figure 1

Dr. med. Thomas Hoppen, Koblenz

Ein 2 Wochen altes am Termin vaginal entbundenes weibliches Neugeborenes wurde mit einer seit 3 Tagen bestehenden eitrigen Augensekretion augenärztlich vorgestellt. Die Mutter hatte keinen vorgeburtlichen Test auf eine Chlamydien- oder Gonorrhoe-Infektion erhalten. Das Kind erfuhr nach seiner Entbindung auch keinerlei Augenprophylaxe. Im Augenabstrich des Kindes und im Vaginalabstrich der Mutter konnten nun Chlamydia-trachomatis-DNA nachgewiesen und Neisseria-gonorrhoeae-DNA ausgeschlossen werden. Eine perinatale Übertragung von Chlamydia trachomatis oder Neisseria gonorrhoeae kann zu einer neonatalen Konjunktivitis führen, auch Ophthalmia neonatorum (Abb.) genannt. Das Neugeborene erhielt über 2 Wochen Erythromycin oral und die Eltern je eine Einzeldosis Azithromycin. Die Symptome des Kindes verschwanden 5 Tage nach Beginn der Behandlung.

Abb.
figure 2

Neugeborenes mit Ophthalmia neonatorum

© Tan A-K. N Engl J Med 2019; 380:e2

Klassischer Auslöser der Ophthalmia neonatorum sind perinatal übertragene Gonokokken. In den letzten Jahrzehnten ist es zu einem drastischen Rückgang der Gonorrhoe gekommen. Heute stehen andere Erreger im Vordergrund. Dazu gehören die Chlamydien, welche die Mehrheit der Fälle verursachen. Herpesviren, Streptokokken, Staphylokokken oder Pseudomonaden und zahlreiche andere Erreger können ebenfalls für diese Konjunktivitis verantwortlich sein. Zu den nichtinfektiösen Ursachen zählt die chemische Konjunktivitis nach Anwendung von Silbernitrat zur Credé-Prophylaxe. In Deutschland war diese Prophylaxe lange Zeit als Teil der Vorsorgeuntersuchung U1 gesetzlich vorgeschrieben.