Zusammenfassung
Geldpolitik beruht auf der Überzeugung, daß Art und Umfang der Geldversorgung wesentlichen Einfluß auf die reale Entwicklung der Wirtschaft ausüben (Kausalitätshypothese; vgl. Abschnitt B. I.). Im Falle einer freien Währung (vgl. Abschnitt III. 2.) liegt die Kompetenz der Geldversorgung bei der Zentralbank, die als Notenbank das Notenprivileg besitzt. Sie hat die Aufgabe, die Geldversorgung so zu gestalten, daß mit ihr ein Beitrag zur Erfüllung der allgemeinen Ziele der Wirtschaftspolitik geleistet wird. § 12 BBankG verpflichtet dementsprechend die Bundesbank dazu, „unter Wahrung ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.“ Die Konkretisierung der Ziele ergibt sich aus § 1 Stabilitätsgesetz (StabG) in Verbindung mit § 13/III StabG durch das sog. magische Viereck:
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Stabilität des Preisniveaus,
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hoher Beschäftigungsstand,
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außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
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stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.
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© 1989 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Barfuss, K.M. (1989). Kontrolle der Geldmenge. In: Geld und Währung. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14782-4_4
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