Zusammenfassung
Für den Bastler ist es eine interessante Vorstellung, sich die Elektronik seines Fahrzeugs selber zu bauen oder zu verändern. Dieser Versuchung sind jedoch rechtliche, technische und auch Sicherheits-Grenzen gesetzt.
Jedes im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug besitzt eine allgemeine Betriebserlaubnis, die dem Hersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp erteilt wurde. Durch Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis und damit die Zulassung. Dies gilt keineswegs nur für Eingriffe in den Antrieb oder in Sicherheitssysteme, sondern auch für manch „harmlose“ Bastelei, z. B. in Form von Lichteffekten, die den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer ablenken können. Nach einem Umbau ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge zu beantragen. Diese ist erheblich teurer als die Anmeldung eines Serienfahrzeugs.Wer in Sicherheits- und Fahrdynamik-Systeme eingreift, sollte sehr genau wissen was er tut. Das alles heißt nicht zwangsläufig, dass Fahrzeuge für Selbstbauer oder gar Selbst-Entwickler eine Tabuzone sind.
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Notes
- 1.
Da Anwendungen für Mobiltelefone, die über das Internet und die GPS-Koordinaten Radargeräte entdecken, nach gängiger Rechtsprechung nicht verboten sind, wird eine Änderung derzeit diskutiert.
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Borgeest, K. (2014). Selbstbau und Tuning. In: Elektronik in der Fahrzeugtechnik. ATZ/MTZ-Fachbuch. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2145-4_11
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