezahlt, wenn sie eine besondere Einarbeitung zur Eingliederung brauchen (BA 2003a: 42).
Eine „Eingliederungsvereinbarung“ wird individuell ausgehandelt und vom Vermittler/von der Vermittlerin und vom Kunden/von der Kundin unterschrieben. Sie regelt die Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für einen individuell festgelegten Zeitraum. Darin werden die Vermittlungsbemühungen und Leistungen des Arbeitsamtes sowie die Eigenbemühungen des Kunden/der Kundin schriftlich formuliert.
Der neue „Bildungsgutschein“ verlangt vom Einzelnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz, wie es gerade bei Menschen in besonderen Lebenslagen nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden kann. Daher wurde bereits anlässlich des IAB-Colloquiums vom 21. bis 23. Mai 2003 in der Evangelischen Akademie Bad Boll bei der Fachtagung „Praxis trifft Wissenschaft“ mit „Profis der Nation“ in einer Debatte über die Hartz-Reform angemerkt, dass man hier nachbessern müsse. Die Arbeitsämter sollten ihre Einflussmöglichkeiten nicht vollständig aus der Hand geben, denn die Märkte für Bildung und Qualifizierung seien noch wenig transparent und funktionsfähig (Wießner/Möller 2003).
Die Träger von Bildungsmaßnahmen müssen auf der Grundlage des SGB III, § 87, den Nachweis einer Zertifizierung erbringen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt jedoch noch keine entsprechende Rechtsverordnung vor. Diese Rechtsverordnung wird das BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) im Einvernehmen mit dem BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) erlassen. Darin ist dann geregelt, welche Zertifikate (ISO 9000, LQW, EFQM…) zukünftig anerkannt werden.
Leitbild; Bedarfsanalyse; Evaluation der Bildungsprozesse; Qualität des Lehrens; Qualität der Lerninfrastruktur; Zentrale Prozesse; Leitung, Führung und Entscheidungsprozesse; Personalentwicklung; Controlling; Geschäftsbedingungen und Kundenkommunikation; Angebotsinformation; Strategische Entwicklungsziele.
Gleichwohl empfahl die „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit“ (2002: 160) zunächst die Evaluation durch eine Gesellschaft, die nach ISO 9000ff. prüft. In den Neuregelungen des SGB III, § 84, Absatz 4 hingegen findet sich nun jedoch eine allgemeinere Formulierung. Demnach muss eine „fachkundige Stelle“ feststellen, dass der Bildungsträger „ein System zur Sicherung der Qualität anwendet“. Wie sich nun die einzelnen Bildungsträger entscheiden und weiche Qualitätsmanagementkonzepte sich durchsetzen werden, ist zum momentanen Zeitpunkt nicht zu klären, weil die Umsetzungsprozesse in weiten Teilen noch nicht im Gange sind.
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Hammer, V. (2004). Der Beitrag beruflicher Weiterbildung. In: Die Transformation kulturellen Kapitals. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80620-8_6
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