Zusammenfassung
Zwischen folgenden Verwandten ist die Ehe untersagt:
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a)
Zwischen Blutsverwandten in gerader Linie (Vater-Tochter, Mutter-Sohn usw.), (das Verzeichnis der verbotenen Ehen im Prayer Book beginnt mit den Worten: „A man may not marry his grand-mother“).
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b)
Zwischen Verschwägerten in gerader Linie (Schwiegervater-Schwiegertochter, Schwiegermutter-Schwiegersohn usw.).
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c)
Zwischen Verwandten und Verschwägerten in der Seitenlinie bis zum dritten Grade römischer Zählung — ausgenommen mit der Schwester der verstorbenen Frau oder dem Bruder des verstorbenen Mannes. Erlaubt ist die Ehe zwischen Geschwisterkindern. Verboten sind also Ehen zwischen Geschwistern, zwischen Onkel und Mchte, Tante und Neffe, oder auch zwischen dem Mann und der Mchte der geschiedenen oder gestorbenen Frau, sowie Ehen zwischen einer Witwe oder geschiedenen Frau mit dem Neffen des früheren Mannes. Früher war die Ehe in allen Fällen zwischen Schwager und Schwägerin verboten. Erst durch den Deceased Wife’s Sister’s Marriage Act, 1907, wurde gestattet, die Schwester der verstorbenen Frau, und durch den Deceased Brother’s Widow’s Marriage Act, 1921, den Bruder des verstorbenen Mannes zu heiraten. Dagegen darf ein Mann nicht die Schwester der geschiedenen Frau heiraten, wenn sie noch lebt, wie es auch der Frau verboten ist, mit dem Bruder des geschiedenen, noch lebenden Mannes eine Ehe einzugehen. Die englischen Verbote der Verwandtenehe gehen auf das kanonische Recht zurück.
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Curti, A. (1927). Ehehindernisse (disabilities). In: Englands Privat- und Handelsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94339-3_13
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