Zusammenfassung
Im digitalen Zeitalter werden die Lebensläufe, Äußerungen und Datenspuren der Menschen, die ständig online sind, nahezu lückenlos dokumentiert. Das hat nicht nur Debatten über ein „Recht auf Vergessen“ ausgelöst, sondern wirft auch die Frage auf, was mit diesen Daten geschieht, wenn der Mensch stirbt, der sie wissentlich oder unwissentlich produziert hat. Dieser digitale Nachlass unterliegt zwar dem allgemeinen Erbrecht, aber nicht alle praktischen Probleme, vor denen Erben von Daten, Konten und Verträgen von Online-Diensten stehen können, sind schon hinreichend gelöst. Der Gesetzgeber hält sich bei diesem Thema derzeit zurück, da die Zahl der Konflikte um einen digitalen Nachlass noch überschaubar ist. Eine proaktive Politik könnte vorsorglich Spielregeln aufstellen, die bei der ausgeprägten Machtasymmetrie, die im Internet herrscht, für einen fairen Ausgleich der Interessen sorgen.
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Wewer, G. (2022). Digitaler Nachlass. In: Klenk, T., Nullmeier, F., Wewer, G. (eds) Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23669-4_102-1
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