Zusammenfassung
In deskriptiver Hinsicht kann Innere Sicherheit (iS) definiert werden als ein System von staatlichen Institutionen und Einrichtungen, die durch Verfassung und Organe der demokratischen Willensbildung legitimiert sind, das öffentliche Gewaltmonopol im Rahmen kodifizierter Regeln exekutiv unter Anwendung auch von unmittelbaren Zwang auszuüben. iS ist in diesem Sinne weiterführend als ein Politikfeld zu verstehen. iS als Politikfeld weist daraufhin, dass an der zugrunde liegenden Politikproduktion neben den exekutiven Institutionen und Einrichtungen (vor allem Polizei und Staatsanwaltschaften) weitere Akteure beteiligt sind. Zu nennen sind die Innenministerien, parlamentarische Institutionen (Ausschüsse), des weiteren Parteien und Verbände (Polizeigewerkschaften) sowie föderale Verhandlungsgremien (Innenministerkonferenz, Ausschüsse des Bundesrates). iS in normativer Hinsicht zu definieren, hieße, materiell zu bestimmen, welche Form und welches Maß ein von den beauftragten Behörden exekutiertes Konzept „innerer“ Sicherheit gesellschaftlich und politisch wünschbar wäre. Die verschiedenen nationalen und politischen Systeme geben hierauf sehr gegensätzliche Antworten, die auf unterschiedliche, historisch vermittelte Einstellungs- und Wertemuster zurückzuführen sind. Für den Zusammenhang von politischer Kultur (pK) und iS ist von Interesse, welcher systematische Zusammenhang zwischen dieser pK-Konfiguration eines politischen Systems und der Legitimations-, Struktur- und Funktionsweise des jeweiligen staatlich-institutionellen Sicherheitssystems besteht.
Literatur
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Lange, HJ. (2020). Innere Sicherheit. In: Andersen, U., Bogumil, J., Marschall, S., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23670-0_62-1
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