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Innovationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland

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Handbuch Innovationsforschung
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Zusammenfassung

Innovationspolitik zielt auf die Förderung von Innovationen mittels zahlreicher Instrumente wie Förderprogramme, Transfer oder Grundlagenforschung. In der Innovationspolitik sowohl als eigenständiges Politikfeld als auch als Querschnittsthema sind mehrere Politikebenen miteinander verflochten. Dadurch und durch unterschiedliche Akteure wie Wissenschaftsorganisationen, Hochschulen, Transferstellen, Unternehmen und Projektträger besteht in der Innovationspolitik ein hoher Koordinierungsbedarf. In jüngster Zeit bestimmen vor allem zwei Faktoren das Innovationsgeschehen: die Digitalisierung und die Gründung von Startups.

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Notes

  1. 1.

    Dies ist in NRW z. b. die Aufgabe der ZENIT GmbH (/www.zenit.de/beratung/technologie-innovation/).

  2. 2.

    So lautet z. B. die zentrale Frage eines Forschungskollegs an der TU Berlin: „Wie reflexiv wird das Neue heute in verschiedenen Bereichen und verteilt auf eine Vielzahl von Akteuren hergestellt? Untersucht werden Praktiken, Orientierungen und Prozesse in den ausgewählten Innovationsfeldern Wissenschaft und Technik, Industrie und Dienstleistungen, Kunst und Kultur sowie politischer Steuerung und räumlich-sozialer Planung“ (Hutter et al. 2011).

  3. 3.

    Die „Allianz der Wissenschaftsorganisationen“ ist ein Zusammenschluss der bedeutendsten deutschen Forschungsorganisationen: die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG,) die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Alexander von Humboldt–Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Wissenschaftsrat. Diese Organisationen sind trotz ihrer unterschiedlichen Aufgaben und Profile die Stimme der Wissenschaft in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.

  4. 4.

    Im novellierten Artikel 91b Absatz 1 GG heißt es nun: „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten“. Ein Hauptmotiv dieser Grundgesetzänderung war die Erfahrung mit der Exzellenzinitiative. Mit der Grundgesetzänderung wird zusätzlich eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Zudem können Verbindungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen einfacher gemeinsam durch Bund und Länder unterstützt werden (BMBF 2017).

  5. 5.

    (Quelle: http://www.pakt-fuer-forschung.de. Zugegriffen am 18.12.2017).

  6. 6.

    (Quelle: www.strategyand.pwc.com/de/home/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilung-detail/2016-global-innovation1000-study-de. Zugegriffen am 28.02.2017).

  7. 7.

    Siehe dazu eine Übersicht in: Deutscher Bundestag 2006.

  8. 8.

    Bei den so genannten Verbesserungsinnovationen geht es darum, ein bestehendes Produkt zu verbessern. Demgegenüber sind radikale Innovationen für das betreffende Unternehmen etwas völlig Neues und würden z. b. eine neue Produktlinie bedeuten.

  9. 9.

    So wurde z. b. 2016 der Verkauf der Aachener HighTech-Firma AIXTRON an einen chinesischen Investor aus strategischen Gründen von der US-Regierung verboten. Die US-Regierung hat ein Mitspracherecht, weil das Unternehmen eine Zweigstelle in Kalifornien hat (Handelsblatt 2016).

  10. 10.

    Kiekert diente der Politik als Beispiel dafür, wie Finanzinvestoren Unternehmen ausnehmen und dann zum nächsten Projekt weiterziehen – daher die Heuschrecken-Metapher. Ein Private-Equity-Fonds hatte dem Unternehmen zunächst hohe Schulden aufgebürdet, stieg dann aus und brachte das Unternehmen dadurch in Schwierigkeiten. Es gehört seit 2012 der Hebei Lingyun Industrial aus China.

  11. 11.

    Der Förderwettbewerb „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ geht 2017 in die fünfte Runde. Er richtet sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die ein Unternehmen gründen wollen. Dafür stehen bis zum Jahr 2020 21 Millionen Euro aus Landes- und EU-Fördermitteln bereit.

  12. 12.

    Der Steuerungsmodus der Governance geht bei der Erreichung von Zielen von der Gleichrangigkeit der beteiligten Akteure aus. Das unterscheidet Governance von hierarchischer Steuerung, bei der es eine klare Hierarchie der Akteure gibt (etwa zwischen einem Ministerium und einer nachgeordneten Behörde). Beim Innovationsprozess stehen Unternehmen, Hochschulen, Transferstellen und Regierungsressorts in keinem hierarchischen Verhältnis zueinander. Ziele können damit nur gemeinsam vereinbart und durchgesetzt werden. Dies erfordert im Unterschied zur hierarchischen Steuerung weniger das Recht als Steuerungsmedium, sondern vor allem Verhandlungen und Vereinbarungen auf Augenhöhe (Benz 2004).

  13. 13.

    Der Stifterverband hat dazu 2016 Empfehlungen herausgegeben, in denen es u. a. heißt: „Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung. […] Sie umfasst auch die Freiheit, mit Partnern außerhalb der Wissenschaft gemeinsam zu forschen. Diesem Freiheitsrecht liegt die Erfahrung zugrunde, dass eine von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft am besten dient“ (Stifterverband 2016, S. 3).

  14. 14.

    In einem Gutachten des Deutschen Bundestages wurde diese Frage ebenfalls behandelt: „Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegen zu wirken und größere Transparenz sicher zu stellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht. […] Bei der konkreten Ausgestaltung einer Veröffentlichungspflicht sind die Grundrechtspositionen der Beteiligten, insbesondere die Forschungsfreiheit, die Berufsausübungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit in Form der Vertragsfreiheit zu beachten. Problematisch wäre jedenfalls eine umfassende Veröffentlichungspflicht, da hierdurch wissenschaftlicher Know-how-Vorsprung sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden müssten“ (Deutscher Bundestag 2011, S. 4).

  15. 15.

    So ist in jüngster Zeit vor dem Hintergrund der „Energiewende“ – der Ausstieg der Bundesregierung aus der Kernenergie – die Subvention für Teile der Alternativenergien kritisiert worden: „Jetzt scheint es so, als würde mit der Biosprit-Industrie eine weitere Öko-Energiebranche untergehen und damit ein weiterer Eckstein der Energiewende- und Klimaschutzpolitik wegfallen. Solar- und Biosprit-Branche haben gemeinsam, dass sie gegen asiatische Billiganbieter nicht konkurrieren können und zugleich vom unzuverlässigen Wohlwollen der Politik abhängig sind. Der Niedergang beider Branchen sollte Anlass sein, kritisch zu hinterfragen, ob man Hightech-Industrien und Beschäftigungswunder wirklich herbeisubventionieren kann“ (Wetzel 2013).

  16. 16.

    Siehe den Überblick in: https://www.zbw-mediatalk.eu/2017/08/anleitung-fur-open-science-wie-universitaten-die-umsetzung-in-der-praxis-fordern/. Zugegriffen am 19.12.2017.

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Mai, M. (2019). Innovationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: Blättel-Mink, B., Schulz-Schaeffer, I., Windeler, A. (eds) Handbuch Innovationsforschung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17671-6_58-1

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