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Nachrichtenagenturen

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Handbuch Medienökonomie

Zusammenfassung

Ohne Nachrichtenagenturen würde das weltweite Mediensystem in der heute bekannten Form nicht funktionieren. Unabhängig von der jeweiligen Medienlandschaft und Meinungsfreiheit sind Print, Rundfunk, TV und Online-Medien darauf angewiesen, permanent verlässliche Informationen über politische Ereignisse, wirtschaftliche Kennzahlen oder auch Naturkatastrophen zu beziehen. Nachrichtenagenturen sammeln, überprüfen und bearbeiten solche Informationen, um diese dann weiterzuverbreiten. Doch ihr Geschäftsmodell gerät mit dem Medienwandel zunehmend unter Druck. Sie versuchen immer stärker, Kunden außerhalb des klassischen Feldes tagesaktueller Medien zu gewinnen.

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Notes

  1. 1.

    Auch Überblickswerke zur Medienökonomie konzentrieren sich stark auf B2C-Medien.

  2. 2.

    Die AFP hat seit 1957 (zuletzt überarbeitet durch die Pariser Nationalversammlung 2012), einen ähnlichen Rechtsstatus wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Dieses besagt, dass jene Kosten, die der AFP aus dem Erbringen von „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ entstehen, durch öffentliche Finanzierung gedeckt werden müssen. (AFP 2012) Die Finanzierung der AFP erfolgte lange Zeit zu rund 40 % durch den Staat. (Simons 2011).

  3. 3.

    Für weiterführende Literatur zu Spezialagenturen wie Sport-Informations-Dienst (sid), Katholische Nachrichtenagentur (KNA), Evangelischer Pressedienst (epd), Vereinigte Wirtschaftsdienste (vwd) siehe zum Beispiel Segbers 2007, S. 53–57; Zschunke 2000, S. 82–86. Zu Nachrichtenagenturen mit Schwerpunkt Finance zählen etwa Dow Jones, Bloomberg, CNBC Money, CNN Money, Financial Times oder Thomson Reuters (weiterführende Informationen finden sich etwa bei Palmer et al. 1998, S. 61–78; Friedrichsen et al. 2015, S. 213–221).

  4. 4.

    Kooperationen von Medien sind etwa die Zeitungskooperative GDP in Holland oder die Arbeitsgemeinschaft deutscher Regionalzeitungen (RZP) siehe zum Beispiel Segbers 2007, S. 58–59. Im TV-Bereich wurde 1950 die European Broadcasting Union (EBU) zum Zweck des Austauschs von Nachrichtenfilmen gegründet. Sie ist heute ein Zusammenschluss von 73 öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in 56 Staaten Europas sowie 34 weiteren assoziierten Sendern in Asien, Afrika und Amerika. (EBU 2017, weitere Informationen zu TV News Exchange siehe zum Beispiel Hjarvard 1998, S. 202–226).

  5. 5.

    Dass Nachrichtenagenturen die frühesten Treiber der medialen Globalisierung waren, ist – aus Perspektive eines Informationsimperialismus – auch kritisch zu sehen (siehe hierzu zum Beispiel Mowlana 1997; Boyd-Barrett und Rantanen 1998) Als Beispiele sollen hier die Bewegungen NWICO und ISP angeführt werden. In den 1970er-Jahren wurde v. a. durch die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) die Initiative New World Information and Communication Order (NWICO) gestartet, um den sogenannten Non-Aligned countries (NAM) eine Stimme gegenüber den westlichen Nachrichtenagenturen zu geben. (siehe dazu auch Boyd-Barrett und Rantanen 1998, S. 3–4 und 10–11; Mowlana 1997, S. 193 und 216) Die NWICO-Bewegung wurde aufgrund der Opposition seitens USA und Großbritannien in den 1990er-Jahren beendet. Die Idee, einer global ausgewogeneren Kommunikationsmacht wird von unterschiedlichen Bewegungen fortgesetzt, wie zum Beispiel National Lawyers Guild, World Association for Christian Communication (WACC), Institute for Latin America (IPAL) oder Union for Democratic Communication (UDC). Zu den alternativen Nachrichtenagenturen ist ebenso der 1964 als internationale gemeinnützige Journalistengenossenschaft gegründete und seit 1994 als gemeinnützige Organisation für Entwicklungszusammenarbeit anerkannte Inter Press Service (IPS) zu nennen, der auf Nachrichten aus dem globalen Süden spezialisiert ist und aus rund 100 Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika berichtet (siehe zum Beispiel Zschunke 2000, S. 93; Giffard 1998, S. 191–201).

  6. 6.

    Die Diskussionen über das Leistungsschutzrecht und ähnliche Vorhaben sind in vollem Gange – Kritiker bemängeln, hierbei gehe es vor allem um den Schutz der Verlegerinteressen, also um eine Auseinandersetzung klassische Medienkonzerne vs. neuere Marktteilnehmer wie Suchmaschinen. Siehe hierzu auch die Ideen des EU-Digitalkommissars Günther Oettinger (zum Beispiel Meedia 2016; Otto 2018).

  7. 7.

    Eine Untersuchung der Europäischen Kommission, ob die staatliche Unterstützung der AFP zulässig ist, ergab 2014, dass die AFP Aufgaben von allgemeinem Interesse erfüllt, die öffentlicher Finanzierung bedürfen. Dafür gibt es seit 2015 erstmals einen Rechtsrahmen. Dieser führt zu einer Umstrukturierung der Beziehung zwischen AFP und dem Staat. Einerseits soll es eine Entschädigung für die Aufgaben von allgemeinem Interesse geben und andererseits muss der Staat den AFP Dienst nun zu den üblichen Handelspreisen abonnieren (AFP 2015, S. 8).

  8. 8.

    dpa kooperiert mit der APA sowie sda. APA betreibt mit dpa digital services ein gemeinsames Unternehmen für e-Publishing-Angebote und Apps (dpa 2016c). Die sda kooperiert mit AP (global), dpa sowie ADN- Kronos (IT) und der APA (AT). Die APA wiederum kooperiert u. a. mit allen drei globalen Agenturen, ANSA, dpa, sda und nationalen Agenturen in Osteuropa.

  9. 9.

    Kooperationen zwischen weltweiten Agenturen sind eher selten.

  10. 10.

    Mitglieder der EANA sind rund 30 europäische Nachrichtenagenturen. Über die gemeinsame Plattform werden Themen wie Urheberrecht, Tarifpolitik, Technologie und Zugang zu Informationsquellen besprochen (EANA 2017).

  11. 11.

    Die Group 39 wurde 1945 gegründet – als Nachfolgerin der 1939 gegründeten Hellcommune – und ist die älteste Initiative unabhängiger Nachrichtenagenturen in Zentral- und Nordeuropa (Vyslozil 2014a).

  12. 12.

    Der frühere dpa-Geschäftsführer Michael Segbers wurde hierzu folgendermaßen im Fachmagazin „Journalist“ zitiert: „Ich bin heilfroh darüber, dass uns unsere Töchter helfen, Gewinne zu machen“ (Kornfeld 2015). Laszlo Trankovits berichtet, dass sich Segbers „nicht immer beliebt“ gemacht habe, wenn er, etwa bei Betriebsversammlungen, auf diesen Umstand verwiesen habe (Trankovits 2015, S. 156).

  13. 13.

    Reuters ist gemeinsam mit AP der große Videolieferant unter den Nachrichtenagenturen, etwa von Footage an TV-Sender.

  14. 14.

    Neben AP-Berichten können die Nutzer auch auf regionale Nachrichten, also die der AP-Gesellschafter, zugreifen.

  15. 15.

    Die APA agierte zum Beispiel nur ein Jahr als Internet-Provider für Endkunden (Dörfler und Pensold 2001, S. 537).

  16. 16.

    Erst vor einigen Jahren kippte ein Beschluss der dpa-Gesellschafter diese Politik. Mit dem Produkt „dpa-Avis“ können seitdem auch Anzeigenblätter dpa-Inhalte beziehen. (dpa 2015a).

  17. 17.

    Agenturexperte Peter Zschunke (2015) sieht das Standing von Reuters in Deutschland in letzter Zeit schwinden (siehe auch IfM-Mediendatenbank 2016).

  18. 18.

    Ende der 1990er-Jahre waren es knapp 50 Prozent (Zschunke 2000, S. 81). Mitte der 2000er-Jahre waren es noch 38 Prozent (Segbers 2007, S. 166). Die AFP beliefert staatliche Stellen mit Informationen, ähnlich anderen Nichtmedienkunden bei anderen Agenturen, allerdings in einem weitaus größeren Maße.

  19. 19.

    Aufgrund von Landesspezifika erstellt zum Beispiel die sda ihren Basisdienst (für die klassischen Medien Print, Radio und TV) in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch (sda 2016a).

  20. 20.

    Shoemaker und Vos (2009) definieren „Gatekeeping“ als „the process of culling and crafting countless bits of information into the limited number of messages that reach people each day“ (S. 1).

  21. 21.

    Inwiefern sich die Gatekeeper-Rolle durch die Digitalisierung wandelt, wird kontrovers diskutiert. Einerseits wird die Gatekeeper-Rolle der Medien insgesamt und somit auch der Agenturen zunehmend infrage gestellt (Kramp et al. 2013, S. 63), andererseits stellt McNelly (1959) fest, dass „the most important gatekeeping, [..,] is done before the news reaches the wire editor of a newspaper“ (S. 24) und aktuelle Studien zeigen – aufgrund der Sparmaßnahmen und des Zeitdrucks, dem Online-Publizieren unterliegt – eine steigende Abhängigkeit von Agentur-Content bei Online-News von Verlagen (Welbers et al. 2016, S. 17–18).

  22. 22.

    Mit dem 1. Januar 2017 verlässt die dpa, bisher zweitgrößte Gesellschafter, die epa, (dpa 2016f).

  23. 23.

    In den Anfangszeiten der APA baute man ein Korrespondentennetz auf und stellte eigene RedakteurInnene in London, Zürich, Prag, Brünn, Paris, Rom und Budapest ein (Dörfler und Pensold 2001, S. 424). 1964 bezieht die APA schon den Großteil ihres Auslandsdienstes, mehr als 60 %, von den als „Big Four“ bezeichneten Weltagenturen sowie der dpa (Dörfler und Pensold 2001, S. 474). Im Februar 1993 begannen die Verhandlungen bezüglich eines Beitritts Österreichs zur EU, weshalb die APA in Brüssel ein redaktionelles Auslandsbüro eröffnete (Dörfler und Pensold 2001, S. 531).

  24. 24.

    Der Lizenzpreis für ein einfaches Nutzungsrecht von Texten beträgt zum Beispiel abhängig vom Umfang, zwischen 150 und 350 Euro (dpa 2016d).

  25. 25.

    Solange es sich lediglich um einzelne Zitate samt Link zur Originalquelle handelt, geht die Rechteverfolgung nicht dagegen vor.

  26. 26.

    Die dpa erhöhte 2015 erstmals seit Jahren den Bezugspreis für den Basisdienst (Kornfeld 2015).

  27. 27.

    Seit 2004 bekommen Abnehmer auf Verträge mit einer Dauer von fünf Jahren Rabatte, wenn sie im dpa Basisdienst auf Korrespondentenberichte verzichten und erstmals für hohe Auflagen. 85 % der Tageszeitungen gingen einen neuen Fünfjahres-Vertrag ein, nur wenige verzichteten auf Korrespondentenberichte (Segbers 2007, S. 157–158).

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Grüblbauer, J., Wagemann, J. (2019). Nachrichtenagenturen. In: Krone, J., Pellegrini, T. (eds) Handbuch Medienökonomie. Springer Reference Sozialwissenschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-09632-8_31-2

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  1. Latest

    Nachrichtenagenturen
    Published:
    24 October 2018

    DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-09632-8_31-2

  2. Original

    Nachrichtenagenturen
    Published:
    05 April 2017

    DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-09632-8_31-1