Zusammenfassung
Gewaltenteilung kann als ein Grundprinzip politischer Herrschaftsgestaltung angesehen werden. Sie ist seit dem Ende des 17. Jahrhunderts ein Kernstück der Staatslehre. Durch Gewaltenteilung sollen Minderheits- und Mehrheitsdiktaturen verhindert und in der politischen und sozialen Auseinandersetzung benachteiligten und unterlegenen Gruppen eine mitwirkende Teilnahme eröffnet werden. Gewaltenteilung zielt darauf ab, übermäßige Machtkonzentrationen an einer Stelle zu verhindern und Sicherungen gegen Machtmissbrauch zu institutionalisieren, um einen dauerhaften gesellschaftlichen und politischen Integrationsprozess zu gewährleisten. Es geht also nicht nur um Machtkontrolle, sondern immer auch um Gemeinschaftsaktivierung (vgl. Steffani 1997, S. 29). Die wesentlichen Mittel der Gewaltenteilung sind Kompetenzaufgliederungen, die Institutionalisierung von Kontrollinstrumenten und die Institutionalisierung von Verfahren zur Gemeinschaftsaktivierung.
Literatur
Bogumil, Jörg, und Werner Jann. 2009. Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Böhret, Carl, Werner Jann, Marie Therese Junkers, und Eva Kronenwett. 1979. Innenpolitik und politische Theorie, 3. Aufl. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Lehmburch, Gerhard. 2002. Der unitarische Bundesstaat in Deutschland. Pfadabhängigkeit und Wandel. In Föderalismus. Analysen in entwicklungsgeschichtlicher und vergleichender Perspektive, Hrsg. Arthur Benz und Gerhard Lehmbruch, 53–110. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Steffani, Winfried. 1997. Gewaltenteilung und Parteien im Wandel. Opladen: Westdeutscher Verlag.
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Bogumil, J. (2020). Gewaltenteilung. In: Andersen, U., Bogumil, J., Marschall, S., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23670-0_57-1
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